Gleis 17

Medienbericht: Polizei übersah am Tatort rechtsextremes Bekennerschreiben

Verbrannte Bücher liegen in der ausgebrannten Bücherbox in der Nähe des Mahnmals »Gleis 17«. Foto: picture alliance/dpa

Nach Brandanschlägen auf eine Bücherbox am Holocaust-Mahnmal »Gleis 17« und auf das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Geprüft würden auch mögliche Zusammenhänge zwischen den Straftaten vom vergangenen Samstag, sagte der Pressesprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zu den weiteren Ermittlungen äußerte er sich nicht.

Die Bücherbox am historischen »Gleis 17« im Stadtteil Grunewald war in der Nacht zum Samstag ausgebrannt. Laut Polizei hatten Zeugen kurz vor fünf Uhr einen Mann beobachtet, der eine Kiste in die ehemalige Telefonzelle gestellt und diese angezündet haben soll. Die Box und ihr Inhalt stehen in Bezug zu dem benachbarten historischen Mahnmal »Gleis 17«, von wo in der NS-Zeit Berliner Juden in die Vernichtungslager deportiert wurden.

Der Brandanschlag auf das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen war erst am Montagabend durch den Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) bekannt geworden. Nach Angaben des Verbandes hat eine unbekannte Person am Samstagmorgen einen brennenden Gegenstand auf das Denkmal geworfen und Plakate mit christlichen Bezügen am Denkmal angebracht. Die Plakate zitierten Bibelverse, die häufig für die Agitation gegen sexuelle Minderheiten missbraucht würden, erklärte der LSVD.

Nach einem Bericht der »tageszeitung« (Dienstag) gab es auch am Tatort der Gedenk-Bücherbox ein Bekennerschreiben, das von der Polizei zunächst jedoch übersehen worden sei. Laut dem Betreiber der Bücherbox hätten Polizeibeamte das Dokument erst später bei ihm abgeholt. Der Inhalt des Schreibens, das der Zeitung vorliege, werde von Experten als deutlich rechtsextrem und antisemitisch eingestuft.

Die Staatsanwaltschaft wollte sich dazu nicht äußern. epd

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