Plön

Umstrittenes Urteil

Anhänger des Angeklagten protestieren vor dem Gerichtssaal. Foto: picture alliance/dpa

Plön, rund 30 Kilometer südöstlich von Kiel gelegen, ist nicht unbedingt der Nabel der Welt. Doch vergangene Woche war das Städtchen deutschlandweit in den Schlagzeilen. Dutzende Menschen, bei Weitem nicht nur Medienvertreter, waren nach Plön gepilgert, um beim Prozess gegen Sucharit Bhakdi vor dem Amtsgericht dabei zu sein. Nicht alle von ihnen fanden im Gericht Platz.

Der umstrittene Mediziner und Bestsellerautor, seit einiger Zeit Ikone vieler »Querdenker«, war von der Generalstaatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung angeklagt worden. Seine Anhänger filmten die Ankunft des 76-Jährigen auf dem Fahrrad mit ihren Smartphones und jubelten ihm zu. Bhakdi dankte der Menge auch noch aus dem Gerichtsgebäude heraus.

Im Verhandlungsaal versuchten seine Anwälte zunächst, die Verlesung der Anklageschrift zu verhindern, allerdings ohne Erfolg. Doch schnell bekamen sie Grund zum Optimismus. Der Vorsitzende Richter Malte Grundmann gab nämlich schon recht früh den Hinweis, dass die Anklage auf tönernen Füßen stehen könnte.

Der Richter sah in Bhkadis Aussagen eine zulässige Meinungsäußerung.

Die Staatsanwältin legte Bhakdi gleich zwei Vergehen zur Last. Im April 2021 hatte der Mediziner sich in einem in den sozialen Netzwerken verbreiteten Videointerview äußerst kritisch zur Impfpolitik Israels geäußert und dabei gesagt: »Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land verwandelt in etwas, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt living hell, die lebende Hölle.«

meinung Für die Anklage war mit dem offenkundigen Vergleich zwischen dem »Volk der Juden« und den Nationalsozialisten der Tatbestand des § 130 Strafgesetzbuch erfüllt. Dort wird unter anderem die Aufstachelung zum Hass gegen eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe unter Strafe gestellt. Der Richter sah das jedoch anders: Obwohl Bhakdis Äußerung sich auf das »Volk der Juden« als Ganzes bezog, könnten die Äußerungen auch als Kritik an der israelischen Politik verstanden und damit als noch zulässige Meinungsäußerung gesehen werden, entschied er.

Auch vom zweiten Anklagepunkt, der sich auf eine Rede Bhakdis im Bundestagswahlkampf 2021 bezog, wurde der Mediziner freigesprochen. Seine Bewertung der Corona-Impfpolitik als »zweiter Holocaust«, befand Grundmann in seinem Urteilsspruch, sei zwar eine klare Verharmlosung der Schoa. Sie sei aber dennoch nicht geeignet gewesen, den »öffentlichen Frieden« zu stören. Dies ist jedoch eine Voraussetzung für eine Verurteilung. Im Rahmen von Wahlkämpfen seien zudem sehr hohe Maßstäbe anzulegen. Das Gericht bezog sich in der mündlichen Begründung vor allem auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Zudem habe Bhakdi bei seiner Rede in Kiel zu einem friedlichen Diskurs aufgerufen.

Der Freispruch von Plön löste Freude bei Bhakdi-Anhängern aus, wurde von jüdischen Organisationen und mehreren Antisemitismusbeauftragten aber scharf kritisiert. »Ein trauriges Beispiel dafür, wie Antisemitismus in der Justiz verharmlost und nicht konsequent genug bekämpft wird« sei das Urteil, sagte Felix Klein, der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus.

»Das Gericht legitimiert mit dem Freispruch reinen Antisemitismus.«

Zentralratspräsident Josef Schuster

Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, sieht das ähnlich. »Skandalös« sei der Richterspruch. »Das Gericht legitimiert hier reinen Antisemitismus. Mit der Auslegung des Begriffes ›Volk der Juden‹ als vermeintlicher Kritik an der israelischen Regierung folgt es dem Narrativ, welches jeden Juden, überall, für die Aktivitäten des Staates Israel verantwortlich macht.« Das sei eine Haltung, die man sonst nur von Aktivisten der BDS-Bewegung kenne, so Schuster. Dass das Gericht die Verharmlosung des Holocaust durch den Angeklagten zwar erkannt, sie aber als zulässige Meinungsäußerung gesehen habe, sei falsch. »Zum wiederholten Mal sehe ich mich gezwungen, darauf hinzuweisen, dass Antisemitismus keine ›Meinung‹ ist«, betonte er.

Auch Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und Geschäftsführer des Tikvah Instituts, war unzufrieden, wollte sich aber an der Richterschelte nicht beteiligen. »Das Urteil war womöglich richtig«, erklärte er. Es spiegele die geltende Rechtslage wider. Beck forderte eine Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen, um künftig auch Hetze gegen bestimmte Menschengruppen im Ausland unter Strafe zu stellen.

Verhalten Bhakdi wollte die Fragen der Jüdischen Allgemeinen nicht beantworten, erklärte aber: »Mir ist sehr wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, dass ich in einer rechtsstaatlich korrekten Verhandlung von dem von der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein erhobenen Tatvorwurf der Volksverhetzung freigesprochen wurde durch das Amtsgericht Plön, nachdem auch die Staatsanwaltschaft Kiel bereits 2021 kein strafwürdiges Verhalten erkannt hatte.« Dem Richter gebühre »Anerkennung für seine Unabhängigkeit, die von uns allen als ein sehr hohes Gut in einer freien Gesellschaft zu respektieren ist«, erklärte Bhakdi. Den »medial, pauschal und ehrverletzend erhobenen Vorwurf des Antisemitismus« gegen seine Person weise er »ganz deutlich« zurück. »Jeder, der mich näher kennt, wird dies sofort bestätigen.«

Kritiker des ehemaligen Leiters des Ins­tituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene an der Universität Mainz sind da anderer Meinung. Im vergangenen Jahr war Bhakdi per Video auf einer Demonstration in Wien zugeschaltet, die sich gegen die Corona-Maßnahmen in Österreich richtete. Damals raunte er, es sei »der Weltelite« bereits »gelungen, über eine Milliarde Dosen der genetisch basierten Substanz in ahnungslose Menschen zu spritzen«. Wer diese ominöse Weltelite sein soll, sagte Bhakdi nicht.

Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein will die Niederlage vor dem Amtsgericht nicht auf sich sitzen lassen und kündigte bereits Rechtsmittel gegen das Urteil an. Es ist damit wahrscheinlich, dass Sucharit Bhakdi in einigen Monaten erneut vor Gericht erscheinen muss – dann allerdings in Kiel.

Bayern

»Antisemitismus ohne mich«: Parteiübergreifende Kampagne

Landtagspräsidentin Ilse Aigner, Ministerpräsident Markus Söder sowie die Landtagsabgeordneten von CSU, Grünen, Freien Wählern und SPD nehmen Teil

 07.05.2026

Sachsen-Anhalt

Umfrage zur Landtagswahl: Rechtsextreme AfD stärkste Kraft

Die selbsternannte »Alternative« baut ihren Vorsprung zur CDU vor der Landtagswahl aus. Das zeigt eine Umfrage von Infratest dimap. BSW, Grüne und FDP wären nicht im mehr Landtag

 07.05.2026

Berlin

Gericht stoppt geplante Abschiebung israelfeindlicher Aktivistin aus Irland

Im Oktober 2024 dringen 20 Aktivisten in das Präsidium der Hochschule ein, beschädigten Büros und verletzten mindestens einen Mitarbeiter. Die Irin soll dabei gewesen sein

 07.05.2026

Meinung

Die Angst, als Jude erkannt zu werden

Der Lagebericht des Zentralrats offenbart, wie unsicher sich Juden in Deutschland fühlen. Eine Gemeindevorsitzende beschreibt, was das für den Alltag der jüdischen Gemeinschaft bedeutet

von Jeanne Bakal  07.05.2026

USA

Gericht veröffentlicht mutmaßlichen Abschiedsbrief von Jeffrey Epstein

»Es ist ein Privileg, den Zeitpunkt des Abschieds selbst wählen zu können«, steht auf der Notiz. Aber stammt sie wirklich von ihm?

 07.05.2026

Newcastle

Antisemitismus-Vorwürfe: Britische Grüne ziehen Unterstützung für Kandidaten zurück

Zwei weiteren Kandidaten hat die Green Party Unterstützung entzogen. Der Hintergrund: Judenhass in sozialen Medien

 07.05.2026

Nahost

Trump stoppte Hormus-Operation nach Ärger mit Saudi-Arabien

Riad soll den amerikanischen Streitkräften zeitweise die Nutzung wichtiger Militärbasen und des saudischen Luftraums verboten haben. Laut Berichten brachte das den Präsidenten zu seinem plötzlichen Rückzieher

 07.05.2026

Jubiläum

Starke Stimme

Vor 80 Jahren erschien die erste Ausgabe der Jüdischen Allgemeinen. Mehr denn je braucht es eine präsente und selbstbewusste jüdische Zeitung in Deutschland

von Philipp Peyman Engel  07.05.2026

Meinung

Liebe Politiker, habt ihr nur warme Worte im Angebot?

Das CDU-Präsidium hat einen Beschluss zum Schutz jüdischen Lebens gefasst. Er ist gut gemeint, aber nicht wirklich überzeugend

von Michael Thaidigsmann  06.05.2026