Justiz

Kein Verfahren wegen Anne-Frank-Vergleich auf »Querdenken«-Demo

Proteste am Sonntag in Karlsruhe gegen die Anti-Corona-Maßnahmen der Bundesregierung Foto: imago images/U. J. Alexander

Nach dem Vergleich einer Elfjährigen ihres Geburtstags unter coronabedingten Einschränkungen mit der Situation des jüdischen Mädchens Anne Frank im Zweiten Weltkrieg sieht die Staatsanwaltschaft von einem Ermittlungsverfahren ab.

Die Prüfung des Falls habe keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben, sagte ein Sprecher der Karlsruher Behörde am Dienstag. Abgesehen davon, dass das Kind selbst strafunmündig sei, werde auch nicht gegen die Eltern ermittelt, sagte der Sprecher.

straftatbestand Die Polizei hatte den Sachverhalt und die Dokumentation am Dienstagmorgen zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Diese sollte laut einem Polizeisprecher klären, ob ein Straftatbestand wie die Leugnung des Holocausts vorliegt. Er sagte aber: »Nicht alles, was moralisch verwerflich ist, ist auch ein Straftatbestand.«

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Die Elfjährige hatte am Samstag in Karlsruhe auf der Bühne einer »Querdenken«-Demo eine Rede vorgelesen, in der sie sagte, die Geburtstagsfeier mit ihren Freunden sei ganz anders gewesen als in den Jahren davor: »Wir mussten die ganze Zeit leise sein, weil wir sonst vielleicht von unseren Nachbarn verpetzt worden wären. Ich fühlte mich wie bei Anne Frank im Hinterhaus, wo sie mucksmäuschenstill sein mussten, um nicht erwischt zu werden.«

Anne Frank hatte von 1942 bis 1944 mit ihrer Familie in Amsterdam im Versteck vor den deutschen Nationalsozialisten gelebt und dort ihr weltberühmtes Tagebuch geschrieben. Sie wurde im Frühjahr 1945 im Konzentrationslager Bergen-Belsen im Alter von 15 Jahren von den Nazis ermordet.

Die Stadt Pforzheim, in der das Mädchen lebt, kündigte an, das Jugendamt werde das Gespräch mit den Eltern der Schülerin suchen.

Bis zu 1000 Menschen hatten sich bei der Demo versammelt. Mehrere Medien hatten über die Aussagen des Kindes berichtet. Die Stadt Pforzheim, in der das Mädchen lebt, kündigte an, das Jugendamt werde das Gespräch mit den Eltern der Schülerin suchen.

Von den Demo-Veranstaltern von »Querdenken 721«, dem Karlsruher Ableger der in Stuttgart gegründeten »Querdenken«-Bewegung, gab es zunächst auf Anfrage keine Stellungnahme. dpa

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