Beschneidung

Rechtsausschuss tagt zur Brit Mila

In Deutschland sind rituelle Bescheidungen durch den sogenannten »Mohel« inzwischen vom Gesetzgeber erlaubt. Foto: dpa

Der Bundestag macht sich schlau. Nur wenige Tage nach der ersten Lesung des sogenannten Beschneidungsgesetzes lud der Rechtsausschuss des Bundestags am Montag zu einer öffentlichen Anhörung. Elf Sachverständige wurden dabei gehört: Mediziner, Juristen und als Vertreter der Zentralrats der Juden Generalsekretär Stephan J. Kramer sowie als Vertreter des Zentralrats der Muslime dessen Vorsitzender Aiman A. Mazyek.

Im Zentrum standen der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eine Beschneidung von Neugeborenen erlauben will, und ein alternativer Entwurf von 66 Abgeordneten der Oppositionsfraktionen, der für eine Beschneidung ein Mindestalter von 14 Jahren vorsieht. Dazu wollten sich die Abgeordneten noch einmal Rat einholen, zum Teil, wie die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker bekannte, weil sie noch nicht sicher sei, wie sie sich positionieren solle.

Kramer sprach sich für die Beschneidung bei Neugeborenen und somit den Regierungsentwurf aus. Er verwies auf die Tradition in der jüdischen Religion, nach der eine Beschneidung am achten Tag stattfinden solle. Die Beschneidung sei »kein Akt der Folter«, unterstrich Kramer, sondern ein »Initiationsritual zur Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft«. Das entspreche dem Kindeswohl, denn Kinder hätten ein Recht auf Religionsausübung.

Mediziner Im ersten von drei Expertenblöcken sprach die Ärztin Antje Yael Deusel, die zugleich Rabbinerin in Bamberg ist, nicht nur über die medizinischen, sondern auch die religiösen Aspekte der Brit Mila. »Es ist kein archaisches Ritual«, erklärte Deusel, die als Urologin auch selbst Beschneidungen durchführt. Vielmehr habe sich die Brit Mila im Laufe der Jahrhunderte immer wieder verändert.

Zu den Änderungen verwiesen Deusel wie auch Kramer auf die geplante Zertifizierung der Mohel-Ausbildung. Mit der Festschreibung von sehr hohen Standards betrete das deutsche Judentum »Neuland«, sagt Kramer. Für die im Ausland ausgebildeten Mohelim werde eine Positivliste ausgearbeitet, welches Land welche Standards erfülle und welches seiner Absolventen entsprechend dann in Deutschland praktizieren könnten.

Kristof Graf, Chefarzt des Jüdischen Krankenhauses Berlin, ergänzte, dass die in Deutschland tätigen Mohelim allesamt sehr erfahren seien. Oft teilten sich ein Mohel und ein Arzt die Tätigkeit bei einer Brit Mila. Entweder, indem der Mohel den rituellen Teil und der Arzt die Beschneidung durchführe. Oder, indem der Mohel beides macht und der Arzt für alle Fälle dabei wäre. »Ich habe kein Problem, dass Mohelim auch die Aufklärungsgespräche mit den Eltern führen«, sagte Graf.

Juristen Hans Michael Heinig, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht der Universität Göttingen, sprach sich für den Regierungsentwurf aus. Reinhard Merkel, Strafrechtler aus Hamburg, führte aus, es gebe einen statistisch gesicherten Prozentsatz an Komplikationen bei Beschneidungen – die Rede war von weltweit etwa vier Prozent. Die müssten ausreichen, dass der Gesetzgeber dieses Ritual verbiete.

In der nächsten Woche sollen die Gesetzentwürfe in die zweite Lesung gehen, eventuell kommt es noch zu einer dritten Lesung. Doch bevor der Bundestag in seine Weihnachtsferien geht, soll, so der Wille aller Fraktionen, das Gesetz verabschiedet sein.

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