Entschädigung

Traumata anerkennen

Von einem »Meilenstein« spricht Julius Berman. Der Präsident der Claims Conference meint damit den Umstand, dass die ersten Zahlungen des »Child Survivor Fund« an jüdische Kinderüberlebende der Schoa auf den Weg gebracht werden konnten. Die Claims Conference hatte 2014 eine entsprechende Vereinbarung mit der Bundesregierung getroffen.

Aus Sicht der Claims Conference, die seit ihrer Gründung 1951 die Interessen jüdischer NS-Opfer vertritt, ist dies eine symbolische Entschädigungszahlung an Menschen, die als Kinder die Schoa überlebt haben. Bei ihnen geht es vor allem darum, dass die Traumata, die sie erlitten haben, anerkannt werden.

empfänger Der Fonds ist mit circa 170 Millionen Euro ausgestattet. Einmalzahlungen in Höhe von 2500 Euro gehen zunächst an 21.600 Schoa-Überlebende in 49 Ländern. Rund 850 der Zahlungsempfänger leben in der Bundesrepublik.

»Die Kinder mussten die traumatische Trennung von den Eltern erleiden, mussten unvorstellbare Grausamkeiten mit ansehen, litten an Unterernährung und Hunger und erlebten anderweitige Verfolgung, die ihre Kindheit zerstörte«, sagte Julius Berman. Viele Symptome träten erst im fortgeschrittenen Alter zutage.

»Das besondere Leiden der jüdischen Kinderüberlebenden hat über Jahrzehnte keine Anerkennung erfahren«, sagte Rüdiger Mahlo, Repräsentant der Claims Conference in Deutschland. »Das wird durch die überfällige symbolische Zahlung jetzt 70 Jahre nach Kriegsende korrigiert.«

berechtigte Anspruch auf Zahlungen aus dem Child Survivor Fund haben Überlebende, die im Jahr 1928 oder später geboren wurden und die als Juden in einem KZ, einem Ghetto oder etwas Vergleichbarem inhaftiert waren, oder die im Versteck, unter falscher Identität oder in der Illegalität für mindestens sechs Monate auf von Nazi-Deutschland oder den Achsenmächten besetztem Gebiet überlebt haben.

Die Claims Conference hat sich per Post an Überlebende in 81 Ländern und Regionen gewandt, bei denen sie davon ausgeht, dass sie für diesen Fonds berechtigt sein könnten. Wer kein Antragsformular erhalten hat, aber einen Antrag stellen möchte, kann sich auf der deutschsprachigen Website der Claims Conference informieren: www.claimscon.de.

Exklusiv

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