Justiz

Nazi-Jäger: »Bewährungsstrafe sehr, sehr enttäuschend«

Efraim Zuroff Foto: Marco Limberg

Der Nazi-Jäger Efraim Zuroff hat die Verurteilung eines ehemaligen SS-Wachmanns im Konzentrationslager Stutthof am Donnerstag grundsätzlich begrüßt. Die zweijährige Jugendstrafe auf Bewährung bezeichnete er jedoch als »sehr, sehr enttäuschend«.

Die Hamburger Jugendstrafkammer hatte den 93 Jahre alten Angeklagten der Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und der Beihilfe zu einem versuchten Mord schuldig gesprochen.

Seit dem Urteil gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk 2011 besteht die Justiz nicht mehr auf dem oft unmöglichen Nachweis individueller Schuld.

Die Bewährungsstrafe nannte der Leiter des Wiesenthal-Zentrums »ein Syndrom deplatzierter Sympathie«. Nicht der SS-Mann, sondern die Holocaust-Opfer verdienten Sympathie. Die Tatsache, dass er damals erst 17 Jahre alt war, »bedeutet nicht, dass er nicht wusste, was in dem Lager passiert«. Zuroff wörtlich: »Er wird den ganzen Weg nach Hause lachen, sein Leben fortsetzen. Die Überlebenden bleiben mit ihren Albträumen zurück.«

Das 1977 gegründete Wiesenthal-Zentrum ist mit der weltweiten Suche nach untergetauchten Nazi-Verbrechern und Kollaborateuren bekannt geworden. Seit Umsetzung einer neuen juristischen Praxis vor rund einem Jahrzehnt habe es fünf solcher Prozesse gegeben, sagte Zuroff. »Nicht einer der bei diesen Prozessen verurteilten Personen hat nach der Verurteilung auch nur einen Tag im Gefängnis gesessen«, bemängelte er.

Zuroff betonte, ein hohes Alter der Täter sei kein Grund, auf eine Strafverfolgung zu verzichten.

Seit dem Urteil gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk 2011 besteht die Justiz nicht mehr auf dem oft unmöglichen Nachweis individueller Schuld. Heutzutage wird auch die allgemeine Dienstausübung in einem Lager, in dem erkennbar systematische Massenmorde stattfanden, juristisch geahndet.

Zuroff betonte, ein hohes Alter der Täter sei kein Grund, auf eine Strafverfolgung zu verzichten. »Die vergangene Zeit verringert nicht die Schuld«, sagte er. »Sie verdienen kein Mitgefühl, weil sie selbst absolut kein Mitgefühl mit den Opfern hatten.«

Prozesse gegen NS-Verbrecher seien weiterhin wichtig im Kampf gegen Holocaust-Leugnung. »Es ist wichtig, dass diese Prozesse weitergehen, aber wenn es kein Element der Bestrafung gibt, dann ist etwas sehr Grundsätzliches falsch.« dpa

Erwiderung

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