Potsdam

Kein Parteiausschluss für Antisemitismusbeauftragten Büttner

Andreas Büttner ist Antisemitismusbeauftragter in Brandenburg Foto: picture alliance/dpa

Der Antisemitismusbeauftragte des Landes Brandenburg, Andreas Büttner, wird nicht aus der Linken ausgeschlossen. Das habe die Landesschiedskommission der Partei bereits Anfang September einstimmig beschlossen, wie der Landesverband in einem Schreiben bekanntgab, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Antrag mehrerer Parteimitglieder wurde als »offensichtlich unbegründet« verworfen. 

Der Antisemitismusbeauftragte, der der Linken angehört, wurde wegen seiner solidarischen Haltung zu Israel angesichts des Gaza-Kriegs zunehmend angefeindet. Neun Linke-Mitglieder hatten im Mai einen Antrag auf Parteiausschluss gegen Büttner eingereicht. Sie werfen ihm Verstöße gegen die Parteilinie vor. Büttner wehrte sich gegen die Kritik, die er erhält, weil er Israel seine Solidarität versichert. 

Büttner reagierte mit einer »gewissen Erleichterung« und sagte der dpa: »Auf mein Amt hatte dieses Verfahren ohnehin keinerlei Auswirkungen. Entscheidend war für mich vielmehr, deutlich zu machen, dass meine Haltung und Position kein legitimer Grund für einen Ausschluss sind – und damit all jene in der Partei zu bestärken, die für dieselben Werte und Überzeugungen eintreten.«

In der Begründung der Kommission hieß es, es sei nicht erkennbar, dass der Antragsgegner erheblich gegen die Grundsätze der Partei verstoße und ihr damit schweren Schaden zugefügt habe. »Die dem Antragsgegner zur Last gelegten Äußerungen sind schon weit überwiegend im Kontext von dessen Tätigkeit als öffentlich Beauftragter zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg zuzuordnen und nicht in seiner Eigenschaft als Parteimitglied.« Der Ausschluss von Mitgliedern sei nur bei eklatanten Verstößen gegen die Parteiordnung zulässig.

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