NS-Verbrechen

»Mythos Tatnachweis«

Herr Nestler, Sie werden im anstehenden Verfahren gegen Hans Lipschis Nebenkläger vertreten. Was wird ihm vorgeworfen?
Hans Lipschis war Mitglied des SS-Totenkopf-Sturmbann, ab Oktober 1941 in Auschwitz-Birkenau. Er war als Wachmann eingesetzt und hat auf diese Weise mit dafür gesorgt, dass der organisierte Massenmord stattfinden konnte.

Lipschis selbst hat zunächst gesagt, er sei »nur Koch« gewesen.
Nach der Dokumentenlage wurde er ab September 1943 als Koch eingesetzt. Aber auch in dieser Zeit hatte er Einsatz an der Rampe. Insgesamt ist sein Einsatz beim Eintreffen von mindestens neun Zügen mit deportierten Menschen dokumentiert. Ich habe Zweifel, ob er wirklich selbst gekocht hat, das mussten Häftlinge machen. Ich vermute, er war im Bereich der Lagerküche als Wachmann tätig, der etwas vom Kochen verstand.

Sie wollen Menschen informieren, die überlegen, ob sie Nebenkläger im Strafverfahren gegen Lipschis sein können. Welche Voraussetzungen müssen da erfüllt sein?
Diese Menschen müssen nahe Angehörige haben, die unter Mitwirkung von Hans Lipschis ermordet wurden. Nach der gesetzlichen Regelung können das nur Eltern, Kinder und Geschwister oder auch »Halbgeschwister« sein. Für die Nebenkläger ist das Verfahren eine Möglichkeit, für ihre ermordeten Verwandten Zeugnis abzulegen. So wird deutlich, dass es nicht nur ein Verfahren des Staates ist und dass es nicht nur um Tausende von anonymen Opfern geht, sondern die Opfer werden konkret, es sind die Nebenkläger und ihre Angehörigen. Zudem haben frühere Verfahren gezeigt, dass Angehörige oft eine andere Perspektive auf die Taten haben als Richter oder Staatsanwälte. Dies können sie in den Prozess einbringen.

Es heißt immer, erst durch das Demjanjuk-Urteil 2011 hätte die deutsche Justiz die Möglichkeit, Täter zu verfolgen, auch wenn es keinen konkreten Tatnachweis gibt.
Der angeblich fehlende »konkrete Tatnachweis« ist ein Mythos. Es gab in den 60er-Jahren verschiedene Verfahren, in denen Mitglieder von Wachmannschaften wegen Beihilfe zum Mord allein deswegen verurteilt wurden, weil sie zur Wachmannschaft gehörten. Denn die haben ja die Mordmaschinerie am Laufen gehalten. Im Sobibor-Prozess 1965/66 wurde etwa vom Gericht festgestellt, dass der SS-Mann, der in Sobibor für die Lohnbuchhaltung zuständig war, damit Beihilfe zum Mord geleistet hatte. Dieser eigentlich selbstverständliche Gedanke, dass jemand, der eine Funktion im Lager hatte, auch für dessen Funktionieren verantwortlich war, ist nur in Vergessenheit geraten.

Lipschis hätte also längst angeklagt werden können?
Ja. Zum einen gibt es ja einen konkreten Tatnachweis: Er hat an der Rampe Dienst geleistet, als Menschen dort ins Gas geschickt wurden. Und zum anderen sollte Lipschis ja 1982 aus den USA abgeschoben werden – dem ist er durch seine freiwillige Einreise nach Deutschland zuvorgekommen –, weil seine Tätigkeit als Wachmann in Auschwitz detailliert ermittelt worden war. Aus den Unterlagen, die »Die Welt« zutage gefördert hat, geht hervor, dass US-Stellen sehr befremdet darüber waren, dass deutsche Behörden mit dem Material, zwei Meter Akten, keine Ermittlungen begonnen haben.

Es werden vermutlich demnächst Verfahren gegen mehr als 40 KZ-Wärter eröffnet. Hätten diese auch vor dem Demjanjuk-Urteil angeklagt werden können?
Ja. Wenn die Zentrale Stelle in Ludwigsburg, die seit 1958 NS-Straftaten zu ermitteln hat, immer wieder auf die besondere Bedeutung des Demjanjuk-Verfahrens verweist, ist das zwar richtig, weil erst dieses Verfahren eine Wende in der Praxis herbeigeführt hat. Aber die Rechtslage war immer schon so, dass Ludwigsburg und die Staatsanwaltschaften längst vorher hätten tätig werden können und müssen.

Mit dem Kölner Strafrechtsprofessor sprach Martin Krauß.

Als Nebenkläger im anstehenden Verfahren gegen Hans Lipschis können Angehörige auftreten, die Verwandte bei folgenden Transporten nach Auschwitz hatten:

Aus Berlin, sog. 38. Osttransport:
ab 17.5.1943, an 19.5.1943.

Aus Theresienstadt:
ab 20.1.1943, an 21.1.1943,
ab 23.1.1943, an 24.1.1943,
ab 12.10.1944, an 14.10.1944,
ab 28.10.1944, an 30.10.1944;

Aus Westerbork/Niederlande:
ab 4.12.1942, an 6./7.12.1942
ab 12.12.1942, an 14./15.12.1942;

Aus Drancy/Frankreich:
ab 23.6.1943, an 25.6.1943,
ab 13.4.1944, an 16.4.1944.

Kontakt: nestler.walther@posteo.de
Oder:
Prof. Dr. Cornelius Nestler
Universität zu Köln
Institut für Strafrecht
50923 Köln
Tel. 0221-470 3160

Weitere Informationen: www.nestler.uni-koeln.de

Meinung

Liebe Politiker, habt ihr nur warme Worte im Angebot?

Das CDU-Präsidium hat einen Beschluss zum Schutz jüdischen Lebens gefasst. Er ist gut gemeint, aber nicht wirklich überzeugend

von Michael Thaidigsmann  06.05.2026

Teheran

Iran prüft US-Vorschlag

In den Streitigkeiten um die Straße von Hormus und die fragile Waffenruhe zwischen dem Iran und den USA gehen diplomatische Bemühungen weiter. Jetzt meldet sich Irans Außenamtssprecher

 06.05.2026

Berlin

Berliner Holocaust-Mahnmal beschmiert

Wieder ist ein antisemitischer Schriftzug in Berlin aufgetaucht. Dieses Mal traf es das Holocaust-Mahnmal

 06.05.2026

Analyse

»Kill all Jews« - Neue und alte Bedrohungen für Juden - Terrorexperte erwartet härtere Anschläge

Fast täglich konnte man zuletzt Nachrichten über Attacken und Hass gegen Juden in Europa lesen - nicht nur, aber auch im Zusammenhang mit Gruppen, die in Verbindung zum Iran stehen. Was das mit Betroffenen macht

von Leticia Witte und Christoph Schmidt  06.05.2026

München

Bayern: Zahl antisemitischer Vorfälle bleibt auf Rekordhoch

»Antisemitische Ausdrucksformen wurden enthemmter, bedrohlicher und direkter«, sagt Annette Seidel-Arpacı, die Leiterin von RIAS Bayern

 06.05.2026

Washington/Teheran

Bericht: USA und Iran nähern sich Vereinbarung zur Beendigung des Krieges

Kern der laufenden Gespräche ist ein auf einer einzigen Seite untergebrachtes, knappes Memorandum, das auf wenigen Punkten basieren soll

 06.05.2026

Berlin

Hubig besorgt über Zulauf zu militanten Rechtsextremisten

In mehreren Bundesländern laufen Durchsuchungen gegen Rechtsextremisten. Was die Bundesjustizministerin dazu sagt

 06.05.2026

New York

USA unterstützen UN-Resolution zu möglichen Iran-Sanktionen

Dem Regime in Teheran werden in einem von den USA unterstützten Entwurf »wirksame Maßnahmen entsprechend der Schwere der Lage, einschließlich Sanktionen« angedroht

 06.05.2026

Washington D.C.

Trump stoppt Marineeinsatz in der Straße von Hormus

Der Präsident begründet dies mit angeblichen Fortschritten in Gesprächen mit Teheran über ein Abkommen. Außenminister Rubio hatte zuvor dagegen erklärt, das »Project Freedom« stelle nun den Schwerpunkt dar

 06.05.2026