Debatte

Verbot durch US-Präsident Trump: Wie gefährlich ist die »Antifa-Ost« wirklich?

US-Präsident Donald Trump Foto: picture alliance / Consolidated News Photos

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump setzt die linksextreme deutsche Gruppe »Antifa-Ost« auf die Terrorliste. Auch drei weitere Gruppen aus Europa würden künftig darauf geführt, teilte das US-Außenministerium in Washington mit. 

Die Vereinigung »Antifa-Ost« habe zwischen 2018 und 2023 »zahlreiche Angriffe gegen Personen, die sie als «Faschisten» oder Teil der «rechten Szene» in Deutschland ansieht« verübt, hieß es in der Erklärung. Der Gruppe werde außerdem vorgeworfen, »Mitte Februar 2023 eine Reihe von Angriffen in Budapest verübt zu haben«. Die anderen Gruppen agierten den Angaben zufolge vor allem in Italien und Griechenland.

Auf der US-Terrorliste stehen auch Gruppen wie die islamistische Hamas, Al-Kaida und die Schiitenmiliz Hisbollah. Die Einstufung in den USA sorgt dafür, dass Mitglieder keine Einreiseerlaubnis mehr in das Land bekommen, mögliche Wertanlagen eingefroren werden und Geschäftsbeziehungen zu ihnen unter Strafe stehen.

»Antifa« hat keine klaren Hierarchien

Im September hatte Trump auch Antifa-Strukturen in den USA zu Terrororganisationen erklärt - ein Schritt, dessen rechtliche Grundlage unklar war, da diese Einstufungen in den USA eigentlich nur für ausländische Organisationen gelte. Nach Einschätzung gemeinnütziger Forschungsinstitute und Bürgerrechtsorganisationen in den USA verfügt die Antifa-Bewegung über keine feste Organisationsstruktur und kommuniziert auch keine klaren Hierarchien. Für Deutschland kommt das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem ähnlichen Schluss.

Kritiker warnen, das Label »Antifa« könne theoretisch auch auf politische Gegner angewendet werden, die innerhalb des rechtlich geschützten Rahmens Trump kritisieren.

Mutmaßliche »Antifa Ost«-Mitglieder sind in Deutschland und Ungarn angeklagt

In Deutschland hatte die Bundesanwaltschaft im Juli in Düsseldorf Anklage gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der Gruppe erhoben. Die Karlsruher Behörde wirft ihnen vor, an Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten in Budapest im Februar 2023 beteiligt gewesen zu sein. 

Den Beschuldigten werden unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Mord zur Last gelegt. Sieben weitere Mitglieder sind vor dem Oberlandesgericht Dresden angeklagt, einige von ihnen auch wegen versuchten Mordes. 

Mit Maja T. steht in Budapest ein weiteres mögliches Mitglied der Gruppe wegen mutmaßlicher Körperverletzungen vor Gericht, die ebenfalls bei den Protesten im Februar 2023 geschahen. T. droht eine Verurteilung von bis zu 24 Jahren Haft, der Prozess soll im Januar fortgesetzt werden. T. beklagt schlechte Haftbedingungen und war deshalb im Juni in einem rund 40-tägigen Hungerstreik.

Es gibt verschiedene Einstufungen

Die USA unterscheiden bei Terror-Einstufungen zwischen weltweit agierenden Terroristen (»Specially Designated Global Terrorists«, SDGT) und ausländischen Terrororganisationen (»Foreign Terrorist Organizations«, FTO). Die Unterscheidung spielt eine Rolle bei den damit verbundenen Sanktionen. Zunächst sollen die vier europäischen Gruppen als »SDGTs« eingestuft werden, es ist aber vorgesehen, sie auch als »FTOs« einzustufen. Dies solle ab dem 20. November der Fall sein.

Die US-Regierung hat Deutschland vorab nicht über die Einstufung des linksextremen deutschen Netzwerks »Antifa-Ost« als Terrorgruppe informiert. »Die USA haben dazu eigenständig entschieden«, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts. »Wir kommentieren grundsätzlich nicht die operativen Entscheidungen anderer Staaten«, sagte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Sarah Frühauf.

Bei dem Netzwerk »Antifa-Ost«, das auch unter dem Namen »Hammerbande« bekannt ist, handele es sich um ein linksextremistisches Netzwerk, dem Gewalttaten zugeschrieben werden. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden gelte: »Das von der Gruppierung ausgehende Gefährdungspotenzial hat sich zuletzt erheblich verringert.« Die Rädelsführer und besonders gewaltbereite Teile der Gruppierung seien entweder bereits rechtskräftig verurteilt oder in Haft.

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