Sachsenhausen-Prozess

Nebenklage plädiert für längere Haftstrafe

Wegen der eingeschränkten Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten fand der Prozess in Brandenburg an der Havel, in der Nähe seines Wohnortes, statt. Foto: picture alliance/dpa

Im Prozess gegen einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen hat die Nebenklage kein konkretes Strafmaß für den angeklagten 101-jährigen Josef S. gefordert.

Ein Strafmaß unterhalb der Grenze von fünf Jahren wäre aber den von ihm vertretenen zehn Überlebenden und Angehörigen nur mit großer Mühe zu vermitteln, sagte Anwalt Thomas Walther am Dienstag in der Verhandlung in Brandenburg an der Havel. Die Aufgabe eines KZ-Wachmanns sei gewesen, das Morden in einem abgegrenzten Bereich möglich zu machen. Die vorliegenden Dokumente belegten die Tätigkeit von Josef S. im KZ Sachsenhausen eindeutig.

ermittlungen Die Anklage wirft ihm Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mehr als 3500 Fällen vor. Der Angeklagte war den Ermittlungen zufolge in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 als SS-Wachmann in Sachsenhausen tätig. Der in Litauen geborene Baltendeutsche bestreitet dies. Zahlreiche Unterlagen sprechen jedoch dafür. Nach dem Krieg lebte er 77 Jahre unbehelligt erst in der DDR und dann in der Bundesrepublik (AZ: 11 Ks 4/21).

Walther sprach von unermesslichem Leid, das der heute 101-Jährige mit vielen anderen KZ-Wachleuten über Jahre den Häftlingen im KZ-Sachsenhausen zugefügt habe. Josef S.‘ Beitrag am Leid der in dem Prozess vertretenen Nebenkläger sei mehrtausendfach größer, wenn die Gesamtheit der Mordopfer und deren Familien bis in die zweite und dritte Generation in den Blick genommen werde. Eine wirklich angemessene Strafe gebe es dafür nicht. Die Gräueltaten seien so furchtbar, dass jede Teilnahme, selbst wenn sie nur von untergeordneter Bedeutung war, nicht hoch genug bestraft werden könne.

»Insofern erscheint bereits die gesetzliche Strafandrohung, die für Beihilfe zum Mord eine Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren vorsieht, nicht angemessen«, sagte Walther. Das Gesetz lasse aber nichts anderes zu. Er appellierte zugleich an Josef S., doch noch ein Geständnis abzulegen.

ns-vergangenheit Der frühere Chefermittler der Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen warf der deutschen Justiz zudem vor, pflichtvergessen Zeit »verplempert« zu haben. Es habe bereits seit den 70er-Jahren Erkenntnisse der Stasi über die NS-Vergangenheit des 101-jährigen Angeklagten gegeben.

Auch der Nebenklage-Anwalt Hans-Jürgen Förster, dessen Mandant Shimon Rothschild mit 16 Jahren in Sachsenhausen medizinischen Experimenten der SS ausgesetzt war, forderte mindestens fünf Jahre Haft. Dabei gehe es ausschließlich um die individuelle Schuld von Josef S., nicht um eine Kompensation von Justizversagen in den vergangenen Jahrzehnten. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor fünf Jahre Haft gefordert. Am Dienstag soll es Plädoyers von weiteren Nebenklägern geben. Ein Urteil wird für den 2. Juni erwartet.

Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.

Der Prozess hatte Anfang Oktober vergangenen Jahres vor dem Landgericht Neuruppin begonnen. Er findet nahe dem Wohnort von Josef S. in Brandenburg an der Havel statt, weil dieser laut Gutachter nur wenige Stunden am Tag verhandlungsfähig ist. epd

Bonn

Bundeszentrale für politische Bildung streicht Studienreisen nach Israel

 04.08.2026

Berlin

Nach antisemitischer Beschimpfung: Polizeilicher Staatsschutz ermittelt

Nach Beleidigungen gegenüber Gästen und Beschäftigten des jüdischen Kulturschiffs MS Goldberg auf dem Berliner Wannsee hat die Polizei Ermittlungen wegen Volksverhetzung aufgenommen

 04.08.2026

Kommentar

Politische Pünktchensammler

Ewig bewegte Palästina-Aktivisten wie Javier Bardem und israelische Politiker nutzen den Massenansturm auf Ceuta für politisch unwürdige Spielchen

von Nils Kottmann  04.08.2026

Justiz

Israel-Kritik mit Swastika und Davidstern? Könnte durchgehen

Für das Pfälzische Oberlandesgericht ist Schmähkritik an Israel samt Verwendung von Hakenkreuzen und Holocaustvergleichen nur dann strafbar, wenn die Gegnerschaft zur NS-Ideologie nicht offensichtlich ist. Vielen geht das Urteil zu weit

von Michael Thaidigsmann  04.08.2026

Spanien

Hakenkreuz auf Maimonides-Statue in Córdoba geschmiert

Der Bürgermeister der Stadt verurteilte den Vorfall scharf und sprach von einem Hasssymbol mit einer besonders schwerwiegenden Botschaft

 04.08.2026

Magdeburg

Dieter Hallervorden, Sven Schulze und der Wahlkampf in Sachsen-Anhalt

Die Christdemokraten setzen bei ihrem Wahlkampf in Sachsen-Anhalt auf Unterstützung des anti-israelischen Komikers Dieter Hallervorden

 04.08.2026

Berlin

Mehr als 1000 Juristen sprechen sich für AfD-Verbotsverfahren aus

Die Experten haben einen offenen Brief an die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten unterzeichnet

 04.08.2026

Potsdam

Ex-Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye ist tot

Der Journalist und Autor prägte als Gründer von »Gesicht Zeigen!« den Kampf gegen Rechtsextremismus. Nun ist seine Stimme verstummt

 04.08.2026

Dessau-Roßlau

Schulze: Ich habe eine andere Meinung zum Thema Völkermord

Auftritte des Kabarettisten Dieter Hallervorden bei CDU-Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt hatten bei den Christdemokraten teils für große Irritationen gesorgt. Der Spitzenkandidat verteidigt das Format

 04.08.2026 Aktualisiert