Brit Mila

Verbotener Einschnitt

»Im Alter von acht Tagen soll alles Männliche unter euch beschnitten werden« (1. Buch Moses 17,12): Junge nach seiner Brit Foto: Flash 90

Die Beschneidung von Jungen ist strafbar. So lautet das Urteil des Landgerichts Köln, das am Dientag veröffentlicht wurde. Verhandelt wurde der Fall eines vierjährigen muslimischen Jungen, der auf Wunsch seiner Eltern in der Praxis eines Arztes, der ebenfalls Muslim ist, beschnitten wurde. Der Eingriff verlief ohne Komplikationen. Wegen Nachblutungen, die keineswegs ungewöhnlich sind, brachten die Eltern den Jungen wenige Tage später in die Kindernotaufnahme der Universität Köln. Die Staatsanwaltschaft bekam einen Hinweis und leitete ein Verfahren ein.

Im Urteil heißt es, die Beschneidung sei eine »schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit«. Dies wiege schwerer als das Recht der Religionsfreiheit und das Elternrecht.

Beispiellos Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, nennt das Urteil einen »beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungrecht der Religionsgemeinschaft«. Es sei »unerhört« und »unsensibel«. Graumann weist darauf hin, dass die Beschneidung für Juden ein »fester Bestandteil der Religion« ist, der seit Jahrtausenden praktiziert wird. In jedem Land der Welt werde dieses religiöse Recht respektiert.

Nach jüdischer Tradition wird ein Junge üblicherweise am achten Tag seines Lebens beschnitten. Die Britmila, die unter Umständen auch später erfolgen kann, erinnert an den heiligen Bund, den Gott mit Abraham geschlossen hat und sorgt dafür, dass der Junge in diesen Bund aufgenommen wird. Den Akt nimmt ein Arzt oder ein Mohel vor, der sowohl medizinisch als auch religiös dafür qualifiziert ist.

Im Islam erfolgt die Beschneidung oft im Säuglingsalter am siebten Lebenstag oder im Alter von etwa sieben Jahren, heißt es beim Zentralrat der Muslime in Deutschland. Auch im Islam werde das Kind durch die Beschneidung in den heiligen Bund, den Gott mit dem Stammvater Abraham geschlossen hat, aufgenommen.

Urteil Die Nürnberger Urologin und Rabbinerin Yael Deusel ist über das Kölner Urteil entsetzt: »Wir wollen unseren Kinder keinen Schaden zufügen, sondern Gutes tun«, sagte sie der Jüdischen Allgemeinen. Das Gericht beurteile Beschneidungen unterschiedlich, je nachdem, ob sie aus religiösen oder medizinischen Gründen durchgeführt werden, so Deusel. Sie befürchtet, dass das Urteil Eltern nun »sehr verunsichert«. Offensichtlich gebe es in der nichtjüdischen Bevölkerung nach wie vor abenteuerliche Vorstellungen über die Beschnei- dung, sagt die Ärztin. Etwa, dass Babys mit Glasscherben beschnitten würden. Daher meinten wohl viele Menschen, dass eine Beschneidung bei Jungen mit der bei Mädchen gleichzusetzen ist.

»Beschneider sind gut ausgebildet, das steht schon im Talmud«, betont Deusel. Mohalim wüssten also, was die Kontraindikationen sind, welche Probleme auftreten können und wie man sie verhindert.

Rabbiner Yaron Engelmayer, Vorstandsmitglied der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD), zeigt sich ebenfalls entsetzt über das Urteil. »Wir überlegen, wie wir am besten dagegen vorgehen können. Es ist eine ganz schwierige Situation, dass eine vom Judentum nicht wegzudenkende Tradition zu einer öffentlichen Kontroverse wird.«

Mit Empörung reagierte die Allgemeine Rabbinerkonferenz (ARK) am Mittwoch auf das Beschneidungsurteil. »Wer die Beschneidung angreift, greift das Judentum in seinem Kern an«, erklärte ARK-Sprecherin Elisa Klapheck. Seit 3.000 Jahren sei das Kindeswohl ein zentraler Wert des Judentums, der durch die Beschneidung nicht gefährdet werde.

signal Der Staatsrechtler Hans Michael Heinig bezeichnete das Urteil als »rechtlich, kriminalpolitisch und religionspolitisch verfehlt«. Das Gericht bemühe »antireligiöse Stereotype, etwa mit der These, die religiöse Zugehörigkeit entspreche nicht dem Kindeswohl«.

Auch aus religionspolitischer Sicht hält Heinig das Beschneidungsurteil für fragwürdig: »Welches Signal geht denn in Richtung Judentum aus, dass ausgerechnet in Deutschland nun ein strafrechtliches Be- schneidungsverbot bestehen soll?« Heinig sieht in dem Urteil einen »Triumph antireligiöser Eiferer«. Der Zentralrat der Juden hat inzwischen den Bundestag aufgefordert, Rechtssicherheit zu schaffen. ja

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