Grundgesetz

Nicht mehr zeitgemäß

Soll überarbeitet werden: das Grundgesetz von 1949 Foto: imago images/U. J. Alexander

Aufgabe des Gesetzes ist es, den Menschen und ihrem Zusammenleben zu dienen. Allerdings ändert sich Recht, indem es sich wandelnden gesellschaftlichen Realitäten und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst wird. Ein aktuelles Beispiel ist der Umgang mit dem Begriff »Rasse«, seit dieser von Johann Friedrich Blumenbach als Begründer der wissenschaftlichen Anthropologie 1775 definiert wurde.

Dessen Dissertation De generis humanis varietate nativa beschrieb die anatomischen und morphologischen Unterschiedlichkeiten der von ihm definierten »Rassen«: »Kaukasiern ›mehrenteils von weißer Farbe‹, Asiaten, Afrikaner und Amerikaner«. Diese Unterscheidung war kein Selbstzweck, sondern der damaligen Annahme geschuldet, dass diese Gruppen verschiedene parallel entwickelte Spezies seien.

Allerdings betonte Blumenbach, dass die beschriebenen Unterschiede ausschließlich äußerlicher Natur und darüber hinaus bedeutungslos seien. Blumenbach wandte sich scharf gegen andere Wissenschaftler, die glaubten, eine Rasse könne einer anderen überlegen sein. Deshalb gilt Blumenbach einigen auch als Begründer des wissenschaftlichen Antirassismus.

HANDLUNGSBEDARF »Das Wort ›Rasse‹ kann zu Missbrauch und falscher Rechtfertigung abwertenden Verhaltens führen«, heißt es im Entwurf eines Antrags der Grünen-Bundestagsfraktion, der Anfang Juni Schlagzeilen machte. Die Forderung, den Begriff aus der Verfassung zu streichen und durch das Wort »rassistisch« zu ersetzen, erhielt Unterstützung unter anderem von Vertretern der SPD, der Linken und der FDP.

»Die Rassifizierung des Antisemitismus leistete dem Holocaust in entscheidender Weise Vorschub.«

Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung

Der Handlungsbedarf ergibt sich unter anderem aus verschiedenen Gründen: Der grundsätzliche betrifft die Tatsache, dass sich Wortbedeutungen wandeln. Hinzu tritt die im Nationalsozialismus vertretene Rassenlehre. Auch deren wichtigster Vertreter, Hans F. K. Günther, hat den Begriff der Rasse mit einer neuen, feindselig-exkludierenden Bedeutung aufgeladen. Der von Blumenbach beschreibend gebrauchte Begriff war nun unwiderruflich zu einem (ab-)wertenden Begriff geworden.

Diesen Zusammenhang betont auch Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung. »Die Rassifizierung des Antisemitismus leistete dem Holocaust in entscheidender Weise Vorschub, da sie es Juden unmöglich machte, der Verfolgung etwa durch Konversion zu entkommen. Aber es gibt keine ›jüdische‹ oder ›semitische‹ Rasse – vielmehr wird aus rassistischen und antisemitischen Gründen diskriminiert.« Es sei Zeit, diese Erkenntnis politisch umzusetzen, findet Klein.

STREICHUNG Noch steht der Begriff so im Grundgesetz, wie er von den demokratischen Müttern und Vätern des Grundgesetzes unter dem Eindruck der mörderischen NS-Rassenlehre ins Diskriminierungsverbot von Artikel 3 geschrieben wurde: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.«

»Die Debatte über den Begriff Rasse im Grundgesetz ist wichtig und notwendig.«

Zentralratspräsident Josef Schuster

Die Streichung des Begriffs wollen die Länder Hamburg und Thüringen per Bundesratsinitiative erreichen. Eine Einteilung von Menschen in Gruppen mit vermeintlich vererblichen Fähigkeiten und Eigenschaften sei wissenschaftlich nicht haltbar, sagt die Hamburger Senatorin Anna Gallina (Grüne) – eine Haltung, die auch Blumenbach vertrat. Der Antrag wurde am vergangenen Freitag in die Länderkammer eingebracht.

ARGUMENTE Verwiesen wird darauf, dass, ähnlich wie der Begriff »völkisch« – entgegen der Auffassung von AfD-Exponenten – nicht wieder »positiv besetzt« werden kann, Gleiches auch für den vom NS-Regime für alle Zeiten belasteten Begriff Rasse gilt. Auch ohne den Begriff der Rasse wäre die Schutzfunktion von Artikel 3 des Grundgesetzes in vollem Umfang gewährleistet. »Einige Landesverfassungen wie zum Beispiel die Thüringens kommen bereits jetzt ohne diesen Begriff aus«, argumentiert Felix Klein.

»Die Debatte über den Begriff Rasse im Grundgesetz ist wichtig und notwendig«, sagt der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster. »Es ist gut, dass sich so viele Experten in differenzierter Weise daran beteiligen. Es gibt keine menschlichen Rassen, daher ist der Wunsch, den Begriff zu streichen, sehr verständlich. Hierbei sollte sehr achtsam vorgegangen werden. Keinesfalls dürfen wir hinter das jetzige Schutzniveau zurückfallen. Zugleich sollte auch der historische Hintergrund, also die unmittelbare Erfahrung der NS-Zeit, bei der Entstehung des Artikel 3 des Grundgesetzes nicht außer Acht gelassen werden.«

Zustimmung zur Streichung des Begriffs kommt auch aus der Jüdischen Studierendenunion. »Als Jüdische Studierendenunion Deutschland (JSUD) setzen wir uns für eine vielfältige und freie Gesellschaft ein, in der Diskriminierung keinen Platz hat. Die Streichung des Rassebegriffs aus dem Grundgesetz ist hierbei ein wichtiger und dienlicher Entschluss auf dem Weg dorthin«, sagt JSUD-Vorsitzende Anna Staroselski.

TÄTERSPRACHE »Der Rassebegriff reduziert Menschengruppen auf vermeintlich biologisch vererbbare Eigenschaften. Er ist immer Mittel politischer Unterdrückung gewesen, die Verwendung dieses Begriffs rezipiert somit die Tätersprache«, so die Argumentation.

Der Berliner Verein »WerteInitiative« meldete sich in der vergangenen Woche mit einem eigenen Vorschlag: »Uns wäre sehr an der Aufnahme der Formulierung gelegen, dass ›rassistische oder antisemitische Zuschreibungen‹ nicht zu Benachteiligungen führen dürfen.« Antisemiten bauten ihr gesamtes Weltbild darauf auf, Juden bestimmte Eigenschaften anzudichten, die ihren Hass auf sie legitimierten. Daher sei die Formulierung »Zuschreibungen« fachlich und politisch richtig, heißt es in einer Information der »WerteInitiative«.

Rechtspopulisten nutzen problematische Begriffe und weiten die Grenzen des Sagbaren.

Diesen Gedanken hält auch Monty Ott von Keshet Deutschland für einen guten Kompromiss. Die Ersetzung des Rassebegriffs hält er für eine wichtige symbolische Handlung. »Deutschland ist heute diverser als zur Entstehungszeit des Grundgesetzes. Diese Veränderungen treffen auf eine ohnehin limitierte Sprachsensibilität bei vielen Menschen. Genau das aber machen sich Rechtspopulisten zunutze – sie nutzen problematische Begriffe und weiten die Grenzen des Sagbaren. Das Wort Rasse aus dem Grundgesetz zu nehmen, hat eine Signalwirkung, nicht nur für die Bürger, sondern auch für Politik und Justiz. Denn eine justizielle Ächtung der Diskriminierung bedarf klarer Sprache – im Grundgesetz und der Gesellschaft.«

ENTWURF Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) machte unterdessen klar, dass die Bundesregierung den Begriff Rasse aus dem Grundgesetz streichen und durch eine neue Formulierung zum Schutz vor Rassismus ersetzen will. »Es besteht völlige Einigkeit darüber, dass es keine unterschiedlichen Menschenrassen gibt«, bekräftigte Lambrecht in der »Augsburger Allgemeinen«. Das Grundgesetz solle an dieser Stelle »überarbeitet« werden. Darüber sei sich die Koalition einig.

»Das Grundgesetz muss vor Rassismus schützen, ohne dabei von ›Rasse‹ zu sprechen«, betonte Lambrecht. »Wichtig ist, dass dabei der gleiche Schutz wie bisher gewährleistet ist und die Betroffenen dies nicht als Verschlechterung empfinden«, fügte sie hinzu. Die Justizministerin soll nun zusammen mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) einen entsprechenden Entwurf erarbeiten. (mit dpa)

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