Seerecht

Juristischer Schiffbruch

Jetzt auch zu Lande: Holzschiff bei einer Demonstration im Westjordanland Foto: Flash 90

Eine exakte Wissenschaft ist die Jurisprudenz nicht. Das gilt umso mehr für den Bereich des Völkerrechts. Daher ist es umstritten, wie das Vorgehen der israelischen Armee gegen das türkische Schiff »Navi Marmara« im Mittelmeer rechtlich zu bewerten ist. Der UN-Menschenrechtsrat hält die israelische Aktion für völkerrechtswidrig und fordert eine »unabhängige« Untersuchung. Das Völkerrecht »ist kein klar definierter Kodex, sondern eine Ansammlung zum Teil widersprüchlicher Dokumente, die sehr unterschiedliche Interpretationen zulässt«, sagt Martin Chan, Politikwissenschaftler an der Universität Bremen.

seerechtskonvention Für das Seerecht gälten allerdings sehr klare und eindeutige Kriterien, meint Chan, nämlich jene, die in der Seerechtskonvention der Vereinten Nationen niedergelegt seien. Diese verböten das Kontrollieren eines Schiffes, das sich in internationalen Gewässern bewegt, es sei denn, es bestünde begründeter Verdacht, »dass das betreffende Schiff in Piraterie, Sklavenhandel oder unbefugtes Senden verwickelt ist«. Dies sei im Fall der Mavi Marmara nicht der Fall gewesen, so Chan, mithin sei die israelische Aktion illegal, mehr noch: »eine kriegerische Aktion gegen einen nichtkriegsführenden Staat«.

prisenrecht Doch ganz so klar ist der Fall keineswegs. Das sogenannte Prisenrecht, Teil des Völkergewohnheitsrechts, schränkt die Freiheit der Meere ein. Es erlaubt kriegführenden Staaten, eine Blockade über Häfen und Küsten zu verhängen, die vom Feind gehalten werden. Neutrale Schiffe, die diese Küsten dennoch zu erreichen versuchen, werden dann zu Blockadebrechern, die von dem Staat, der die Blockade verhängt hat – in diesem Falle Israel –, kontrolliert werden dürfen. Und zwar auch außerhalb der eigenen Hoheitsgewässer. (Innerhalb dieser wäre es ohnehin legal und bedürfte des Prisenrechts nicht.) Im Falle des Widerstands gegen die Kontrollmaßnahmen ist die gewaltsame Durchsetzung des Prisenrechts erlaubt. Israels Vorgehen gegen die Navi Marmara wäre somit völlig legal gewesen.

blockaderecht Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Blockade des Gazastreifens selbst zulässig und Israel kriegführender Staat ist. »Da die Hamas die herrschende Partei im Gazastreifen ist und Israel sich in einem bewaffneten Kampf mit dieser herrschenden Partei befindet, ist die Blockade legal«, sagt Philip Roche, Seerechts-Experte der internationalen Anwaltskanzlei Norton Rose, der Nachrichtenagentur Reuters. Ähnlich sieht es der berühmte Strafverteidiger Alan Dershowitz. Er weist in einem Artikel für die New York Daily News darauf hin, dass Israel die Blockade erst verhängt hat, nachdem es sich aus Gaza zurückgezogen hatte und daraufhin von der Hamas mit Raketen beschossen wurde. Für Dershowitz können in diesem Fall »keine vernünftigen Zweifel« an der Legalität der Blockade bestehen. Und besteht eine Blockade zu Recht, dann sei es auch legal, sie in internationalen Gewässern durchzusetzen, so Dershowitz.

kriegszustand Mehr noch: »Der Versuch, eine militärische Blockade zu durchbrechen, ist selbst ein kriegerischer Akt.« Der Status der an Bord befindlichen Zivilisten sei nicht ganz klar, jedoch: »In dem Moment, als Personen angefangen haben, Waffen zur Hand zu nehmen und israelische Soldaten anzugreifen, verloren sie ihren Status als unschuldige Zivilisten«, hält Dershowitz fest. Nach dieser Interpretation beging Israel mitnichten einen kriegerischen Akt gegen eine »nichtkriegsführende Partei«.

Doch wie es im Völkerrecht eben so ist – die verschiedenen Interpretationen bleiben nebeneinander stehen, da es eben keine übergeordnete Instanz gibt, die nach einem festgelegten Gesetzeswerk entscheidet. Und so sind es deprimierenderweise die weltweite öffentliche Meinung sowie Macht- und Mehrheitsverhältnisse, von denen letztlich abhängt, wer Recht erhält und wer nicht.

In eigener Sache

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