Justiz

Stutthof-Prozess: Nebenkläger hoffen auf Schuldbekenntnis

Der Angeklagte wird zu Beginn des Prozesses auf einem Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben. Foto: dpa

Im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann des KZ Stutthof haben mehrere Nebenklage-Vertreter den Angeklagten zu einem Schuldeingeständnis aufgerufen. Der 93-Jährige habe zugegeben, von August 1944 bis April 1945 als SS-Mann Wachdienst in dem Lager bei Danzig geleistet zu haben, sagte Rechtsanwalt Markus Horstmann am Dienstag in Hamburg.

Der Angeklagte sei kein glühender Nazi gewesen, habe aber mitgemacht. »Er könnte heute sagen: Es war falsch, was ich damals gemacht habe.« Dazu habe er in seinem letzten Wort noch die Chance. »Es wäre ein großer Schritt«, sagte Horstmann. Die Staatsanwaltschaft hat bereits beantragt, den Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren zu verurteilen.

»Wären die Menschen in Stutthof geblieben, wenn sie nicht bewacht worden wären? Nein«, betonte Anwalt Salvatore Barba. Er zitierte aus dem Protokoll der Wannsee-Konferenz, auf der die Nazi-Führung im Januar 1942 die Ermordung der europäischen Juden beschlossen hatte. »Das beschreibt eindeutig den damaligen Zeitgeist«, sagte Barba. Der Angeklagte sei Gehilfe des Vernichtungsterrors der Nationalsozialisten gewesen.

Man könne ihm nicht vorwerfen, dass er keinen Widerstand geleistet habe. »Aber er hätte einen Antrag auf Versetzung stellen können«, erklärte Barba. Er hätte sehen müssen, in welcher Hölle er sich befand. Auch Horstmann betonte, dass sich der Angeklagte an die Ostfront hätte versetzen lassen können - mit dem Risiko, dann nur noch wenige Tage zu leben.

Rechtsanwältin Christine Siegrot zollte dem Angeklagten Respekt dafür, dass er sich dem Verfahren gestellt und vor Gericht gesprochen habe. Angesichts der Zweifel von Gutachtern an seiner Verhandlungsfähigkeit und auch mit Blick auf die Corona-Pandemie wäre es für ihn ein Leichtes gewesen, sich dem Prozess zu entziehen.

»Es ist erwähnenswert, dass Sie nicht auf dieses Trittbrett der Verhandlungsunfähigkeit aufgesprungen sind«, sagte Siegrot am 42. Verhandlungstag. Zugleich zeigte sie sich davon überzeugt, dass der Angeklagte bei Kriegsende an Erschießungen von Stutthof-Gefangenen am Strand von Neustadt in Schleswig-Holstein teilgenommen, dies aber verdrängt habe.

Das Verfahren sei viel zu spät gekommen. »Die deutsche Justiz hat versagt«, stellte Siegrot fest. Auch die Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg habe versagt. Jetzt komme den medizinischen Sachverständigen, die die Verhandlungsfähigkeit der hochbetagten Angeklagten in NS-Prozessen beurteilten, eine große Macht zu. Sie kritisierte Entscheidungen von Medizinern in Hamburg und Neubrandenburg. Dadurch seien ehemalige SS-Männer »davongekommen«.

In dem seit Oktober vergangenen Jahres laufenden Verfahren werden die rund 40 Nebenkläger - darunter Überlebende des Konzentrationslagers und Hinterbliebene von KZ-Opfern - von 17 Anwälten vertreten. Mindestens fünf von ihnen wollen am Freitag plädieren, dem letzten dafür vorgesehenen zweistündigen Termin. dpa

Ina Czyborra

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