Justiz

Späte Strafverfolgung

Nichts gewusst? Von der Kommandantur im KZ Stutthof aus überblickte die Angeklagte das gesamte Lager. Foto: imago stock&people

Als Irmgard F. im Juni 1943 Sekretärin des Kommandanten des KZs Stutthof wird, ist sie 18 Jahre alt. Die junge Frau soll bewusst den Job der Stenotypistin und Sekretärin im KZ Stutthof bei Danzig angenommen haben. Ihren Chef, den KZ-Kommandanten Paul Werner Hoppe, beschrieb F. nach dem Krieg als »pflichtbewussten« Vorgesetzten.

Von Exekutionen habe sie gewusst, sagte F. einmal in einer Zeugenvernehmung. Als im Jahr 2017 Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft in F.s kleines Zimmer im Pflegeheim kommen und sie befragen, will diese von Mordtaten in Stutthof nichts gewusst haben. Das Verfahren gegen sie sei »lächerlich«.

staatsanwaltschaft Im Januar dieses Jahres hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein Anklage gegen Irmgard F. erhoben. Die 96-Jährige, die in einem Pflegeheim bei Hamburg lebt, soll durch ihre Tätigkeit das Morden unterstützt haben. Dass Irmgard F. von den Mordtaten nichts mitbekommen hat, schließen die Ermittler aus. Denn F. arbeitete damals in der Kommandantur des KZs Stutthof.

Von dem Gebäude direkt am Eingangstor zum Lager hatte man einen Blick auf die Baracken mit den KZ-Häftlingen und sah den Schornstein des Krematoriums. Angeklagt ist F. nun wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 11.430 Fällen. Dies ist die Mindestanzahl an Opfern, die während der Dienstzeit von F. in Stutthof ihr Leben verloren haben.

Die Anklage umfasst allein 10.000 Ermordete, die durch die lebensfeindlichen Bedingungen im Lager ums Leben kamen. Weitere Opfer wurden mit dem Giftgas Zyklon B umgebracht, andere durch Genickschüsse. In weiteren Fällen ist F. wegen Beihilfe zum versuchten Mord angeklagt.

SCHULD Rechtsanwalt Onur Özata, der im Verfahren gegen F. Nebenkläger vertritt, fordert eine konsequente Aufklärung der NS-Verbrechen und dass die Täterinnen und Täter auch heute noch zur Rechenschaft gezogen werden. »Es ist wichtig zu verstehen: Verantwortlich für den Völkermord an den europäischen Juden waren ja nicht nur Hitler, Himmler, Göring, sondern auch ganz viele andere Deutsche, die in den Konzentrationslagern mitgewirkt haben. Und diese muss man natürlich auch vor Gericht stellen«, sagt Özata der Jüdischen Allgemeinen. »Den Überlebenden ist natürlich wichtig, dass diese Leute nicht einfach so davonkommen, sondern dass es zu einer juristischen Schuldfeststellung kommt«, so der Anwalt.

Außerdem können in den Prozessen gegen die letzten Täter auch die Opfer zu Wort kommen. »Wenn man mit Betroffenen spricht, mit Überlebenden, mit denjenigen, die ganz viele Familienmitglieder verloren haben, die wegmussten aus ihrer Heimat, dann sagen die ganz oft: Vergesst uns nicht, vergesst unsere Geschichten nicht. Erinnert an unsere Verwandten, erinnert an unser Leid und daran, was uns angetan wurde.«

F.s Tätigkeit war für die Aufrechterhaltung des KZs Stutthof elementar.

Es sei wichtig, auch die Rolle von Helferinnen wie Irmgard F. juristisch aufzuklären, so Özata. »Auch sie hat Verantwortung für diesen Massenmord, auch sie hat an der Aufrechterhaltung dieses Tötungsbetriebs mitgewirkt und ist dafür verantwortlich«, sagt der Anwalt.

Der Historiker Stefan Hördler, der im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Rolle von F. untersuchte, kommt zu dem Schluss, dass die »Zivilangestellte« zum Gefolge der SS im Lager gehörte. F.s Tätigkeit als persönliche Sekretärin des Kommandanten war für die Aufrechterhaltung des KZs Stutthof demnach elementar.

Inzwischen hat ein Gutachter bescheinigt, dass F. verhandlungsfähig ist. Im Herbst könnte der Prozess gegen sie beginnen. Es wäre der erste gegen eine Schreibtischtäterin in dieser Position in Deutschland – 76 Jahre nach der Schoa. Doch das Verfahren gegen F. ist nicht das einzige, das derzeit läuft.

AUFARBEITUNG Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat Anfang des Jahres einen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen angeklagt. Der 100-Jährige lebt heute in Brandenburg. Ihm werfen die Ankläger Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen vor. Er soll zwischen Januar 1942 und Februar 1945 das grausame und heimtückische Morden in dem KZ unterstützt haben. Derzeit läuft die medizinische Untersuchung des Mannes. Wenn die Verhandlungsfähigkeit bestätigt wird, könnte der Prozess vor dem Landgericht Neuruppin eröffnet werden.

Der größte Feind der Strafverfolger, die NS-Verbrechen aufklären wollen, ist heute die Zeit. Während die juristische Aufklärung der Nazi-Taten in der jungen Bundesrepublik oft an der unwilligen Justiz scheiterte, sehen einige Ankläger und Gerichte heute durchaus noch einen Sinn in den späten Verfahren. Doch auch jetzt laufen viele davon ins Leere, weil sie zu lange dauern.

Die meisten Strafverfahren gegen mutmaßliche NS-Täter werden eingestellt, weil die hochbetagten einstigen SS-Angehörigen nicht mehr verhandlungsfähig sind. Staatsanwaltschaften und Gerichte, die kein Interesse an einer juristischen Aufarbeitung und einer Schuldfeststellung bei Helfern des Massenmords haben, können die Verfahren heutzutage einfach so lange liegen lassen, bis die Beschuldigten entweder versterben oder zu krank für einen Gerichtsprozess sind. Auch deswegen wird es nur noch wenige solcher Verfahren geben. Jeder Prozess könnte der letzte sein.

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