Berlin

Messerattacke am Mahnmal: Anklage fordert lebenslange Haft

Foto: picture alliance/dpa

Rund ein Jahr nach dem Messerangriff auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten gefordert. Der feige und hinterhältige Angriff sei eine radikal-islamistisch und antisemitisch motivierte Tat. Der Verteidiger des 20-Jährigen plädierte auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren. Das Berliner Kammergericht will am 5. März eine Entscheidung verkünden.

Der Syrer habe sich des versuchten heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen, der gefährlichen Körperverletzung und der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gemacht, so die Bundesanwaltschaft nach dreimonatigem Prozess. Er habe sich im Internet radikalisiert. Die Tat sei geplant und »von besonderer Brutalität, Gefährlichkeit und Nähe zur Tatvollendung geprägt«. 

Der Angeklagte sei am 21. Februar 2025 aus Leipzig nach Berlin gereist, um im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) einen Angriff auf einen Menschen zu begehen, so die Bundesanwaltschaft. Gezielt habe er sich das Holocaust-Mahnmal unweit des Brandenburger Tors ausgesucht und sich dem IS über eine Messengerkommunikation als Mitglied angedient.

Ankläger gegen Anwendung von Jugendstrafrecht

Im Stelenfeld habe er einem inzwischen 31-Jährigen in Tötungsabsicht einen langen Schnitt an der Kehle versetzt. Der Spanier überlebte nur knapp. Bis heute ist er nicht in der Lage zu arbeiten und in psychologischer Behandlung.

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Im Fall des zur Tatzeit 19-Jährigen sei nicht das Jugendstrafrecht, sondern das allgemeine Strafrecht anzuwenden, hieß es weiter im Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Er sei ein »altersgemäß entwickelter junger Erwachsener«. So habe er bereits in Syrien für sich selbstbestimmte Entscheidungen getroffen, dann die Flucht ohne Bezugspersonen gemeistert. 

Der Verteidiger sagte dagegen, zur Tatzeit habe bei seinem Mandanten noch keine abgeschlossene Entwicklung zu einem erwachsenen Menschen bestanden. Die Radikalisierung zeuge von einem »unreifen Geist«. Der damals 19-Jährige habe die Anweisungen eines ihm unbekannten Vertreters des Islamischen Staats befolgt. Der Kontakt zu dem Mann sei im Internet beim Konsum von IS-Videos entstanden. Als »willfähriger Vollstrecker« sei sein Mandant angeworben und geformt worden. Nun sei Erziehung erforderlich.

Angeklagter äußerte Bedauern

Am 15. Prozesstag hatte der Angeklagte zugegeben, »einen Menschen gegriffen« und ihm einen großen Schnitt versetzt zu haben. »Schon eine Sekunde nach der Tat bereute ich«, erklärte er weiter. Zu der Fahrt nach Berlin sei es auf Druck eines Chat-Partners gekommen. Dieser Mann sei »Anleiter der Tat« gewesen - »aber die Verantwortung liegt bei mir«. Er bitte um Vergebung.

Der 20-Jährige, der 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und in einer Unterkunft in Leipzig wohnte, hatte sich etwa zweieinhalb Stunden nach der Tat gestellt. Er befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. dpa

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