Justiz

Josef Schuster: Urteile bei antisemitischen Straftaten zu oft zu mild

Zentralratspräsident Josef Schuster Foto: dpa

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, wünscht sich von der Justiz »klare Urteile« bei antisemitischen Straftaten. »Gerichtsurteile werden mir zu häufig mit Verweis auf eine schwierige Kindheit oder problematische Gesamtumstände in der Strafe gemildert und die Taten damit relativiert«, sagte Schuster der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« (Dienstag).

Bewährungsstrafen hätten nach seiner Erfahrung oft keine abschreckende Wirkung. »Es muss klar sein: Antisemitismus ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein gesetzeswidriges Verhalten, das auch entsprechend geahndet werden muss.«

bundesländer Schuster begrüßte, dass es in einigen Bundesländern mittlerweile Antisemitismusbeauftragte in der Justiz gibt. Insgesamt werde Antisemitismus in weiten Teilen der Gesellschaft als Problem gesehen, vor allem, was den gewaltbereiten rechtsextremen Antisemitismus betreffe.

Er sehe es in erster Linie als Aufgabe der nicht-jüdischen Gesamtgesellschaft, gegen Antisemitismus anzugehen. Allerdings werde der Zentralrat »immer wieder den Finger in die Wunde legen müssen und damit andere anregen, sich entsprechend zu engagieren und zu positionieren«.

Schuster war am Sonntag für eine dritte Amtszeit als Präsident des Zentralrats wiedergewählt worden. Der 68-jährige Mediziner steht seit 2014 an der Spitze des Verbandes. In dem Zeitungsinterview kündigte er an, sich für eine zufriedenstellende Lösung zur Bekämpfung der Altersarmut jüdischer Zuwanderer einzusetzen. Nach seiner Wahl am Sonntag hatte Schuster zudem erklärt, er wolle in seiner dritten Amtszeit die positiven Elemente des Judentums in Deutschland stärker in den Vordergrund stellen. dpa

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