Stutthof-Prozess

Ehemalige KZ-Sekretärin bleibt schuldig

Vor der Fortsetzung des Prozesses: Angeklagte Irmgard F. (14. Juni 2022) Foto: picture alliance/dpa/dpa-pool

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren KZ-Sekretärin Irmgard F. wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Das Gericht hatte die inzwischen 99-jährige wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie zum versuchten Mord in 5 Fällen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Diese Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.

Der Fall gilt als das womöglich letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde. Irmgard F. war zwischen Juni 1943 bis April 1945 als Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig beschäftigt. Damals war sie 18 beziehungsweise 19 Jahre alt. Durch ihre Arbeit habe die junge Frau den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet, hatte das Landgericht geurteilt. Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden.

Verteidigung hatte Revision eingelegt

Die Verteidigung von Irmgard F. hatte Revision eingelegt. Der BGH hatte darüber Ende Juli mündlich verhandelt. Die Anwälte stellten unter anderem infrage, ob der Frau ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Es sei nicht erwiesen, dass sie wirklich wusste, was in dem Lager vor sich ging. Zudem habe sich ihre Arbeit als Schreibkraft nicht wesentlich von ihrem vorherigen Job in einer Bank unterschieden. Sie habe aus ihrer Sicht »neutrale Handlungen« ausgeführt. Dieser Argumentation folgten die Bundesrichter nicht.

Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts Itzehoe, dass Irmgard F. durch ihre Dienstbereitschaft psychische Beihilfe zu den Mordtaten geleistet hat. Über den Schreibtisch der Stenotypistin war fast die gesamte Korrespondenz des Lagers gegangen.

Zentralratspräsident hätte sich Schuldeingeständnis gewünscht

Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110 000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 überlebten nicht.

»Ich halte das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. für richtig«, erklärte Josef Schuster für den Zentralrat der Juden in Deutschland, dessen Präsident er ist. »Es geht nicht darum, sie für den Rest ihres Lebens hinter Gitter zu stecken. Es geht darum, dass sich eine Täterin für ihre Taten verantworten und Worte finden muss, für das, was geschehen ist und für das, woran sie beteiligt war.«

Als Sekretärin im KZ Stutthof sei Irmgard F. eine bewusste Gehilfin der nationalsozialistischen Mordmaschinerie gewesen. Daher sei sie für die Ermordung tausender Menschen verantwortlich. »Für Schoa-Überlebende ist es enorm wichtig, dass eine späte Form der Gerechtigkeit versucht wird. Umso schwerer wiegt das fehlende Schuldeingeständnis der Täterin«, so Schuster.

Der Zentralratspräsident fügte hinzu: »Es steht beispielhaft für die überwiegende Mehrheit der NS-Täter und Täterinnen, die unbehelligt ihr Leben fortführen konnten, ohne strafrechtliche Konsequenzen für ihre grausamen Verbrechen zu fürchten. Das Rechtssystem hat heute eine klare Botschaft gesendet: Auch fast 80 Jahre nach der Schoa darf kein Schlussstrich unter die NS-Verbrechen gezogen werden. Mord verjährt nicht - weder juristisch, noch moralisch.« dpa/ja

Rechtsterrorismus

NSU-Unterstützerin Susann E. zu zwei Jahren Haft verurteilt

Im Prozess gegen Susann E. in Dresden ist das Urteil gesprochen. Weil sie der NSU-Terroristin Beate Zschäpe mit ihrem Ausweis und ihrer Krankenkassenkarte aushalf, wurde sie verurteilt. In Haft muss sich nicht.

 17.07.2026

Kommentar

Absage an Danger Dan und Igor Levit: Das ZDF hat absolut richtig gehandelt

Nicht alles, was nicht justiziabel ist, muss auch gesendet werden. Schon gar nicht unverhohlene Aufrufe zur linksextremen Gewalt und Verherrlichung der »Hammerbande«-Terroristen

von Philipp Peyman Engel  17.07.2026

Frankfurt am Main

»Widerstand ist Völkerrecht«-Demo darf stattfinden

Laut Staatsanwaltschaft liegt trotz des Demo-Mottos »Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und mit Gewehren« keine Volksverhetzung vor

 17.07.2026

Mainz

»Mutlos«: »Anstalt« reagiert auf Ausladung von Danger Dan

Die Macher der Satiresendung kritisieren die Entscheidung des ZDF deutlich. Auch der Musiker selbst meldet sich nochmal zu Wort - es geht auch um das Thema Gewalt

 17.07.2026

Berlin

SPD-Arbeitskreis fordert Ende deutscher Blockade gegen EU-Kurs zu Israel

»Es ist nicht glaubwürdig, wenn deutsche Waffen dazu dienen, die humanitäre Katastrophe zu verlängern«, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner

 17.07.2026

Washington D.C.

Trump-Nachfolge: Juden wenden sich von Vance ab, setzen auf Rubio

Zu den Gründen für den Vertrauensverlust gehören Vorstöße Vances gegen israelische Regierungsvertreter. Rubio hingegen hat schon immer Unterstützung für Israel gezeigt

 17.07.2026

Reform

Die Rente ist sicher

Trotz Stimmungstief in Deutschland: Die Vorschläge der Alterssicherungskommission weisen in die richtige Richtung

von Ayala Goldmann  17.07.2026

TV

Danger Dan contra ZDF: Ein Songtext und seine Folgen

Die Satiresendung »Die Anstalt« beschäftigt sich mit Radikalisierung. Der Rapper Danger Dan, der sich seit Jahren gegen Rechtsextremismus engagiert, sollte auftreten. Doch das ZDF lädt ihn aus

 17.07.2026

Budva

Israelis in Montenegro attackiert: Opfer berichtet von gebrochenem Kiefer

Einer der betroffenen Touristen: »Sie beschimpften uns, traten uns und warfen Stühle nach uns.«

 17.07.2026