Stutthof-Prozess

Ehemalige KZ-Sekretärin bleibt schuldig

Vor der Fortsetzung des Prozesses: Angeklagte Irmgard F. (14. Juni 2022) Foto: picture alliance/dpa/dpa-pool

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren KZ-Sekretärin Irmgard F. wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Das Gericht hatte die inzwischen 99-jährige wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie zum versuchten Mord in 5 Fällen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Diese Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.

Der Fall gilt als das womöglich letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde. Irmgard F. war zwischen Juni 1943 bis April 1945 als Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig beschäftigt. Damals war sie 18 beziehungsweise 19 Jahre alt. Durch ihre Arbeit habe die junge Frau den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet, hatte das Landgericht geurteilt. Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden.

Verteidigung hatte Revision eingelegt

Die Verteidigung von Irmgard F. hatte Revision eingelegt. Der BGH hatte darüber Ende Juli mündlich verhandelt. Die Anwälte stellten unter anderem infrage, ob der Frau ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Es sei nicht erwiesen, dass sie wirklich wusste, was in dem Lager vor sich ging. Zudem habe sich ihre Arbeit als Schreibkraft nicht wesentlich von ihrem vorherigen Job in einer Bank unterschieden. Sie habe aus ihrer Sicht »neutrale Handlungen« ausgeführt. Dieser Argumentation folgten die Bundesrichter nicht.

Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts Itzehoe, dass Irmgard F. durch ihre Dienstbereitschaft psychische Beihilfe zu den Mordtaten geleistet hat. Über den Schreibtisch der Stenotypistin war fast die gesamte Korrespondenz des Lagers gegangen.

Zentralratspräsident hätte sich Schuldeingeständnis gewünscht

Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110 000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 überlebten nicht.

»Ich halte das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. für richtig«, erklärte Josef Schuster für den Zentralrat der Juden in Deutschland, dessen Präsident er ist. »Es geht nicht darum, sie für den Rest ihres Lebens hinter Gitter zu stecken. Es geht darum, dass sich eine Täterin für ihre Taten verantworten und Worte finden muss, für das, was geschehen ist und für das, woran sie beteiligt war.«

Als Sekretärin im KZ Stutthof sei Irmgard F. eine bewusste Gehilfin der nationalsozialistischen Mordmaschinerie gewesen. Daher sei sie für die Ermordung tausender Menschen verantwortlich. »Für Schoa-Überlebende ist es enorm wichtig, dass eine späte Form der Gerechtigkeit versucht wird. Umso schwerer wiegt das fehlende Schuldeingeständnis der Täterin«, so Schuster.

Der Zentralratspräsident fügte hinzu: »Es steht beispielhaft für die überwiegende Mehrheit der NS-Täter und Täterinnen, die unbehelligt ihr Leben fortführen konnten, ohne strafrechtliche Konsequenzen für ihre grausamen Verbrechen zu fürchten. Das Rechtssystem hat heute eine klare Botschaft gesendet: Auch fast 80 Jahre nach der Schoa darf kein Schlussstrich unter die NS-Verbrechen gezogen werden. Mord verjährt nicht - weder juristisch, noch moralisch.« dpa/ja

Berlin

CSD-Veranstalter: Anschlag nicht instrumentalisieren

Der Berliner CSD-Verein fordert Solidarität statt Spaltung nach dem Anschlag im Tiergarten. Was die Veranstalter noch betonen

 26.07.2026

Berlin

Wegner lobt nach Anschlag Einsatzkräfte und CSD-Veranstalter

Berlins Regierungschef Wegner hebt das rasche Handeln und das Zusammenspiel nach dem Terroranschlag am Rande des CSD hervor. Worüber er nun in den nächsten Tage sprechen möchte

 26.07.2026

Berlin

Bundeskanzler nennt CSD-Anschlag terroristisch und islamistisch

Nicht nur ein Angriff auf Teilnehmer des Berliner CSD, sondern auch einer gegen Freiheit und Offenheit – Bundeskanzler Merz kündigt an, genau das über Parteigrenzen verteidigen zu wollen

 26.07.2026

Karlsruhe

Generalbundesanwalt soll CSD-Ermittlungen übernehmen

Ein mutmaßlich islamistischer Hintergrund steht bei den Ermittlungen zum Anschlag am Rande des Berliner CSD im Fokus. Die Zuständigkeit wechselt daher bald zur obersten Anklagebehörde in Deutschland

 26.07.2026

Berlin

Dobrindt spricht von Terroranschlag – Verdächtiger flüchtig

Dramatisches Ende eines bunten Festes: Am Rande des CSD in Berlin fährt ein Fahrzeug in die Menge. Eine Person stirbt, 29 Menschen werden verletzt. Nach dem mutmaßlichen Täter wird gefahndet

 26.07.2026 Aktualisiert

Meinung

Die Gefahr des Islamismus endlich ernst nehmen

Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD reichen Bekundungen der Trauer und Betroffenheit nicht. Es braucht konkretes gesetzgeberisches Handeln, um dem Terror zu begegnen

von Volker Beck  26.07.2026

Berlin

Blumen, Trauer und Tränen nach CSD-Angriff

Eine Frau stirbt, viele Menschen werden schwer verletzt. Der Angriff mit einem Auto im Berliner Tiergarten galt offensichtlich den Besuchern des Christopher Street Day

von Andreas Rabenstein, Monika Wendel  26.07.2026

Teheran

Iran droht USA mit Ausweitung des Konflikts

Das iranische Militär droht den USA mit einer Ausweitung der Kämpfe. Sollten die Luftangriffe andauern, werde Teheran neue militärische Strategien in der Region anwenden

 26.07.2026

Berlin

CSD-Angriff: Keine Lebensgefahr bei acht Charité-Patienten

Ein Mann steuert am Samstagabend einen Van in eine Menschenmenge. Eine Frau stirbt. Mehrere Menschen erleiden teilweise schwere Verletzungen. Acht von ihnen werden in die Charité gebracht

 26.07.2026