Der brutale Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin beschäftigt weiter die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Revision eingelegt gegen das Urteil des Landgerichts Berlin im Berufungsprozess, wie ein Behördensprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Richter hatten den 25 Jahre alten Angeklagten Mustafa A. wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Anders als die Vorinstanz ging das Gericht nicht von einer antisemitisch motivierten Tat aus.
Die Staatsanwaltschaft wolle überprüfen lassen, ob das Urteil des Landgerichts »auf einer Verletzung des Gesetzes« beruhe, erklärte der Sprecher. Für die konkrete Begründung der Revision müsse die schriftliche Begründung abgewartet werden. Zuständig wäre als nächste Instanz das Kammergericht Berlin. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten beantragt, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe.
Mustafa A. und Shapira waren sich am 2. Februar 2024 – vier Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 – zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte begegnet. Als Shapira das Lokal verließ, folgte ihm der damalige Lehramtsstudent der Freien Universität (FU). Der Angeklagte habe den inzwischen 33-Jährigen niedergeschlagen und gegen den Kopf getreten, so das Gericht. Das Opfer erlitt Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung.
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Tiergarten im April 2025 von einem »antisemitischen Gewaltexzess« gesprochen und drei Jahre Haft verhängt. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der 25-Jährige hat die Gewalttat schon im ersten Prozess gestanden, er bestritt jedoch eine antisemitische Motivation und entschuldigte sich.
Shapira, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, zeigte sich nach dem Urteil im Berufungsprozess enttäuscht und äußerte sofort die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegt. dpa