Rechtsextremismus

»Junge Alternative« löst sich auf

Die »Junge Alternative« ist laut dem Verfassungsschutz »gesichert rechtsextrem«. Foto: picture alliance/dpa

Die »Junge Alternative« als Jugendorganisation der AfD ist Geschichte – zumindest in der jetzigen Form. Der Verein beschloss bei einem Bundeskongress im thüringischen Apolda seine Auflösung zum 31. März, wie der Chef der Berliner Jungen Alternative, Martin Kohler, bestätigte. Der Schritt wurde auch von anderen Vertretern und aus AfD-Kreisen bestätigt. An dem Treffen in Apolda nahmen nach Polizeiangaben etwa 250 Mitglieder der Jungen Alternative teil. Es wurde von Protesten begleitet.

Die Auflösung geht zurück auf einen Parteitagsbeschluss der AfD vor drei Wochen in Riesa. Dort hatten die Delegierten auf Antrag der AfD-Spitze mit notwendiger Zweidrittelmehrheit eine Änderung der AfD-Satzung verabschiedet. Diese sieht vor, die bisher weitgehend eigenständige Junge Alternative durch eine neue Organisation zu ersetzen, die eng an die AfD gebunden ist. Die Partei soll damit größeren Durchgriff auf den Nachwuchs bekommen.

Vereinsverbot vermeiden

Der Vorsitzende der Jungen Alternative, Hannes Gnauck, der auch im AfD-Bundesvorstand sitzt, hatte sich dafür eingesetzt und dies auch mit dem andernfalls möglicherweise drohenden Risiko eines Vereinsverbots begründet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Junge Alternative als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung.

In der AfD-Satzung hieß es bislang: »Die Junge Alternative für Deutschland (JA) ist die offizielle Jugendorganisation der Alternative für Deutschland«, diese sei ein eigenständiger Verein. In der zum 1. April in Kraft tretenden Satzungsänderung heißt es: »Die Jugendorganisation der AfD ist ein rechtlich unselbstständiger Teil der Partei. Ihr Name wird durch das Jugendstatut festgelegt.« Damit ist der Name »Junge Alternative« zwar aus der Satzung gestrichen, was nicht ausschließt, dass die künftige Jugendorganisation diesen auch wieder annehmen könnte, wie Kohler bestätigte. »Heute ist nicht alle Tage, wir kommen wieder, keine Frage...«, postete die Junge Alternative Schleswig-Holstein bei X. 

AfD lädt junge Mitglieder zu Gründungskongress

Folgende Schritte sind jetzt geplant: Alle AfD-Mitglieder unter 36 Jahren werden vom AfD-Vorstand zu einem Gründungskongress eingeladen. Dort soll sich der Parteinachwuchs ein Statut (eine Art Satzung) geben und einen Namen für die Organisation festlegen. Der Bundesvorstand hatte »Patriotische Jugend« vorgeschlagen.

Die neue Parteijugend wird strengeren Regeln unterworfen sein: JA-Mitglieder mussten bisher – bis auf die Vorstände – nicht in der AfD sein, für sie galten entsprechend auch nicht die offiziellen Regeln der Partei mit möglichen Ordnungsverfahren bei Fehlverhalten. Der künftigen Parteijugend können nur AfD-Mitglieder angehören, mit Ausnahme von Jugendlichen unter 16 Jahren, die noch nicht Parteimitglied sein können. Für sie gilt aber, dass sie mit ihrem Eintritt in die Jugendorganisation »die Satzung, Ordnung und Grundsätze der AfD« anerkennen und sich der Schiedsgerichtsbarkeit der Partei unterwerfen müssen. Spätestens mit 17 Jahren endet ihre Mitgliedschaft, wenn sie nicht bis dahin AfD-Mitglied geworden sind.

Proteste rund um Tagungsort

Gegen den Bundeskongress der Jungen Alternative demonstrierten in Apolda nach Polizeiangaben rund 1300 Menschen, darunter Gewerkschaftsvertreter, Parteien und die Initiative »Omas gegen Rechts«. Auf Plakaten forderten sie unter anderem ein Verbot der AfD. Die Polizei war mit einem Großaufgebot im Einsatz, Dutzende Einsatzwagen sicherten die Stadthalle ab. Ein Polizeisprecher sprach von einem störungsfreien Verlauf. 

Für Debatten über die Stadt hinaus hatte im Vorfeld die Vermietung der Stadthalle durch die Stadt an die Junge Alternative gesorgt. Eine bundesweite Online-Petition gegen die Vermietung unterzeichneten binnen weniger Tage mehr als 94.000 Menschen. dpa/ja

USA

Staatsanwaltschaft rollt den Fall Etan Patz neu auf

Der jüdische Junge Etan Patz verschwindet am 25. Mai 1979 auf dem Weg zur Schule. Jahre später wird er für tot erklärt

 26.11.2025

Urteil

Verbot des Berliner Palästina-Kongresses war rechtswidrig

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot eines Palästina-Kongresses nachträglich für rechtswidrig erklärt

 26.11.2025

Hans-Jürgen Papier

»Es ist sehr viel Zeit verloren gegangen«

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts zieht eine Bilanz seiner Arbeit an der Spitze der »Beratenden Kommission NS-Raubgut«, die jetzt abgewickelt und durch Schiedsgerichte ersetzt wird

von Michael Thaidigsmann  26.11.2025

Wehrpflicht

Freiheit gemeinsam verteidigen

Russlands Angriffskrieg unterstreicht die Notwendigkeit einer starken Bundeswehr. Wenn die Situation es erfordert, dann müssen auch wir Juden bereit sein, unseren Beitrag zu leisten

von Josef Schuster  26.11.2025

Verhandlung

Verbot israelfeindlicher Proteste: Berlin mit Klagen konfrontiert

Das Verwaltungsgericht prüft zwei unterschiedlich gelagerte Klagen von Veranstaltern einer Demonstration im Dezember 2023 und des sogenannten Palästina-Kongresses im April 2024

 26.11.2025

Potsdam

BSW vor Zerreißprobe: Dorst stellt Parteiverbleib infrage

Die jüngsten Ereignisse haben Implikationen für die Landesregierung. Bei nur zwei Stimmen Mehrheit im Landtag könnte jeder Bruch in der BSW-Fraktion ihr Ende bedeuten

 26.11.2025

Buenos Aires

Milei will 2026 Botschaft in Jerusalem eröffnen

Israels Außenminister Sa’ar erklärte in der argentinischen Hauptstadt, »im April oder Mai« werde die Eröffnung erfolgen

 26.11.2025

Montréal

Air Canada prüft Beschwerde über Palästina-Anstecker in der Form Israels

Der Passagier Israel Ellis beschwert sich über das israelfeindliche Symbol an der Jacke einer Stewardess. Sie habe ihn zudem angeschrien, als sie seine Davidstern-Kette gesehen habe

 26.11.2025

Berlin

Friedrich Merz besucht Israel

Als Kanzler ist es sein erster Aufenthalt im jüdischen Staat. Die Beziehungen hatten zuletzt unter Druck gestanden

 25.11.2025