Universität

Prüfung an Pessach

Ausweichtermine werden selten angeboten: Mehraufwand, so lautet die Begründung. Foto: imago stock&people

Viele Studenten plagen vor dem Staatsexamen Sorgen und Angst. Denn wer bei dieser Prüfung nicht glänzt, hat im Berufsleben schlechtere Karten. Doch für jüdische Studenten gibt es ein weiteres Problem, das ihnen Stress bereiten kann: die Feiertage. Damit sind nicht die zahlreichen familiären Verpflichtungen oder der Gang in die Synagoge gemeint, sondern die Tatsache, dass das Staatsexamen in einigen Fächern terminlich zum Beispiel mit Jom Kippur oder Pessach kollidieren kann.

Oder gleich mit beiden, so wie im Fall von Jakob Levy (Name geändert). »Eigentlich wäre ich im kommenden Sommersemester fertig mit allem«, sagt der Medizinstudent aus Bayern. »Die Praktika hätte ich hinter mir und damit auch sämtliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Zweiten Staatsexamen erfüllt.«

ausweichtermine Eigentlich, doch 2019 fallen diese Prüfungen auf den Zeitraum zwischen dem 8. und 10. Oktober und damit ausgerechnet auf Jom Kippur – für Juden der höchste Feiertag im Jahr. Ein Ausweichtermin wird nicht angeboten. »Deshalb nahm ich Kontakt zu den entsprechenden Stellen auf, und man sagte mir, dass es nicht als Fehlversuch gelten würde, wenn ich wegen Jom Kippur nicht erscheinen sollte.«

Wenigstens das, könnte man meinen. Folglich hätte Levy ein Semester verloren und würde im Frühjahr 2020 zum nächstmöglichen Prüfungstermin antreten. »Aber nur theoretisch«, erklärt der angehende Mediziner. »Denn diese Prüfungsphase findet 2020 zwischen dem 15. und 17. April statt, also pünktlich zu Pessach.« Hält er sich erneut an das mit den Feiertagen verbundene Arbeitsverbot, wird Levy ein weiteres Semester verlieren. »In Konsequenz bedeutet das für mich, dass ich ein ganzes Jahr lang aussetzen muss und mich bis Oktober 2020 quasi in der Warteschleife befinde.«

Jakob Levy darf der Prüfung an Jom Kippur fernbleiben. Doch die nächste fällt auf Pessach.

Levy nahm deshalb Kontakt zu Josef Schuster, dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, auf, der selbst Mediziner ist, und schilderte ihm seinen Fall. Und beim Zentralrat kennt man das Ganze nur zu gut. »Vor mehr als zehn Jahren bereits sind uns erste Fälle bekannt geworden, bei denen es um Prüfungen ging, die an Schabbat stattfanden«, skizziert Schuster die Problematik. »Der Zentralrat der Juden ist seitdem wegen des Themas in intensivem Kontakt mit den zuständigen Behörden auf Bundes- und auf Landesebene.«

Doch der Erfolg blieb bis dato aus. »Die bisherigen Reaktionen waren allerdings – insbesondere im Hinblick auf die Staatsexamina – wenig überzeugend. Zwar betonen alle, wie wichtig ihnen religiöse Vielfalt und die Religionsfreiheit seien, aber wirkliche Schritte für eine Lösung des Problems wurden nicht unternommen.« Die Situation sei »äußerst unbefriedigend und sorgt in der jüdischen Gemeinschaft verständlicherweise für Ärger«, ergänzt Josef Schuster.

mehraufwand Wenn es um Ausweichtermine geht, argumentiert das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz, zuständig für die Terminvergabe von Prüfungen in den Fächern Medizin, Pharmazie und Psychotherapie, mit dem Mehraufwand, der dafür notwendig sei. Das könne man personell nicht leisten. Zudem gebe es eine lange Vorlaufzeit bei der Planung. »Wir können nachvollziehen, dass es für manche jüdischen Studenten deshalb ein Problem gibt«, betont Uwe Schneider-Heyer. »Ohnehin stehen wir immer wieder von Neuem aufgrund des knappen Zeitfensters vor einer organisatorischen Herausforderung«, sagt der Verwaltungsratschef des IMPP. »Wir berücksichtigen deshalb nur bundes- und landesweite Feiertage. Dennoch versuchen wir, Rücksicht auf andere Religionsgemeinschaften zu nehmen, wenn es denn geht.«

Für Schuster ist das alles wenig befriedigend. »Mir kann niemand erzählen, dass es unmöglich sein soll, Prüfungen auf Werktage zu legen, die keine jüdischen Feiertage mit Schreibverbot sind. In anderen Fächern – wie Jura – sind die Examenstermine nicht bundesweit zur gleichen Zeit, sondern in den einzelnen Bundesländern terminiert. Da müsste das erst recht möglich sein.«

Gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt die bisherige Regelung nicht.

Gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt dies nicht, wie Sebastian Bickerich erläutert. »Denn dieses gilt nur für alle Beschäftigten, nicht aber für Studierende an einer Hochschule«, so der Sprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. »Wir fordern deshalb bereits seit einiger Zeit, den Schutz vor einer Benachteiligung auch auf den universitären Bereich und auf Studierende auszudehnen.«

dilemma Auch Schuster ruft dazu auf, alle Möglichkeiten auszuloten, um jüdischen Studenten das Dilemma zu ersparen, zwischen Feiertag und Staatsexamen entscheiden zu müssen. »Bund und Länder und schließlich die Universitäten stehen hier zum einen in einer historischen Verantwortung, zum anderen gilt es, das Schreibverbot an jüdischen Feiertagen zu respektieren.« Es sei »zu prüfen, ob die bisherige Regelung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt«.

Denn warum soll in Deutschland nicht möglich sein, was in anderen Ländern längst praktiziert wird? Levy berichtet: »Von Freunden, die in Großbritannien und in Frankreich studieren, weiß ich, dass wenigstens versucht wird, auf die jüdischen Feiertage Rücksicht zu nehmen. In Rundschreiben werden die Verantwortlichen immer wieder darauf hingewiesen, dass zumindest an Jom Kippur keine Prüfungen stattfinden sollen.«

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