Hamburg

Prozess zum Islamischen Zentrum wird fortgesetzt

Ein Streifenwagen steht vor der Blauen Moschee in Hamburg Foto: picture alliance/dpa

Am Hamburger Verwaltungsgericht wird am Mittwoch ein politisch brisantes Verfahren fortgesetzt. Anlass sind Klagen des Vereins Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) und der ihm verbundenen Islamischen Akademie Hamburg gegen das Landesamt für Verfassungsschutz.

Die schiitischen Einrichtungen wehren sich gegen eine Einstufung des IZH als islamistische Gruppierung in den Verfassungsschutzberichten für 2018 und 2019. Zudem wollen sie acht Einzelaussagen, in denen es auch um die Nähe des Zentrums zum Iran geht, verbieten lassen. Ob am bevorstehenden zweiten Verhandlungstag bereits ein Urteil fällt, sei nicht vorhersehbar, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.

Gesamtschau Am ersten Verhandlungstag Ende April hatten Vertreter des Verfassungsschutzes die Entscheidung bekräftigt, den IZH-Verein als extremistisch einzustufen. Dies ergebe sich aus der Gesamtschau von über Jahrzehnte gesammelten Tatsachen, hieß es.

IZH-Anwalt Sven Krüger entgegnete, die Behauptungen des Verfassungsschutzes entbehrten jeder Grundlage. Zu dem Prozess sind keine Sachverständigen und Zeugen geladen. Vor dem Gerichtsgebäude hatten rund 40 Menschen für eine Schließung der vom IZH getragenen Blauen Moschee demonstriert.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Das IZH war 1953 von iranischen Kaufleuten gegründet worden. Die kurz darauf errichtete Blaue Moschee ist heute Anlaufpunkt schiitischer Muslime verschiedener Nationalitäten. Der Verein wird seit 1993 vom Verfassungsschutz beobachtet und als Außenposten des iranischen Mullah-Regimes in Europa gesehen, was vom IZH zurückgewiesen wird.

Nach Aufkommen der Proteste im Iran im vergangenen Jahr hatte der Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein Verbot des IZH zu prüfen. Bestätigt das Gericht die Aussagen des Verfassungsschutzes, könnte das die Auflösung des Vereins nach sich ziehen.

Das IZH hatte seine Klage bereits Ende 2020 eingereicht. Der ungewöhnlich lange Zeitraum zwischen der Einreichung und dem Beginn der Verhandlung liegt laut dem Gerichtssprecher »in der Gesamtbelastung der zuständigen Kammer« begründet. kna

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Laut Medienberichten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig eingeordnet. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« widerspricht in einer Analyse dieser Darstellung nun

 01.04.2026

Frankfurt am Main

Jüdische Filmtage: Kino kündigt Kooperation, Organisatoren üben scharfe Kritik

Die Jüdische Gemeinde sieht »faktisch eine Kapitulation vor antisemitischem Druck«, während die Astor Film Lounge ihre Entscheidung verteidigt

von Imanuel Marcus  01.04.2026

Dresden/Leipzig

Hitlergruß: Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

Das Urteil gegen die Schlagersängerin wegen des Zeigens des Nazigrußes ist rechtskräftig. Warum sie die Revision zurückzieht und was das für sie bedeutet

 01.04.2026

Pessach

Preis der Freiheit

Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstehen nicht von allein. Sie müssen erstritten, manchmal sogar erkämpft werden

von Josef Schuster  01.04.2026

Berlin

»Arrogante Belehrungen«: Israelische Botschaft kritisiert Castellucci scharf

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik an der Jerusalemer Regierung für die Ausweitung der Todesstrafe. Die israelische Botschaft spricht von Doppelmoral

 01.04.2026 Aktualisiert

Buenos Aires

Argentinien stuft Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Präsident Javier Milei begründete den Schritt unter anderem mit dem Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA im Jahr 1994, bei dem 85 Menschen ermordet wurden

 01.04.2026

Ottawa

PFLP-Ableger: Kanada löst Samidoun auf

Der Schritt erfolgt wegen »Nichteinhaltung« gesetzlicher Vorgaben. In Kanada war die Gruppe zuvor als Terrororganisation eingestuft worden

 01.04.2026

Washington D.C.

Trump stellt baldiges Kriegsende in Aussicht

»Ob wir ein Abkommen haben oder nicht, ist jetzt irrelevant«, sagt der amerikanische Präsident

 01.04.2026

Norfolk

USA verstärken Präsenz im Nahen Osten: Dritter Flugzeugträger auf dem Weg

Die Mission ist schon länger geplant, doch die aktuelle Eskalation verleiht dem Einsatz zusätzliche Bedeutung

 01.04.2026