Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Berlin stellt auch im Jahr 2026 wieder Mittel zur Verfügung, um Projekte zur Bekämpfung von Antisemitismus zu unterstützen. Dafür wird ein sogenannter Aktionsfonds neu aufgelegt, der zivilgesellschaftliche Initiativen in der Hauptstadt stärken soll.
Nach Angaben des Senats soll der Fonds dazu beitragen, bestehendes Engagement in Berlin langfristig zu sichern und weiter auszubauen. Über die Vergabe der Fördermittel will die Senatsverwaltung auf Grundlage fachlicher Kriterien entscheiden. Zusätzlich flössen die Bewertungen einer unabhängigen Jury mit ausgewiesener Expertise im Bereich der Antisemitismusprävention in die Auswahl ein, hieß es.
Der Staatssekretär für Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Alexander Straßmeir, betonte die politische Bedeutung des Programms. »Mit der Weiterführung des Aktionsfonds setzen wir ein starkes Zeichen: Wir lassen nicht zu, dass Antisemitismus unsere Stadt spaltet. Wir fördern und unterstützen diejenigen, die Berlin zu einer Stadt der Vielfalt und des friedlichen Miteinanders machen.«
Gefördert werden können unterschiedliche Formate und Ansätze. Dazu zählen unter anderem Bildungsprojekte, öffentliche Kampagnen und Veranstaltungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung in sozialen Netzwerken. Ebenso vorgesehen sind Schulungs- und Beratungsangebote sowie Projekte, die sich öffentlich gegen Antisemitismus positionieren oder entsprechende Präventionsarbeit leisten.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen sowie bestimmte gemeinnützige Körperschaften und Stiftungen in öffentlicher Trägerschaft mit Beteiligung des Landes Berlin. Die Förderbeträge bewegen sich zwischen mindestens 50.000 und maximal 200.000 Euro. Der Förderzeitraum kann frühestens im August 2026 beginnen.
Ab dem 20. Mai 2026 um 10 Uhr können Anträge ausschließlich digital über eine eigens eingerichtete Plattform eingereicht werden. Die Frist endet am 5. Juni 2026 um 18 Uhr. Zur Einführung des Programms ist am 20. Mai eine digitale Informationsveranstaltung für Interessierte geplant. Ergänzend dazu werden Ende Mai und Anfang Juni offene Online-Sprechstunden angeboten, in denen Fragen zur Antragstellung geklärt werden können.
Im April hatte der Berliner Landesrechnungshof die Förderung einer Reihe von Projekten im Bereich der Antisemitismusprävention in Millionenhöhe als rechtswidrig bewertet. In einem Prüfbericht kam er zu der Einschätzung, dass die Kulturverwaltung mit ihren Verfahren zur Bearbeitung und Auszahlung bestimmter Förderanträge gegen die Landeshaushaltsordnung und andere Regeln verstoßen habe. Am 24. April trat daraufhin Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson zurück. im