Bundesversorgungsgesetz

Rente für KZ-Wächter

SS-Angehörige aus Auschwitz bei einem Erholungsausflug Foto: dpa

Heinz K., geboren 1923, trat 1941 in die Waffen-SS ein. Im Rang eines Rottenführers war er zeitweise im KZ Auschwitz Posten- und Blockführer und für Disziplinierung und Bestrafung der Häftlinge zuständig. Nach dem Krieg wurde zwar gegen ihn strafrechtlich ermittelt, zu einer Anklage kam es allerdings nicht.

Das Interesse an einer Strafverfolgung war nicht groß.
Aber eine Kriegsopferrente erhielt Heinz K. Ein entsprechendes Gesetz war 1950 beschlossen worden. Zu den damals 4,4 Millionen Rentenbeziehern gehörten nicht nur ausgebombte Zivilisten und verletzte Soldaten, sondern auch Nazirichter, SS-Wachmänner in KZs sowie deren Witwen und Angehörige.

rentenentzug Noch Ende der 90er-Jahre gehörte Heinz K. zu den Beziehern einer solchen Rente. Doch 1998 entschied der Bundestag in einer Novelle des Bundesversorgungsgesetzes, dass NS-Tätern diese Rente wieder entzogen werden kann.

Zusatzparagraf 1a verpflichtete die deutschen Versorgungsämter, Fälle von Kriegsopferrentenbeziehern zu überprüfen, bei denen etwa eine »freiwillige Mitgliedschaft in der SS« ein Anhaltspunkt sein könnte, dass sie gegen »Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen« haben. In der Folge ermittelte das Simon Wiesenthal Center (SWC) eine Liste mit 76.000 Namen, bei denen die Entziehung der Kriegsopferrente geprüft werden sollte.

Knapp zwei Jahrzehnte nach der Neufassung des Bundesversorgungsgesetzes hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem SWC einen Schlussbericht über die Umsetzung der Gesetzesnovelle vorgelegt. Das Resultat ist ernüchternd und erschütternd zugleich: Lediglich in 99 Fällen wurden seit 1998 die Kriegsopferrenten aufgrund von »Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit in der Zeit des Nationalsozialismus« entzogen oder verweigert. »Die Ergebnisse sind enttäuschend«, kommentierte Efraim Zuroff, Direktor des SWC in Jerusalem, die mangelhafte Umsetzung des Gesetzes.

recherchen Die Historiker Stefan Klemp und Martin Hölzl, die im Auftrag des SWC den Bericht erstellt haben, benennen die Gründe: Administrative Schwierigkeiten hätten die Recherchen nach solchen Rentenbeziehern erschwert, etwa, dass man auf eine Digitalisierung der Kartei verzichtet habe, die die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg angelegt hat. Zudem würden dort überwiegend nur Nachnamen von Verdächtigen erfasst.

Außerdem, so die Historiker, sei es zu unterschiedlichen rechtlichen Interpretationen des Gesetzes gekommen. Durch eine striktere Auslegung, haben die Autoren ausgerechnet, hätte die Rentenkasse bis zu 2,8 Millionen Euro sparen können.
Im Raum steht aber auch der Vorwurf, dass die Behörden einiger osteuropäischer Länder, in denen SS-Männer eine deutsche Opferrente beziehen, kein Interesse an der Aberkennung des Rentenbezugs hatten. Ähnliches gelte auch für manche Bundesländer: In Sachsen wurden null Renten eingezogen, in Sachsen-Anhalt und Thüringen je eine, in Baden-Württemberg jedoch 29.

Heinz K., der 2013 auf einer Liste des SWC stand, gehört zu diesen skandalösen Fällen. Zwar fragte das zuständige Versorgungsamt Heilbronn, dem die Mitgliedschaft des damals 74-Jährigen in der Waffen-SS bekannt war, bei der Ludwigsburger Zentralstelle an. Aber deren Hinweis auf einen Einsatz K.s in Auschwitz führte nicht zu einem Einstellungsverfahren bezüglich der Rentenauszahlung.

Nach einer telefonischen Befragung K.s wurde der Kriegsopferrentenbezug nicht gestoppt, sondern fortgesetzt. Obwohl, so schreiben die Historiker, »die Auskunft der Zentralen Stelle Ludwigsburg, nach der K. in Auschwitz Posten- und Blockführer gewesen sein soll, in völligem Widerspruch zum Tenor seiner telefonischen Einlassung stand«.

signal Auch im Bundesarbeits- und Sozialministerium hält man das Untersuchungsergebnis für »unbefriedigend«. Dennoch sei das Gesetz, so eine Sprecherin zur Jüdischen Allgemeinen, ein »weiteres Signal der Anerkennung des Leidens der Opfer und zur Distanzierung von den Unrechtsmaßnahmen der NS-Täter«.
Enttäuscht über die unzureichende Umsetzung des Gesetzes zeigt sich auch der Präsident des Zentralrats der Juden.

»Für viele NS-Opfer ist dies besonders bitter«, sagte Josef Schuster der Jüdischen Allgemeinen, »weil sie im Gegensatz dazu häufig für ihre Entschädigungen jahrelang kämpfen mussten und zum Teil auch heute noch dafür kämpfen.« Der Zentralrat fordert jetzt »von den deutschen Behörden eine umfassende Überprüfung und dort, wo erforderlich, konsequentes Handeln. Die deutschen Behörden haben jahrzehntelang die Verfolgung der NS-Täter versäumt. Wenigstens bei der Aberkennung der Kriegsopferrenten für NS-Täter sollte endlich konsequent gehandelt werden.«

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