Berlin

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Einfahrt zur Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz Foto: picture alliance / AP Images

Eine verbreitete Darstellung über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Krieg gegen Iran ist offenbar verkürzt. Zu diesem Schluss kommt die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (FAZ). Anders als zunächst berichtet, treffen die Autoren keine eigene eindeutige Bewertung, ob die Angriffe der USA und Israels gegen das Völkerrecht verstoßen.

Auslöser der Debatte war eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa), die den Eindruck erweckte, die Bundestagsjuristen hätten die Militäraktionen als rechtswidrig eingestuft. Tatsächlich basiert das Gutachten auf einer Anfrage des Linken-Abgeordneten Ulrich Thoden und verfolgt einen anderen Schwerpunkt.

Im Zentrum der Ausarbeitung stehen rechtliche Fragen zur möglichen Verantwortung Deutschlands im Zusammenhang mit dem militärischen Vorgehen der USA gegen das Teheraner Regime, insbesondere durch den Einsatz der US-Luftwaffenbasis Ramstein. Die Autoren untersuchen dabei, welche Konsequenzen sich ergeben könnten, wenn die Angriffe gegen Iran völkerrechtswidrig wären.

Folgen für Deutschland

Dieses Vorgehen entspricht einem juristischen Gedankenexperiment: Es wird unterstellt, dass ein Verstoß vorliegt, um daraus mögliche Folgen für Drittstaaten wie Deutschland abzuleiten. Eine eigene Festlegung, ob die militärischen Aktionen tatsächlich rechtswidrig sind, vermeiden die Gutachter laut FAZ bewusst.

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Zwar wird erwähnt, dass »nach herrschender Ansicht« in der Rechtswissenschaft eine solche Einschätzung verbreitet sei, doch bleibt dies dem Blatt zufolge eine Wiedergabe des Diskussionsstands – keine eigene Position der Verfasser.

Auch hinsichtlich möglicher Folgen für Deutschland bleiben die Ausführungen vorsichtig. So wird lediglich darauf hingewiesen, dass eine völkerrechtliche Verantwortung theoretisch entstehen könnte, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wären. Dazu zählt etwa, dass überhaupt ein völkerrechtswidriger Angriff vorliegt.

»Völkerrechtswidrigkeit der Angriffe«

Zudem müsste Deutschland in relevanter Weise dazu beigetragen haben und über entsprechende Kenntnisse verfügt haben. Wie genau diese Voraussetzungen im konkreten Fall zu bewerten sind, lassen die Autoren des Gutachtens offen.

Entsprechend vorsichtig formulieren sie ihr Ergebnis: Es sei »nicht ausgeschlossen«, dass Deutschland durch die Nutzung von Ramstein Beihilfe leisten »könnte« – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und abhängig von den konkreten Umständen.

Der Auftraggeber des Gutachtens, der Linken-Abgeordnete Thoden, zog dennoch weitreichende politische Schlussfolgerungen. Die FAZ zitierte ihn mit den Worten, die Bundesregierung stehe »vor dem Scherbenhaufen ihrer Iranpolitik«. Er sprach der Analyse des Blattes nach von einer Bestätigung der Völkerrechtswidrigkeit der Angriffe. Zugleich forderte er, die Nutzung amerikanischer Militärstützpunkte in Deutschland für den Krieg zu untersagen. im

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