Kunstmarkt

Nachschub von Gurlitt

In »Hunderten deutscher Wohnungen gibt es noch Tausende von Kunstwerken, die den rechtmäßigen Besitzern nach 1933 gestohlen oder abgepresst« worden sind, ist der Restitutionspublizist Stefan Koldehoff überzeugt.

Da seien auch viele Kunsthändler und Galeristen dabei, »die genau wissen, was sie im Depot haben«, verriet Ex-Kulturstaatsminister Michael Naumann in der Fernsehrunde von Günther Jauch und bescheinigte der Branche damit nicht eben kolossale Integrität. Bliebe noch der Raubkunstbesitz der öffentlichen Hand, wohl verwahrt in Amtsstuben ohne Publikumsverkehr.

Zu fragen ist auch, wie viele Werke mit problematischer Provenienz eigentlich über amerikanischen Lehnsesseln oder in russischen Salons hängen. Der Fall Gurlitt sei »nur die Spitze des Eisbergs«, sagt Markus Stötzel, der als Anwalt die Erben des Kunsthändlers Alfred Flechtheim vertritt. Und der Potsdamer Historiker Julius Schoeps, der selbst Anspruch auf von den Nazis geraubte Kunstwerke aus dem Besitz seiner Familie erhebt, prophezeit: »In den nächsten Jahren wird vieles ans Tageslicht kommen.«

umsatz Diese Aussichten beflügeln den Kunsthandel spürbar: hochgespannt die Erwartung, ebenso frischer wie qualitätvoller Ware ansichtig zu werden, deren Existenz womöglich gar nicht bekannt war. Es sind Werke der Moderne, deren Spur sich plötzlich wiederfindet. Die Nachfrage danach ist enorm. Zwar ist Raubkunst unverkäuflich. Doch nur auf den ersten Blick. Werden nämlich elegante Lösungen gefunden wie im Falle von Max Beckmanns Darstellung eines Löwenbändigers, dann sieht die Sache anders aus.

Versteigert 2011 bei Lempertz in Köln, erzielte das Bild mit fast 900.000 Euro nahezu das Dreifache des Schätzwertes. Der Erlös wurde zwischen den Erben der Familie Flechtheim und dem Einlieferer Cornelius Gurlitt im Verhältnis 30 zu 70 geteilt, mithin eine Wertschöpfungskette geknüpft, von der alle profitieren: das Auktionshaus selbst, der Einlieferer, die Anspruchsteller sowie ihre Anwälte, die wiederum in der Regel mit 50 Prozent an dem Anteil aus Geschäften mit restituierter Raubkunst beteiligt werden, den ihre Mandanten erhalten.

Fast jede Herausgabe eines Kunstwerkes aus Museums- oder Privatbesitz ist für den Handel ein Gewinn. Haben Erben ihren Besitz erst einmal zurückbekommen, dann tragen sie – Erbengemeinschaften können vielleicht nicht anders – ihre Kostbarkeiten gern in die Auktionshäuser. »Die wenigsten wollen die Kunst haben, die wollen alle Geld«, meint Lempertz-Chef Henrik Hanstein.

»Der Kunsthandel ist ein anpassungsfähiges Geschäft und wird sich sicherlich auf diesem sensiblen Feld neu positionieren, Auktionshäuser leben sehr gut von überraschend auftauchenden Bilderfunden«, sagt Alexander Klar vom Museum Wiesbaden. Sein Haus war in der NS-Zeit eine Drehscheibe der illegalen Kunstverschiebung. Ab 1943 war Hermann Voss dort Direktor, der parallel die Sammlung des »Führermuseums« in Linz aufbaute.

Nach 1945 war Wiesbaden ein zentraler »Collecting Point« der Alliierten für Raubkunst. Viele Auktionshäuser, sagt Klar, nähmen Herkunftsforschung inzwischen ernst. Leider aber sei die korrekte Vorgehensweise »noch nicht bei allen Händlern angekommen«. Doch Defizite sieht Klar genauso auf Käuferseite: Sie sollte Provenienznachweise »einfordern«.

erwartungen »Auktionatoren hoffen natürlich auf weitere Großfunde«, sagt der Schweizer Galerist Wolfgang Henze. Nicht zuletzt global tätige Auktionskonzerne, die auf entsprechende Anfragen schmallippig reagieren. Christie’s New York etwa, sagt Henze, sei »der verlängerte Arm der New Yorker Restitutionsanwälte«.

Henze und andere Kunstmarktkenner beobachten nach dem »Schwabinger Kunstfund« bei Cornelius Gurlitt gesteigerte Erwartungsfreude in der Branche. Nicht nur, weil es immer mehr spektakuläre Restitutionsersuche gibt. Gurlitts Kunstsammlung mit allein 100 Ölgemälden – wie Hanstein wissen will – bewegt die Gemüter auch, weil er ein alter Mann ist.

Wie viele andere Alte gibt es noch in Deutschland, nach deren Tod in den kommenden Jahren vermeintlich verschollene Kunstschätze wieder auftauchen könnten? »Wenn man Menschen jahrzehntelang mitten in einer Stadt verstecken kann, dann kann man das mit wehrloser Kunst erst recht«, sagt Henze.

Auch im Ausland. Die Gemälde, die Erich Heckel in einen Stollen in Thüringen ausgelagert hat, sollen darin nach 1945 verbrannt sein. Ebenso gut könnten sie sich jedoch »irgendwo in Russland befinden«, meint der Moderne-Händler. Schließlich bedeute Krieg einen »derartigen Ausnahmezustand, dass alles möglich ist« und die Probleme »in Jahrzehnten nicht bewältigt« werden.

Obwohl man es vielleicht hätte tun können. Henze, Nachlassverwalter von Ernst Ludwig Kirchner, weist darauf hin, dass »eine (Rest-)Sammlung Hildebrand Gurlitt nach 1945 immer bekannt« war. Aus dieser Sammlung hätten dessen Frau Helene bis zu ihrem Tod 1968 sowie Sohn Cornelius hin und wieder verkauft. Die Bundesrepublik hätte also mit entsprechenden Befugnissen Unrecht frühzeitig aufdecken können. Stattdessen leben wir in einem Land, dem – so der Berliner Anwalt Peter Raue – das Thema Raubkunst 70 Jahre lang »herzlich egal« war.

überprüfungen Das Kunstgeschäft ist prädestiniert für Verschleierungen aller Art – nicht nur, weil bei Auktionen Millionen auf Zuruf bewegt werden können. Wie reagiert der Handel auf die Causa Gurlitt? »Die Experten unseres Hauses sind studierte Kunsthistoriker, die auch die Provenienzforschung übernehmen«, sagt Anne Srikiow von Van Ham in Köln.

»Bei Werken, die restituiert werden müssen, beraten wir unsere Einlieferer ausführlich und nehmen bei den Verhandlungen gerne die vermittelnde Rolle zwischen den Parteien ein.« So habe das 1959 gegründete Familienunternehmen als erstes Auktionshaus bei einer Restitution aus der Sammlung Max Stern »helfen« können.

Michael Draheim, Wiesbadener Kunsthändler in zweiter Generation, ist skeptisch. Ihm erscheint der Kunstmarkt nach dem Gurlitt-Fund »nicht besser als sonst«. Es bedürfe auch keiner weiteren Kunsthistoriker, glaubt Draheim: »Es gibt Datenbanken, in denen man recherchieren kann, ob ein Werk als gestohlen gemeldet ist.«

Bloß: Wie zuverlässig sind das internationale Art-Loss-Register (ALR) und das in Magdeburg ansässige deutsche Pendant Lost Art, wo inzwischen gut die Hälfte von Gurlitts Kunstbesitz eingestellt wurde? Restitutionsexperte Stefan Koldehoff hält Lost Art für »eine einzige Katastrophe«. Die Datenbank stecke »voller Fehler«. Museen im Besitz von Bildern mit Problemprovenienz mogelten sich schon mal daran vorbei.

Manche Auktionsfirmen spüren deshalb inzwischen Restitutionsfälle selbst aktiv auf. Das erfolgreich restituierte Bild ist frei für den nächsten Besitzer und gewissermaßen eine sichere Bank.

Auch Lempertz in Köln, das als einziges Auktionshaus in Kontakt zu Cornelius Gurlitt stand, hatte nach der Versteigerung des Beckmannschen Löwenbändigers an weiteren Einlieferungen Interesse gezeigt. Doch Gurlitt – »hoch belesen und hoch autistisch« habe nicht im Mindesten erkennen lassen, wie viel sich in seinem Besitz befinde, sagt Auktionator Hanstein. Er empfindet Gurlitt als verschlossen »wie eine Auster«. Da ist der Sammler dem Handel nicht unähnlich.

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