Stutthof-Prozess

Ehemalige KZ-Sekretärin bleibt schuldig

Vor der Fortsetzung des Prozesses: Angeklagte Irmgard F. (14. Juni 2022) Foto: picture alliance/dpa/dpa-pool

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren KZ-Sekretärin Irmgard F. wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Das Gericht hatte die inzwischen 99-jährige wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie zum versuchten Mord in 5 Fällen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Diese Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.

Der Fall gilt als das womöglich letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde. Irmgard F. war zwischen Juni 1943 bis April 1945 als Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig beschäftigt. Damals war sie 18 beziehungsweise 19 Jahre alt. Durch ihre Arbeit habe die junge Frau den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet, hatte das Landgericht geurteilt. Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden.

Verteidigung hatte Revision eingelegt

Die Verteidigung von Irmgard F. hatte Revision eingelegt. Der BGH hatte darüber Ende Juli mündlich verhandelt. Die Anwälte stellten unter anderem infrage, ob der Frau ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Es sei nicht erwiesen, dass sie wirklich wusste, was in dem Lager vor sich ging. Zudem habe sich ihre Arbeit als Schreibkraft nicht wesentlich von ihrem vorherigen Job in einer Bank unterschieden. Sie habe aus ihrer Sicht »neutrale Handlungen« ausgeführt. Dieser Argumentation folgten die Bundesrichter nicht.

Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts Itzehoe, dass Irmgard F. durch ihre Dienstbereitschaft psychische Beihilfe zu den Mordtaten geleistet hat. Über den Schreibtisch der Stenotypistin war fast die gesamte Korrespondenz des Lagers gegangen.

Zentralratspräsident hätte sich Schuldeingeständnis gewünscht

Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110 000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 überlebten nicht.

»Ich halte das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. für richtig«, erklärte Josef Schuster für den Zentralrat der Juden in Deutschland, dessen Präsident er ist. »Es geht nicht darum, sie für den Rest ihres Lebens hinter Gitter zu stecken. Es geht darum, dass sich eine Täterin für ihre Taten verantworten und Worte finden muss, für das, was geschehen ist und für das, woran sie beteiligt war.«

Als Sekretärin im KZ Stutthof sei Irmgard F. eine bewusste Gehilfin der nationalsozialistischen Mordmaschinerie gewesen. Daher sei sie für die Ermordung tausender Menschen verantwortlich. »Für Schoa-Überlebende ist es enorm wichtig, dass eine späte Form der Gerechtigkeit versucht wird. Umso schwerer wiegt das fehlende Schuldeingeständnis der Täterin«, so Schuster.

Der Zentralratspräsident fügte hinzu: »Es steht beispielhaft für die überwiegende Mehrheit der NS-Täter und Täterinnen, die unbehelligt ihr Leben fortführen konnten, ohne strafrechtliche Konsequenzen für ihre grausamen Verbrechen zu fürchten. Das Rechtssystem hat heute eine klare Botschaft gesendet: Auch fast 80 Jahre nach der Schoa darf kein Schlussstrich unter die NS-Verbrechen gezogen werden. Mord verjährt nicht - weder juristisch, noch moralisch.« dpa/ja

Armin Laschet im Deutschlandfunk

»Jetzt kommt wieder Ihre Israelphobie«

Im Interview wies der CDU-Politiker mit harschen Worten DLF-Moderator Thielko Grieß zurecht, welcher zuvor Israel scharf kritisiert hatte

von Michael Thaidigsmann  10.04.2026

Washington

Warum jetzt? Melania Trumps rätselhafter Epstein-Auftritt

Melania Trump tritt kaum allein vor die Presse. Doch jetzt spricht sie über ein Thema, das ihr Ehemann so gern umschiffen wollte: den Epstein-Skandal

 10.04.2026

Beirut

Hisbollah-Chef: Machen weiter »bis zum letzten Atemzug«

Während die libanesische Regierung an Verhandlungen mit Israel arbeitet, zeigt sich die Hisbollah unbeeindruckt: Es sei nicht die Zeit, um Zugeständnisse zu machen, betont ihr Anführer

 10.04.2026

Berlin

Urteil zu Angriff auf Lahav Shapira erwartet

Nach einem antisemitischen Angriff auf einen jüdischen Studenten in Berlin ist der Fall neu vor Gericht verhandelt worden. Im Mittelpunkt des Berufungsverfahrens steht die Höhe der Strafe. Ein Urteil wird am Montag erwartet

 10.04.2026

Kiew

Selenskyj: Haben Drohnen über Golfstaaten zerstört

Vor dem Hintergrund des Iran-Kriegs hat die Ukraine Drohnenexperten in die Region geschickt. Dort hat Kiew laut Präsident Selenskyj seine Erfahrung in der Abwehr iranischer Drohnen demonstriert

 10.04.2026

Video

Aufruf zur Solidarität nach Angriff auf Restaurant

Nach dem Anschlag auf das israelische Restaurant »Eclipse« ist ein Mitglied der jüdischen Gemeinde Münchens vor Ort und appelliert an die Gesellschaft

von Jan Feldmann  10.04.2026

Halle

Fall Liebich: Tschechische Polizei will Auslieferungsantrag

In Deutschland und später auch europaweit war seit August 2025 nach der verurteilten Rechtsextremistin gesucht worden. Nun wurde sie in Tschechien gefasst. Wie es jetzt weitergehen soll

 10.04.2026

Weimer

Gericht untersagt Demo vor Buchenwald-Gedenkstätte

Die Initiative »Kufiyas in Buchenwald« darf nicht vor der Gedenkstätte protestieren. Was das Verwaltungsgericht Weimar zur Verknüpfung von Holocaustgedenken und aktuellen Konflikten sagt

 10.04.2026

Iran-Krieg

Hält die Waffenruhe?

In Pakistan wollen die USA und der Iran ab heute über eine dauerhafte Friedenslösung beraten. Doch vorab gibt es bereits Streit über wichtige Punkte

 10.04.2026 Aktualisiert