Justiz

Prozessauftakt in Hamburg

Protest gegen Antisemitismus vor dem Gerichtsgebäude Foto: Julian Feldmann

Am Freitag hat in Hamburg der Prozess gegen den mutmaßlichen Angreifer auf einen jüdischen Studenten begonnen. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wirft dem 29-jährigen Grigoriy K. versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

Mit einem Klappspaten soll K. am 4. Oktober vergangenen Jahres vor der Synagoge Hohe Weide in Hamburg auf einen jungen Mann mit Kippa eingeschlagen haben. Der jüdische Student, der schwer verletzt wurde, war auf dem Weg in die Synagoge, in der gerade Sukkot, das Laubhüttenfest, gefeiert wurde.

Der in Kasachstan geborene mutmaßliche Täter soll psychisch krank und deshalb schuldunfähig sein. Zu Prozessbeginn schloss das Gericht die Öffentlichkeit für die Dauer des Verfahrens aus. Eine Vertreterin der Jüdischen Gemeinde darf der Verhandlung als Prozessbeobachterin beiwohnen.

GUTACHTER Weil der Angreifer einen Tarnanzug trug und die Tat kurz vor dem ersten Jahrestag des antisemitischen Terroranschlags von Halle verübt hatte, lag ein antisemitisches Motiv nahe. Die Polizei fand bei K. außerdem neben einem Taschenmesser einen Zettel mit aufgemaltem Hakenkreuz.

Für die Justiz steht eine antisemitische Motivation der Tat nicht im Vordergrund. Auch der Zettel mit Hakenkreuz, den K. in der Hosentasche trug, ändert an der Bewertung der Ermittler nichts.

Doch für die Justiz steht eine antisemitische Motivation der Tat nicht im Vordergrund. K. soll im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben, ist die Generalstaatsanwaltschaft überzeugt. Ein Gutachter attestierte dem mutmaßlichen Täter eine akute paranoide Schizophrenie, begleitet von wahnhaften Verfolgungsängsten, die die Tat ausgelöst hätten.

Der Gutachter sieht »keinerlei Anhaltspunkte« dafür, »dass der Beschuldigte in freier Willensbestimmung religiöse, weltanschauliche, rechtsextremistische oder antisemitische Ziele verfolgte«.

SICHERUNGSVERFAHREN Weil die Anklagebehörde davon ausgeht, dass der mutmaßliche Täter nicht schuldfähig ist, wird der Prozess als sogenanntes Sicherungsverfahren geführt. Das heißt, sollte es sich bei K. tatsächlich um den Täter handeln, wird das Gericht ihn am Ende des Verfahrens nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

Laut einem Gerichtssprecher wollte sich der Beschuldigte am ersten Verhandlungstag nicht zum Tatvorwurf äußern. Der weitere Prozess werde ohne ihn stattfinden. Das habe die Kammer auf Grundlage einer ärztlichen Stellungnahme entschieden, weil die Gefahr bestehe, dass sich seine gesundheitliche Verfassung durch die Anwesenheit verschlechtern würde. Zudem seien am Freitag zwei Zeugen gehört worden, darunter der jüdische Student. Das Gericht hat zunächst vier weitere Verhandlungstermine im Februar und März angesetzt.

Die Jüdische Gemeinde in Hamburg hatte sich im Vorfeld der Verhandlung irritiert gezeigt, dass die Ermittler antisemitische Motive bezweifelten. Laut Generalstaatsanwaltschaft seien keine Hinweise gefunden werden, dass K. vor der Tat antisemitisches Gedankengut hegte. »Vollständig ausgeschlossen werden kann dies derzeit jedoch nicht«, so die Behörde.

Auch der Zettel mit Hakenkreuz, den K. in der Hosentasche trug, ändert an der Bewertung der Ermittler nichts. »Denn dem Beschuldigten war aus seinem privaten Umfeld wohlmeinend geraten worden, sich gegen die von ihm wahrgenommene Dämonen und Reptiloiden unter anderem mittels einer solchen Zeichnung zu schützen«, heißt es von der Generalstaatsanwaltschaft. Und weiter: »Dabei sollte das Kreuz in seiner ursprünglichen Bedeutung (Swastika) als Symbol des Lichts und der Sonne Schutz bieten und Glück bringen.«

PROTEST Vor dem Gerichtsgebäude protestierten am Freitag rund 25 Menschen gegen Antisemitismus. Sie forderten, die antisemitischen Motive der Tat offen zu benennen. Geschehe dies nicht, beteilige man sich an der »Normalisierung des rechten Terrors«, erklärte ein Vertreter der Initiative »Sous la Plage«, die zu der Kundgebung aufgerufen hatte.

Bei rechtsterroristischen Anschlägen werde häufig die Biografie der Täter nach Anzeichen für psychische Krankheiten durchleuchtet, sagte die Mitorganisatorin Anne Blücher. Dadurch werde das politische Motiv der Taten ausgeblendet.Eine Demonstrantin forderte auf einem Plakat: »Antisemitismus anklagen – vor Gericht und überall«.

Ein Urteil wird voraussichtlich im März gesprochen werden. (mit kna)

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