KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen

Prozess gegen Mann aus AfD-Besuchergruppe

KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen in Oranienburg Foto: dpa

Wegen massiver Störungen einer Führung in der brandenburgischen KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen muss sich ein 69-jähriger Mann vor Gericht verantworten. Der Mann aus der Bodenseeregion soll im Juli 2018 als Mitglied einer Reisegruppe aus dem Wahlkreis von AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel die Existenz von Gaskammern unter dem NS-Regime angezweifelt haben.

Zu der Verhandlung am Dienstag wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe seien drei Zeugen geladen, teilte das Amtsgericht Oranienburg am Montag mit.

Gegen den Angeklagten Ludwig K. sei zunächst ein Strafbefehl über 80 Tagessätze in Höhe von insgesamt 4000 Euro ergangen, hieß es. Weil der Mann dagegen Einspruch eingelegt hat, wird der Fall nun vor Gericht verhandelt. Bislang ist nur ein Verhandlungstag vorgesehen.

Wegen massiver Störungen der Führung in der KZ-Gedenkstätte muss sich der 69-Jährige nun vor Gericht verantworten.

Gegen andere Teilnehmer der Besuchergruppe wurden die Ermittlungen eingestellt, weil ihnen keine konkreten Äußerungen nachgewiesen werden konnten. Die Gruppe war wegen erheblicher Störungen einer Führung am 10. Juli 2018 der Gedenkstätte verwiesen worden.

Der Besuch der AfD-Gruppe in der Gedenkstätte war Teil einer vom Bundespresseamt organisierten und finanzierten Fahrt. Zu solchen Fahrten darf jeder Bundestagsabgeordnete bis zu 50 Interessierte einladen.

Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende wurden ermordet oder starben auf andere Weise. 1942 wurde in Sachsenhausen eine Vernichtungsanlage mit Krematorium, Genickschussanlage und später eingebauter Gaskammer errichtet, die von der SS als »Station Z« bezeichnet wurde.  epd

Ina Czyborra

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