Berlin

OVG bestätigt Entlassung eines Berliner Polizisten

Das OVG Berlin-Brandenburg entschied zuungunsten eines Kommissaranwärters Foto: picture alliance / CHROMORANGE

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Entlassung eines Berliner Polizisten wegen dessen Zustimmung zu rechten Internetbeiträgen bestätigt. Die Entscheidung der Berliner Polizei, den 21-jährigen Kriminalkommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zu entlassen, sei rechtmäßig, entschied das Gericht am Donnerstag (OVG 4 S 11/23). Ein Antrag des Polizeibeamten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sei abgelehnt worden.

Likes Demnach hatte der Polizist zahlreiche Internetbeiträge der »Neuen Rechten« verfolgt und mehrere von ihnen »gelikt«. In den Posts ging es um Schmähungen von Muslimen, die Gleichsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus und die Verächtlichmachung von Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland. Die Berliner Polizei hatte den Beamten deshalb entlassen.

Bekenntnis In der Urteilsbegründung des 4. Senats heißt es, allen Landesbeamten sei ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung abzuverlangen. Es sei unverzichtbar, dass die Beamten den Staat und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejahten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzierten, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angriffen, bekämpften und diffamierten.

Bestünden begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Widerruf, müsse die Dienstbehörde ihn entlassen, hieß es. Es sei nicht notwendig, »dass eine verfassungsfeindliche Einstellung erwiesen sei«. Der OVG-Beschluss ist den Angaben zufolge unanfechtbar. epd

Henning Lobin, Direktor des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS)

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