Im Madrider Museo Nacional de Arte Reina Sofía sorgt ein Vorfall für Empörung. Drei ältere Touristinnen aus Israel, die das Museum besuchen wollten, wurden den Publikationen »Enlace Judio« und »OK Diario« zufolge von einem Sicherheitsmitarbeiter aufgefordert, das Gebäude zu verlassen – weil sie Symbole ihrer jüdischen Identität trugen. Dazu gehörten demnach Davidsterne und eine Israel-Flagge. Begleitet wurden sie von einer spanischen Frau, die den Vorfall filmte.
Laut Aussagen der Begleiterin wurden die älteren Damen von anderen Besuchern aggressiv angegangen: Es sollen Rufe wie »¡Genocidas!« (»Völkermörderinnen!«) und »¡Asesinas!« (»Mörderinnen!«) gefallen sein. Anstatt die Frauen zu schützen, habe eine Mitarbeiterin des Museums einen bewaffneten Sicherheitsmann angewiesen, die Besucherinnen hinauszuschicken.
»Es ist inakzeptabel, dass man hier, in einer staatlichen Einrichtung Spaniens, einem solchen Vorfall ausgesetzt ist, obwohl man keine Gesetze bricht«, kritisierte die spanische Begleiterin gegenüber »OK Diario«.
Der Vorfall fügt sich in eine bereits kritische Debatte um das Museum ein: Erst wenige Tage zuvor hatte das Reina Sofía ein israelfeindliches Seminar unter dem Titel »Gaza und der Ästhetizid« veranstaltet. Die jüdische Gemeinschaft Spaniens äußerte daraufhin Kritik und betonte, dass die Instrumentalisierung menschlichen Leids durch politisch aufgeladene Begriffe weder Frieden noch Gerechtigkeit fördere.
Die Organisation ACOM kommentierte den Vorfall auf Social Media: »Wenn Ideologie darüber entscheidet, wer eintreten darf und wer gehen muss, dann liegt das Problem nicht beim Besucher.« Auch Esther Benarroch von der jüdischen Gemeinde Spaniens unterstrich in einer Kolumne, dass öffentliche Institutionen, die sich der Kultur und den Menschenrechten verpflichtet sähen, solche selektiven Ausschlüsse nicht zulassen sollten.
Rechtlich gesehen kann rassistisches Verhalten in Spanien strafrechtlich verfolgt werden. Artikel 510 des spanischen Strafgesetzbuches sieht Haftstrafen von einem bis vier Jahren sowie Geldstrafen für Personen vor, die öffentlich Hass, Feindseligkeit oder Diskriminierung gegen Menschen aus rassistischen, antisemitischen oder religiösen Gründen fördern. Auch die Verletzung der Würde durch Herabwürdigung oder Demütigung fällt unter diesen Paragraphen.
Die jüdischen Besucherinnen und ihre Begleiterin überlegen den beiden Berichten nach, formell Beschwerde einzureichen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen das Museum zu prüfen. im