Gegen Ignazio Cassis ist beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eine Anzeige eingegangen. Vorgeworfen wird dem Schweizer Bundesrat und Außenminister Beihilfe zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Dies teilte am Dienstag die Gruppierung »Stop Complicity« mit. Dahinter steht eine Gruppe von 25 Schweizer Anwältinnen und Anwälten, die die Mitteilung, wie die Anzeige in der juristischen Fachsprache richtig heißt, verfasst haben.
Der Vorwurf gegen Cassis lautet, dass die Schweiz im Rüstungsbereich mit Israel zusammenarbeite und militärisch nutzbare Güter nach Israel importiert habe, beziehungsweise dies nach wie vor tue. Auch wird ihm vorgeworfen, dass er die militärische Zusammenarbeit mit Israel nicht beendet und die Schweiz nichts unternommen habe, um die Eskalation in Gaza zu stoppen. Laut der Anzeigemitteilung hätte Cassis als Vorsteher des Außendepartements (EDA) Maßnahmen vorschlagen sollen, um die militärische Unterstützung Israels zu verhindern.
EDA nimmt Stellung
Laut dem Schweizer Radio und Fernsehen hat das EDA die Anzeige wie folgt kommentiert: »Das EDA hat zur Kenntnis genommen, dass ein Kollektiv Schweizer Anwälte heute dem Büro des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) eine Mitteilung mit Informationen zur Politik der Schweiz in Bezug auf Gaza übermittelt hat. Es liegt in der Verantwortung des Büros des Anklägers über die mögliche Relevanz der erhaltenen Informationen zu entscheiden.«
Die Haltung des Bundesrates sei klar. Seit den Angriffen vom 7. Oktober und dem Beginn des Krieges in Gaza habe er konsequent folgende Prioritäten verfolgt: »Einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand in Gaza, die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller Geiseln sowie einen ungehinderten humanitären Zugang.« Die Schweiz rufe unermüdlich zur strikten Einhaltung des Völkerrechts auf.
Anklage juristisch unwahrscheinlich
Seit der IStGH gegründet wurde, ist die Schweiz auch Vertragsstaat. Ob der Schweizer Bundesrat jedoch davor belangt werden könnte, ist fraglich. Dafür müsste der Gerichtshof Cassis als Hauptakteur erachten und sich selbst für den Fall zuständig sehen. Wie aus Expertenkreisen zu vernehmen ist, werden in der Regel nur die hauptverantwortlichen Personen tatsächlich angeklagt und allenfalls verurteilt. Juristisch gesehen, müsste also bewiesen werden, dass sich aus dem Handeln Cassis’ eine Straftat ergeben hat. Das heißt, er müsste auf Israel Einfluss darauf gehabt haben, damit Israel in Gaza die angeblichen Verbrechen begehen konnte.
Ex-Botschafter unterstützt Klage
Getragen wird sie auch von ehemaligen Mitarbeitern des Schweizer Außendepartements, so unter anderem auch vom früheren Schweizer Botschafter in Tel Aviv, Jean-Daniel Ruch, und dem ehemaligen stellvertretenden Staatssekretär Georges Martin.
Es ist nicht das erste Mal, dass es Klagen gegen Regierungsmitglieder in verschiedenen Ländern gab. Aber die Schweizer Landesregierung wurde noch nie in einem Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt. Hauptanliegen solcher Rechtsfälle sind in der Regel PR-Aktionen oder Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erlangen.