Justiz

Rechtsmediziner sagen im Prozess gegen Synagogen-Attentäter aus

Prozess am Landgericht Magdeburg Foto: imago

Im Prozess gegen den antisemitischen Synagogen-Attentäter Stephan B. haben am Dienstag in Magdeburg mehrere Rechtsmediziner Auskunft zu den tödlichen Schussverletzungen der Opfer gegeben. Bei der Sektion seien bei der Leiche der 40-jährigen Jana L. elf Durchschüsse, drei Steckschüsse und vier Streifschüsse festgestellt worden, sagte ein Rechtsmediziner vor dem Oberlandesgericht Naumburg, das aus Sicherheits- und Platzgründen im Gebäude des Magdeburger Landgerichts verhandelt. Der Tod der Frau sei relativ schnell eingetreten. Der Rechtsmediziner sprach von Sekunden oder maximal einer Minute.

Bei dem 20-jährigen Kevin S. sei das Herz und die Lunge durchschossen worden, sagte ein Rechtsmediziner. Dies habe sofort zum Tod geführt. Ob der junge Mann bis zu den tödlichen Schüssen - zuvor war bereits auf ihn geschossen worden - noch etwas wahrnehmen konnte, konnte der Rechtsmediziner allerdings nicht einschätzen. Auf dem Video, das der Angeklagte während der Tat filmte und live ins Internet streamte, sei zu sehen gewesen, dass er nach den ersten Schüssen noch lebte.

Konkrete Anhaltspunkte für Kontaktpersonen, Mitwisser oder Unterstützer seien nicht gefunden worden, sagte ein 33-jähriger Kriminalhauptkommissar.

Zudem sagten zwei Polizisten des Polizeireviers Zeitz aus, die den Attentäter festgenommen hatten. Ein 54-jähriger Polizeibeamte und sein 59 Jahre alter Kollege hatten B. verfolgt, der sich mit einem zuvor in der Ortschaft Wiedersdorf erpressten Taxi auf der Flucht befand. An einer Baustelle endete die Flucht des 28-Jährigen. An der einspurigen Straße sei dem Angeklagten ein Lastwagen entgegengekommen und daneben habe sich eine Betonbegrenzung befunden, erklärten die Zeugen.

Stephan B. sei dann aus dem gestohlenen Taxi gestiegen und über die Baustellenbegrenzung gesprungen. Die Polizisten hätten ihn unter Androhung des Gebrauchs ihrer Dienstwaffen zum Stehenbleiben aufgefordert, ihm Handfesseln angelegt und festgenommen.

Den Livestream des Anschlags hätten drei Zuschauer zeitweise verfolgt, zwei in den USA und einer in Zürich.

Konkrete Anhaltspunkte für Kontaktpersonen, Mitwisser oder Unterstützer seien nicht gefunden worden, sagte ein 33-jähriger Kriminalhauptkommissar. Online-Kontakte hätten jedoch nicht mehr nachvollzogen werden können. B. soll unter anderem eine Bitcoin-Spende von einem Mark erwähnt haben. Dieser sei in den USA ermittelt und durch das FBI befragt worden, sagte der Zeuge.

Es habe aber nicht nachgewiesen werden können, dass es wirklich eine Überweisung zur Unterstützung der Tat gegeben habe. Den Livestream des Anschlags hätten drei Zuschauer zeitweise verfolgt, zwei in den USA und einer in Zürich. Sie seien wohl durch Zufall darauf gestoßen.

Vernommen wurde auch ein Zeuge, der sich zum Tatzeitpunkt auf dem Weg in Richtung Döner-Imbiss befand. Der 36-Jährige berichtete von drei Schüssen auf ihn, die er wahrgenommen habe. Danach habe er unter Schock gestanden und monatelang nicht arbeiten können.

Die Bundesanwaltschaft hat B. wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten angeklagt.

Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen und rassistischen Motivation heraus einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt. Weil es ihm nicht gelang, mit Sprengsätzen und Schusswaffen in die Synagoge zu gelangen, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin und anschließend in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss einen 20-jährigen Mann.

Die Bundesanwaltschaft hat B. wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten angeklagt. B. droht eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Der Prozess wird am 14. Oktober, am 3., 4., 17. und 18. November sowie am 1., 8., 9., 15. und 16. Dezember fortgesetzt

Kommentar

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