Justiz

Urteil gegen mutmaßlichen KZ-Wachmann am 28. Juni erwartet

Wegen der eingeschränkten Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten fand der Prozess in Brandenburg an der Havel, in der Nähe seines Wohnortes, statt. Foto: picture alliance/dpa

Im Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen wird Ende Juni das Urteil erwartet. Am 27. Juni solle der Verteidiger sein Plädoyer halten und am 28. Juni das Urteil gesprochen werden, sagte die Sprecherin des Landgerichts Neuruppin, Iris le Claire, am Montag auf Anfrage.

Der 101-Jährige sei nach einer Erkrankung wieder verhandlungsfähig. Der Angeklagte habe am 27. Juni nach dem Plädoyer der Verteidigung noch Gelegenheit zu einem letzten Wort vor dem Urteil.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis für den Mann gefordert. Nebenklage-Vertreter Thomas Walther plädierte auf eine mehrjährige Haftstrafe, die ein Mindestmaß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle.

Dem 101 Jahre alten Angeklagten wird Beihilfe zum Mord an mindestens 3518 Häftlingen im KZ Sachsenhausen von 1942 bis 1945 vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei unter anderem auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes.

Seine Mutter und sein Vater hatten in Briefen an deutsche Behörden angegeben, dass ihr Sohn bei der SS in Oranienburg diene. Der Angeklagte hat im Prozess dagegen bislang bestritten, dass er überhaupt in dem KZ gearbeitet hatte. dpa

Erwiderung

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