Berlin

Samidoun klagt gegen Verbot durch Bundesinnenministerium

Eine israelfeindliche Demonstration in Neukölln, am 15. Mai 2021 Foto: Imanuel Marcus

Der israelfeindliche und mit der Terrororganisation PFLP verbundene Verein Samidoun klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen die Gruppe verhängte Vereinsverbot. Das teilte eine Sprecherin des Ministeriums am Donnerstag in Berlin auf Anfrage mit. Nach Angaben des Gerichts in Leipzig wurde die Klage von zwei Privatpersonen eingereicht. Es sei noch nicht absehbar, wann in dem Verfahren mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.

Faeser hatte am 2. November ein Betätigungsverbot für die Hamas und ein Vereinsverbot für den deutschen Ableger von Samidoun ausgesprochen. Angekündigt worden waren die Verbote bereits kurz nach den Massakern der Hamas in Israel vom 7. Oktober von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), wohl um ein politisches Signal zu senden. Samidoun befürworte Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Ansichten und unterstütze Vereinigungen, die Anschläge androhten, hieß es damals seitens des Bundesinnenministeriums.

Freude über den Terrorangriff

Die Sicherheitsbehörden hatten den deutschen Ableger der Vereinigung »Samidoun - Palestinian Solidarity Network« schon länger im Blick gehabt. Öffentlich aufgefallen waren seine Anhänger, als sie nach dem Überfall der Hamas am 7. Oktober im Berliner Stadtteil Neukölln Süßigkeiten auf der Straße verteilt hatten, als Ausdruck der Freude über den Terrorangriff.

Durchsuchungen zur Sicherung möglicher Beweismittel zur Durchsetzung eines Vereinsverbots finden normalerweise zeitgleich mit der Veröffentlichung einer Verbotsverfügung statt. In diesem Fall lief es anders. Bei mutmaßlichen Anhängern von Hamas und Samidoun gab es erst drei Wochen nach dem von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Bundestag angekündigten Verbot der beiden Gruppierungen Razzien. dpa/ja

Transportbetonwerk der Firma Heidelberg Materials in München (Symbolbild)

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