Justiz

Späte Anklage: Über Morde in der NS-Zeit wird auch heute noch verhandelt

Das ehemalige NS-Konzentrationslager Stutthof bei Danzig Foto: imago stock&people

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wiegt schwer: Als frühere Schreibkraft im Konzentrationslager Stutthof soll die heute 96-jährige Irmgard F. mit ihrer Arbeit Beihilfe zum Mord an mehr als 11.000 inhaftierten Juden, Partisanen und sowjetischen Kriegsgefangenen geleistet haben. Das Landgericht Itzehoe wird den Prozess gegen die frühere Stenotypistin des Lagerkommandanten Paul-Werner Hoppe am Dienstag fortsetzen.

Der Prozess gegen Irmgard F. und die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen ist wohl einer der letzten in Deutschland. Auch am Landgericht Neuruppin wird wegen Beihilfe zum Mord verhandelt, dort muss sich derzeit der 100-jährige Josef S. verantworten, der als Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen tätig war. Dass das heute hochbetagte Personal von Konzentrationslagern teils erst jetzt angeklagt wurde, liegt auch an einer unzureichenden Strafverfolgung in der Vergangenheit.

VERSAGEN »Die westdeutsche Justiz hat spätestens ab Ende der 60er-Jahre mit der Aufarbeitung der NS-Verbrechen versagt«, sagt Wolfgang Form, Politikwissenschaftler und Geschäftsführer des Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse an der Philipps-Universität Marburg. Hierzu habe insbesondere auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beigetragen, etwa im sogenannten ersten Auschwitz-Verfahren vom 20. Februar 1969 (AZ: 2 StR 280/67).

Die Karlsruher Richter legten darin für die Verurteilung von NS-Mordhelfern wie dem früheren Adjutanten des Lagerkommandanten Rudolf Höß in Auschwitz, Robert Mulka, besonders hohe Hürden für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord fest.

Die Bundesrepublik verlängerte die Verjährungsfrist für NS-Verbrechen zweimal, um schließlich 1979 keine Verjährung mehr vorzusehen.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte Mulka wegen Beihilfe zum Mord in nur vier Fällen an mindestens je 750 Menschen zu einer 14-jährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Nur in diesen Fällen konnte ihm eine konkrete Tatbeteiligung nachgewiesen werden, etwa indem er das für die Vergasung der Juden verwendete Zyklon B beschafft hatte.

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung. Allein Mulkas Aufgabe, die »Transportabfertigungen« zu organisieren, reiche für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord nicht aus. Es müsse belegt werden, dass bei einer konkreten Tötungsaktion eine individuelle Tatbeteiligung vorliegt.

Nur weil eine Person »irgendwie« in der Organisation des Konzentrationslagers eingegliedert sei, könne noch nicht von einer Beihilfe zum Mord ausgegangen werden. Andernfalls müsste auch ein Arzt verurteilt werden, der an der Rampe ankommende Juden nur verarztet.

VERJÄHRUNG »Den hat es allerdings wohl nie gegeben«, sagt Form. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs habe dazu geführt, dass viele Verfahren gegen NS-Verbrecher eingestellt wurden. Denn die konkrete Tatbeteiligung an einem Mord konnte nur schwer belegt werden.

Bis 1949 sei eine Verurteilung noch am wahrscheinlichsten gewesen. 4.600 und damit 70 Prozent aller NS-Verfahren auf dem Gebiet der Bundesrepublik wurden Form zufolge bis zu diesem Zeitpunkt verhandelt.

Zwischen 1959 bis 2009 kamen nur acht Prozent weitere Verfahren hinzu. »Die Aufarbeitung der NS-Verbrechen wurde auch erschwert, weil Verjährung drohte«, sagt der Wissenschaftler. Denn ursprünglich wären die Taten 20 Jahre nach Kriegsende, also am 8. Mai 1965 verjährt.

Erst mit einer neuen Generation von Juristen änderte sich die Rechtsprechung.

In einer Bundestagsdebatte von 1965 zur Aufhebung der Verjährungsfristen befürchtete der Abgeordnete und spätere Bundesverfassungsgerichts-Präsident Ernst Benda (CDU), dass die Morde ungesühnt bleiben könnten.

Während in der früheren DDR bereits 1964 die Nichtverjährung von Kriegs- und NS-Verbrechen beschlossen wurde, verlängerte die Bundesrepublik die Frist bis 1969 und dann nochmals auf 30 Jahre, um schließlich 1979 keine Verjährung mehr vorzusehen.

VERURTEILUNG Mit einer neuen Generation von Juristen änderte sich die Rechtsprechung. 2009 entschied das Landgericht München II im Fall von John Demjanjuk, einem früheren Mitglied der SS-Hilfstruppen im Konzentrationslager Sobibor, erstmals, dass auch untergeordnete willige Befehlsempfänger sich wegen Beihilfe zum Mord verantworten müssen, selbst dann, wenn ihnen keine individuelle Beteiligung an einem konkreten Mord nachgewiesen werden kann. Die gegen Demjanjuk verhängte fünfjährige Haftstrafe wegen Beihilfe zum Mord an über 28.000 Menschen wurde wegen dessen Tod nicht mehr rechtskräftig.

Im Fall von Oskar Gröning, früherer »SS-Sturmmann« im Konzentrationslager Auschwitz, bestätigte der Bundesgerichtshof am 20. September 2016 die vierjährige Haftstrafe (AZ: 3 StR 49/16). Es liege Beihilfe zum Mord an 300.000 ungarischen Juden vor, auch wenn die unmittelbare Beteiligung Grönings an diesen Tötungen nicht konkret belegt sei.

Es reiche für die Verurteilung aus, dass er mit seinen Buchhaltertätigkeiten und einigen Diensten an der Rampe die »industrielle Tötungsmaschinerie« wissentlich unterstützt hatte. An diesen Maßstäben werden sich auch die aktuellen Verfahren gegen die Sekretärin Irmgard F. und den Wachmann Josef S. orientieren.

Jerusalem

Klöckner rät Israel von Einführung der Todesstrafe ab

Die Bundestagspräsidentin betont vor Journalisten Israels Recht auf Selbstverteidigung gegen den Hamas-Terror. Sie spricht aber auch heikle Themen an

 11.02.2026

Interreligiöser Dialog

Oberrabbiner gibt Co-Vorsitz in jüdisch-muslimischem Gremium auf

Seit 2016 setzt sich der Muslim Jewish Leadership Council für den Dialog zwischen beiden Religionen ein. Hintergrund des Rücktritts von Oberrabbiner Goldschmidt soll Enttäuschung über seinen muslimischen Kollegen sein

von Christoph Schmidt  11.02.2026

Kommentar

 »Nie wieder!« ist eine grenzüberschreitende Daueraufgabe

Die Antisemitismus-Konferenz in St. Gallen macht klar: Judenhass macht vor Grenzen nicht halt und muss entsprechend bekämpft werden

von Jonathan Kreutner  11.02.2026

Washington D.C.

US-Regierung erwägt Beschlagnahmung iranischer Öltanker

Das Vorhaben gilt als Teil einer verschärften Sanktionsstrategie, mit der die Vereinigten Staaten Irans wichtigste Einnahmequelle ins Visier nehmen

 11.02.2026

Übersicht

Von Adel bis Politik: Das »Who is Who?« der Epstein-Akten

Der US-Multimillionär und Pädokriminelle Jeffrey Epstein verkehrte in höchsten Kreisen. Die nun veröffentlichten Akten bringen viele in Bedrängnis - dabei hatte nicht jeder direkt mit Epstein zu tun

 11.02.2026

Diplomatie

Felix Klein soll Botschafterposten bekommen

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung wird nach Informationen von »Table.Briefings« im Sommer die Leitung der Vertretung der Bundesrepublik bei der OECD in Paris übernehmen

 11.02.2026

Meinung

Sprachrohr der Hamas, Maulheldin der Vereinten Nationen

Wieder einmal macht Francesca Albanese mit ungeheuerlichen Äußerungen von sich reden. Doch Europas Politiker bleiben seltsam still

von Michael Thaidigsmann  11.02.2026

Nahost

Netanjahu mit Iran-Agenda in Washington – Gaza bleibt Streitpunkt

Der israelische Ministerpräsident will dem US-Präsidenten darlegen, welche Bedingungen aus seiner Sicht für ein Abkommen unverzichtbar sind, um Sicherheit und Stabilität im Nahen Osten zu gewährleisten.

 11.02.2026

Paris

13-jähriger Jude mit Messer bedroht und beraubt

Die jugendlichen Angreifer beschimpften das Opfer als »schmutziger Jude« und sollen ihm ein Messer an die Kehle gehalten haben

 11.02.2026