Justiz

Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung in Kraft

Foto: imago images/Jan Huebner

Sogenannte Feindeslisten, wie sie vor allem in rechts- und linksextremen Kreisen kursieren, sind in Deutschland künftig ausdrücklich verboten. Ein entsprechendes Gesetz, das der Bundestag im Juni verabschiedet hatte, trat am Mittwoch in Kraft. Wer die Namen und Daten politischer Gegner verbreitet und die Betroffenen damit in Gefahr bringt, muss nun mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.

Mit dem neuen Gesetz werden ferner verhetzende Beleidigungen gegen Juden und Muslime sowie gegen Homosexuelle und Behinderte umfassender bestraft. Herabwürdigende Briefe oder Mails galten bislang nicht als Volksverhetzung, weil sie nicht öffentlich verbreitet werden – diese strafrechtliche Lücke ist jetzt geschlossen.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Auch im Sexualstrafrecht wird mit dem Gesetzespaket eine Lücke geschlossen: Schon die Verbreitung und der Besitz von Anleitungen zum sexuellen Kindesmissbrauch sind ab sofort eine Straftat. Wer die Texte aus dem Internet oder geschlossenen Chatgruppen runterlädt, muss mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen, für deren Verbreitung drohen sogar drei Jahre Gefängnis. dpa

Nahost

US-Militär meldet Angriffe auf Ziele im Iran

USA reagieren auf Beschuss von Schiffen in der Straße von Hormus

 08.07.2026 Aktualisiert

Interview

»Ich würde gerne mit Benjamin Netanjahu sprechen«

Der umstrittene Podcaster Ben Berndt schreibt Mediengeschichte. Sein YouTube-Format »Ungeskriptet« erreicht Millionen. Ein Gespräch

von Sven Gösmann, Stella Venohr  07.07.2026 Aktualisiert

Jerusalem

Deutschland verfünffacht Beitrag für Yad Vashem

Die Gedenkstätte Yad Vashem in Israel erinnert an die von den Nationalsozialisten ermordeten Juden. Die Bundesrepublik will sich künftig verstärkt an der Finanzierung beteiligen

 07.07.2026

Nahost

Schon wieder Tanker in der Straße von Hormus beschossen

Viele Details gibt es zunächst nicht. Klar ist: Normal befahrbar ist die Straße von Hormus noch immer nicht

 07.07.2026

Berlin

Antisemitischer Pöbler soll radikaler Palästina-Aktivist sein

Am Samstag beschimpfte ein Mann ein Pärchen mit Kind mit den Worten »Fuck Jews«. Jetzt stellt sich heraus: Der Täter hat eine politisch bewegte Vergangenheit

 07.07.2026

Frankreich

Präsidentschaftskandidatin mit Fußfessel?

Ein Gericht hat die Gründerin des Rassemblement National wegen massiver Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Sich für die Nachfolge von Emmanuel Macron bewerben darf Marine Le Pen dennoch - mit einer wichtigen Einschränkung

 07.07.2026

Schweiz

Ein Jahr Gefängnis für jugendlichen Täter

Der Schweizer mit tunesischen Wurzeln hatte am 2. März 2024 auf der Straße einen orthodoxen Juden niedergestochen. Am Dienstag wurde der 17-Jährige verurteilt

von Nicole Dreyfus  07.07.2026

Straßburg

Parteienfamilie der AfD auf EU-Ebene kommt auf den Prüfstand

Die rechte Parteienfamilie Europa der souveränen Nationen (ESN) steht im Visier der Aufsichtsbehörde. Es geht um mögliche Verstöße gegen Kernwerte der EU. Auf dem Spiel stehen Fördermittel

von Valeria Nickel  07.07.2026

Syrien

Damaskus: Explosionen in der Nähe von Macrons Hotel

Der französische Präsident Emmanuel Macron ist aktuell zu einem Besuch in Syrien. Zum Zeitpunkt der Detonationen traf er sich gerade mit dem Präsidenten Ahmed al-Scharaa

 07.07.2026