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Projekt, Höchststrafe, Verbot

Bei der Explosion eines Reisebusses wurden am 18. Juli 2012 fünf Israelis, ein türkisch-bulgarischer Busfahrer und der libanesisch-französische Bombenleger getötet, drei Dutzend weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Foto: Reuters

Projekt gegen Antisemitismus
Mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) wollen Wissenschaftler gegen die Ausbreitung antisemitischer Diffamierung vorgehen und damit helfen, deren Verbreitung im Netz zu bekämpfen. »Decoding Antisemitism« nennt sich das Projekt, das von der Alfred-Landecker-Stiftung mit drei Millionen Euro gefördert wird. Beteiligt sind das Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität (TU) Berlin und das Londoner King’s College. »Es zeigt sich, dass Online-Hetze und Hassverbrechen in der analogen Welt meist miteinander in Verbindung stehen«, erklärte der Projektleiter, der Linguist Matthias J. Becker von der TU Berlin. Damit nicht immer mehr Nutzer radikalisiert würden, sei es wichtig, das Ausmaß von antisemitischem Hass genau zu bestimmen – auch bei zunächst oberflächlich unverdächtigen Begriffen. Zu dem Forscherteam gehören Experten für Diskursanalyse und Computerlinguistik sowie Historiker. Bisher habe sich noch keine Untersuchung darauf konzentriert, versteckten und codierten Hass gegen Juden zu identifizieren. Mithilfe von Computern und KI wollen die Forscher große Mengen an Daten- und Bildmaterial sichten, die menschliche Analysten nicht verarbeiten könnten. Ziel des Projekts sei unter anderem eine Open-Source-Anwendung, um etwa Debatten auf Webseiten zu moderieren. Es gehe dabei ausdrücklich nicht darum, einen Zensuralgorithmus zu erschaffen, teilte die Landecker-Stiftung mit. ja

Höchststrafe für Burgas-Attentäter
Das Spezialisierte Strafgericht der bulgarischen Hauptstadt Sofia hat am vergangenen Montag den libanesischstämmigen Kanadier Hassan El Hajj Hassan und den libanesischstämmigen Australier Meliad Farah für schuldig am Bombenattentat auf israelische Touristen am Flughafen Sarafovo bei Burgas befunden. Beide wurden in Abwesenheit zur Höchststrafe, lebenslange Haft ohne Möglichkeit auf Freilassung, sowie Entschädigungszahlungen verurteilt. Die Attentäter befinden sich auf der roten Fahndungsliste von Interpol. Bei der Explosion eines Reisebusses wurden am Nachmittag des 18. Juli 2012 fünf Israelis, ein türkisch-bulgarischer Busfahrer und der libanesisch-französische Bombenleger Mohamad Hassan El-Husseini getötet, drei Dutzend weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Nachdem Bulgariens damaliger Innenminister Tsvetan Tsvetanov Anfang 2013 erklärt hatte, Ermittlungsergebnisse der bulgarischen Behörden hätten eine Verbindung der Attentäter zur libanesischen Hisbollah ergeben, sah sich die EU 2013 veranlasst, den militärischen Flügel der schiitischen Gruppierung auf ihre Liste terroristischer Vereinigungen zu setzen. In der von der bulgarischen Staatsanwaltschaft im Sommer 2016 vor Gericht eingebrachten Anklageschrift fehlt der Begriff Hisbollah indes, entsprechend fand die schiitische Gruppierung auch bei der Urteilsverkündung keine Erwähnung. »Dieses Urteil ist für niemanden eine Überraschung«, kommentierte die El Hajj Hassan vom Gericht gestellte Pflichtverteidigerin Zhanet Zhelyazkova. Sie wolle innerhalb der zweiwöchigen Berufungsfrist entscheiden, ob sie den Richterspruch anfechten werde. Frank Stier

Verbot
Das Oberste Gericht Finnlands hat eine führende Neonazi-Gruppe im Land verboten. Der finnische Ableger der »Nordischen Widerstandsbewegung« (NMR) solle aufgelöst werden, weil er Tätigkeiten ausübe, die erheblich gegen das Gesetz verstoßen, urteilte das Gericht am Dienstag. Die Bewegung sei nicht von den Rechten auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit geschützt, weil ihre Aktivitäten grundsätzlich mit einem Missbrauch dieser Rechte einhergingen. Die Richter in Helsinki folgten damit der Argumentation der nationalen Polizeibehörde. Diese hatte in der Vergangenheit mehrmals darauf hingewiesen, dass die Bewegung offen rassistisch und gewalttätig sei. Das Oberste Gericht bestätigte damit auch entsprechende Urteile zweier Vorinstanzen. Nach Angaben des Rundfunksenders Yle stellt der Beschluss das erste Verbot einer Organisation in Finnland seit den 70er-Jahren dar. Die Bewegung ist auch in anderen Teilen Skandinaviens aktiv. ja

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