Antisemitismus

Kuwait Airways muss zahlen

Kuwait Airways hat eingewilligt, einer Israelin, die nicht mit einem Flugzeug der Linie reisen durfte, Schadenersatz zu zahlen. Mandy Blumenthal wollte im vergangenen November von London nach Bangkok fliegen; ihr Ticket wurde aber storniert, als Blumenthal Mitarbeitern von Kuwait Airways ihren israelischen Pass zeigte.

Die israelische Staatsbürgerin Blumenthal klagte daraufhin wegen rassistischer Diskriminierung. Sie wurde dabei von der Vereinigung »UK Lawyers for Israel« unterstützt. Die Fluggesellschaft willigte nun ein, für den Schaden und die Kosten aufzukommen, legt aber Wert auf die Feststellung, dass sie nicht hafte.

Proteste Gegen die Praxis von Kuwait Airways, mit Hinweis auf die Gesetze des arabischen Landes keine israelischen Passagiere zu transportieren, gibt es derzeit in vielen Ländern juristische Anstrengungen. Ein vergleichbarer Fall in Deutschland war im vergangenen Jahr von einem Frankfurter Gericht zugunsten der Fluglinie entschieden worden. Das hatte zu internationalen Protesten geführt, auch die Bundesregierung kritisierte das Urteil.

»Wir müssen die Rechtslücke schließen«, forderte die Vizechefin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann. »Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss unsere Regeln beachten, und wer das nicht will, darf hier nicht landen oder starten. Dieses Israel-Boykottgesetz ist Antizionismus und Antisemitismus pur – es hat in Deutschland nichts zu suchen.«

Die Airline habe sich an die Gesetze Kuwaits zu halten, und diese schrieben ein Beförderungsverbot für Israelis vor, hieß es in der Entscheidung des Gerichts im November des vergangenen Jahres.

Gesetz Die Fluglinie beruft sich nach Gerichtsangaben auf ein kuwaitisches Gesetz von 1964, wonach es Dienstleistern des Emirates verboten ist, Verträge mit Israelis zu schließen. Das Angebot der Fluggesellschaft, den Passagier auf ihre Kosten durch eine andere Airline zu befördern, habe der Israeli abgelehnt, so die Airline.

Die Frankfurter Richter entschieden zudem, eine Diskriminierung liege nicht vor, weil der betroffene Fluggast nicht als Jude, sondern als israelischer Staatsangehöriger vom Flug ausgeschlossen worden sei. Eine Diskriminierung wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit sei im Antidiskriminierungsgesetz aber nicht erfasst.

Im September soll der Fall neu verhandelt werden. ja

Exklusiv

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