Stutthof-Prozess

Ehemalige KZ-Sekretärin bleibt schuldig

Vor der Fortsetzung des Prozesses: Angeklagte Irmgard F. (14. Juni 2022) Foto: picture alliance/dpa/dpa-pool

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren KZ-Sekretärin Irmgard F. wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Das Gericht hatte die inzwischen 99-jährige wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie zum versuchten Mord in 5 Fällen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Diese Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.

Der Fall gilt als das womöglich letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde. Irmgard F. war zwischen Juni 1943 bis April 1945 als Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig beschäftigt. Damals war sie 18 beziehungsweise 19 Jahre alt. Durch ihre Arbeit habe die junge Frau den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet, hatte das Landgericht geurteilt. Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden.

Verteidigung hatte Revision eingelegt

Die Verteidigung von Irmgard F. hatte Revision eingelegt. Der BGH hatte darüber Ende Juli mündlich verhandelt. Die Anwälte stellten unter anderem infrage, ob der Frau ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Es sei nicht erwiesen, dass sie wirklich wusste, was in dem Lager vor sich ging. Zudem habe sich ihre Arbeit als Schreibkraft nicht wesentlich von ihrem vorherigen Job in einer Bank unterschieden. Sie habe aus ihrer Sicht »neutrale Handlungen« ausgeführt. Dieser Argumentation folgten die Bundesrichter nicht.

Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts Itzehoe, dass Irmgard F. durch ihre Dienstbereitschaft psychische Beihilfe zu den Mordtaten geleistet hat. Über den Schreibtisch der Stenotypistin war fast die gesamte Korrespondenz des Lagers gegangen.

Zentralratspräsident hätte sich Schuldeingeständnis gewünscht

Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110 000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 überlebten nicht.

»Ich halte das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. für richtig«, erklärte Josef Schuster für den Zentralrat der Juden in Deutschland, dessen Präsident er ist. »Es geht nicht darum, sie für den Rest ihres Lebens hinter Gitter zu stecken. Es geht darum, dass sich eine Täterin für ihre Taten verantworten und Worte finden muss, für das, was geschehen ist und für das, woran sie beteiligt war.«

Als Sekretärin im KZ Stutthof sei Irmgard F. eine bewusste Gehilfin der nationalsozialistischen Mordmaschinerie gewesen. Daher sei sie für die Ermordung tausender Menschen verantwortlich. »Für Schoa-Überlebende ist es enorm wichtig, dass eine späte Form der Gerechtigkeit versucht wird. Umso schwerer wiegt das fehlende Schuldeingeständnis der Täterin«, so Schuster.

Der Zentralratspräsident fügte hinzu: »Es steht beispielhaft für die überwiegende Mehrheit der NS-Täter und Täterinnen, die unbehelligt ihr Leben fortführen konnten, ohne strafrechtliche Konsequenzen für ihre grausamen Verbrechen zu fürchten. Das Rechtssystem hat heute eine klare Botschaft gesendet: Auch fast 80 Jahre nach der Schoa darf kein Schlussstrich unter die NS-Verbrechen gezogen werden. Mord verjährt nicht - weder juristisch, noch moralisch.« dpa/ja

Ehrung

Preis von Union progressiver Juden für Bundesministerin Prien

Sie ist die erste Bundesministerin mit jüdischen Wurzeln. Nun wird Karin Prien für ihre Verdienste für das Judentum in Deutschland geehrt. Sie empfinde die Würdigung vor allem als Auftrag, sagt sie

von Nikolas Ender  18.03.2026

Bundestag

Merz über Iran-Krieg: »Wir hätten abgeraten«

Allen Aufforderungen des US-Präsidenten an die Europäer zum Trotz bleibt Kanzler Merz in Sachen Iran-Krieg hart. Vor dem EU-Gipfel in Brüssel setzt er auf mehr europäisches Selbstbewusstsein

 18.03.2026

Suchmaschine

USA ermöglichen Recherche zu Nazis in der eigenen Familie

War der eigene Opa ein Nazi? Diese Frage kann nun über das US-Nationalarchiv beantwortet werden. Erstmals wurden die überlieferten Mitgliedskarteien der NSDAP vollständig ins Netz gestellt

von Sabina Crisan, Marc Fleischmann  18.03.2026

Interview

»Teil der iranischen Militärstrategie«

Die jüdische Gemeinschaft wird von einer weltweiten Serie von Terroranschlägen erschüttert. Der Experte Hans-Jakob Schindler erklärt, was das mit der hybriden Kriegsführung des iranischen Mullah-Regimes zu tun hat

von Ninve Ermagan  18.03.2026

Meinung

Was im Iran-Krieg bisher erreicht wurde

Israelis und Amerikaner können durchaus schon militärische Erfolge gegen den Iran vorweisen. Das Mullah-Regime wird definitiv schwächer aus diesem Konflikt herauskommen, als es hineingegangen ist

von Sima Shine  18.03.2026

Literatur

Als die Donau durch Kakanien floss

Zur Leipziger Buchmesse: Eine (jüdische) Vision für ein Europa der Regionen, Religionen und der Vielfalt

von Awi Blumenfeld  18.03.2026

Judenhass

Erneute Antisemitismus-Skandale bei der Deutschen Welle

Medienberichten zufolge haben zwei arabische Mitarbeiter des deutschen Auslandssenders in den sozialen Netzwerken Hassposts über Israel verbreitet

 18.03.2026

Meinung

Die Hertie School ist eine seltene Ausnahme

An der privaten Hochschule wurde die Studierendenvertretung für eine Pro-BDS-Resolution abgestraft. Das ist ein wichtiges Signal. Doch das Problem des Antisemitismus an deutschen Universitäten reicht viel weiter

von Ron Dekel  18.03.2026

Teheran

Irans Geheimdienst geht gegen Opposition vor

Der iranische Geheimdienst berichtet von Festnahmen. Auch Schusswaffen und Satelliten-Internetgeräte sollen sichergestellt worden sein

 18.03.2026