NS-Prozess in Brandenburg

Verteidiger fordert Freispruch für 101-Jährigen

Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Im NS-Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen hat die Verteidigung Freispruch gefordert. In dem Indizienprozess sei eine Beteiligung des 101-jährigen Angeklagten Josef S. an NS-Verbrechen nicht nachgewiesen worden, sagte Anwalt Stefan Waterkamp am Montag in Brandenburg an der Havel.

Auch eine Tätigkeit als Wachmann in einem Konzentrationslager könne ohne konkrete Tatnachweise zudem nicht als Beihilfe zum Mord gewertet werden. Josef S. werde in dem Verfahren ausschließlich eine generelle Beteiligung am Wachdienst vorgeworfen. (Az.: 11 Ks 4/21)

Sollte das Gericht seinen Mandanten dennoch verurteilen, müsse die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Waterkamp. Josef S. müsse dann zugute gehalten werden, dass er damals nicht habe erkennen können, dass bereits der Dienst im KZ eine Beteiligung an Verbrechen sein könnte.

Eine Haftstrafe von fünf Jahren, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wäre »unangemessen hoch«, sagte Waterkamp. In anderen NS-Prozessen der zurückliegenden Jahre seien für eine weit höhere Zahl von Todesopfern in der Regel geringere Haftstrafen verhängt worden. Die Verbrechen in Sachsenhausen seien zwar »unmenschlich und grausam« gewesen, aber nicht mit denen in Todesfabriken wie Auschwitz vergleichbar. Josef S. sei zudem der älteste jemals in Deutschland angeklagte Mensch. Das Urteil soll am Dienstag verkündet werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft Josef S. Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mehr als 3.500 Fällen vor. Nebenklagevertreter haben eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren gefordert. In dem als Modell- und Schulungslager der SS errichteten KZ waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.

Der Angeklagte bestritt auch in seinem letzten Wort am Montag erneut, Wachmann in Sachsenhausen gewesen zu sein. »Ich weiß nicht, warum bin ich hier«, sagte der gebürtige Baltendeutsche: »Ich habe damit gar nichts zu tun.« Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien falsch. Er will in der fraglichen Zeit an einem anderen Ort in der Landwirtschaft gearbeitet haben. Unterlagen sprechen jedoch dafür, dass er als SS-Wachmann in dem KZ in Oranienburg nördlich von Berlin im Einsatz war.

Das Simon-Wiesenthal-Zentrum setzt darauf, dass der Angeklagte verurteilt wird und ins Gefängnis muss. »Das hoffen wir alle«, sagte der Direktor des Israel-Büros des Wiesenthal-Zentrums, Efraim Zuroff, am Montag am Rand der Verhandlung. Dass seit den Verbrechen viel Zeit vergangen ist, mache die Schuld der Täter nicht geringer. Auch hohes Alter dürfe dabei nicht vor einer Verurteilung schützen.

Der Angeklagte, ein in Litauen geborener Baltendeutscher, lebte nach Zweitem Weltkrieg und Kriegsgefangenschaft mehr als 40 Jahre in der DDR. Laut Staatsanwaltschaft war er in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 SS-Wachmann in Sachsenhausen.

Im Zuge der Ermittlungen wurden unter anderem Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem Bundesarchiv in Berlin und der Stasi-Unterlagenbehörde ausgewertet.

Luxemburg

Deutschland fordert Iran zu Verhandlungen mit USA auf

Kurz vor dem Auslaufen der Waffenruhe ist unklar, ob es zu einer neuen Verhandlungsrunde kommt. Der deutsche Außenminister richtet nun einen Appell an Teheran

 21.04.2026

Rom

Entschädigungsstreit: Italien stärkt ausländische NS-Opfer

Es waren grausame Taten an jenem Juni-Tag 1944, als im griechischen Dorf Distomo SS-Einheiten Zivilisten töteten. Um Entschädigungen wird noch gestritten. Nun hat Italiens höchstes Gericht geurteilt

 21.04.2026

Berlin

Kulturstaatssekretär Friederici muss gehen

Die Vergabe von Fördergeld gegen Antisemitismus sorgt schon länger für Wirbel. Nun hat der Vorgang personelle Konsequenzen

 21.04.2026

München

CSU-Fraktion und jüdische Studenten fordern entschlossenen Kampf gegen Antisemitismus

CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek sagt, Judenhass müsse unabhängig davon bekämpft werden, ob er von rechts, von links oder islamistisch motiviert sei: »Lippenbekenntnisse reichen nicht.«

 21.04.2026

Teheran

Iran vollstreckt weiteres Todesurteil nach Protesten

Nach Spionagevorwürfen hatte die iranische Justiz am Montag zwei Männer exekutieren lassen. Nun wird ein weiteres Urteil vollstreckt

 21.04.2026

Berlin

Michael Roth von Podiumsdiskussion an Hertie School ausgeladen

Der SPD-Politiker und Autor sagt, Protest und Widerspruch seien legitim. Problematisch werde es, wenn bereits die Androhung von Störungen ausreiche, um Redner wieder auszuladen

 21.04.2026

Washington D.C.

Trump: Israel hat die USA nicht zum Iran-Krieg gedrängt

Seine Haltung, dass Teheran niemals in den Besitz von Atomwaffen gelangen dürfe, habe zu seiner Entscheidung geführt, militärisch tätig zu werden, sagt der US-Präsident

 21.04.2026

Moskau

Israelis nach Zwischenfall an Flughafen wieder freigelassen

Die Festgehaltenen müssen mehrere Stunden lang ohne Zugang zu Essen, Wasser oder Toiletten warten. Israels Außenminister Sa’ar interveniert

 21.04.2026

Budapest

Péter Magyar: Netanjahu müsste bei Einreise festgenommen werden

Der designierte Ministerpräsident Ungarns hatte seinen israelische Kollegen zu einem Besuch eingeladen. Nun erklärt er, was passieren würde, sollte dieser der Einladung folgen

 21.04.2026