Justiz

Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung in Kraft

Foto: imago images/Jan Huebner

Sogenannte Feindeslisten, wie sie vor allem in rechts- und linksextremen Kreisen kursieren, sind in Deutschland künftig ausdrücklich verboten. Ein entsprechendes Gesetz, das der Bundestag im Juni verabschiedet hatte, trat am Mittwoch in Kraft. Wer die Namen und Daten politischer Gegner verbreitet und die Betroffenen damit in Gefahr bringt, muss nun mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.

Mit dem neuen Gesetz werden ferner verhetzende Beleidigungen gegen Juden und Muslime sowie gegen Homosexuelle und Behinderte umfassender bestraft. Herabwürdigende Briefe oder Mails galten bislang nicht als Volksverhetzung, weil sie nicht öffentlich verbreitet werden – diese strafrechtliche Lücke ist jetzt geschlossen.

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Auch im Sexualstrafrecht wird mit dem Gesetzespaket eine Lücke geschlossen: Schon die Verbreitung und der Besitz von Anleitungen zum sexuellen Kindesmissbrauch sind ab sofort eine Straftat. Wer die Texte aus dem Internet oder geschlossenen Chatgruppen runterlädt, muss mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen, für deren Verbreitung drohen sogar drei Jahre Gefängnis. dpa

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Ein Kommentar von JA-Chefredakteur Philipp Peyman Engel

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