Sterbehilfe

In unserer Verantwortung

An erster Stelle muss immer und in jedem Kontext die Frage stehen, woher der Wunsch zu sterben kommt. Foto: Getty Images

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung gekippt hatte, dann aber zunächst die Covid-Pandemie über Monate das beherrschende Thema war, nimmt nun die Diskussion um die Zulässigkeit von Suizidassistenz wieder Fahrt auf. Am 21. April hat sich der Deutsche Bundestag zu einer ersten Orientierungsdebatte zur Neuregelung der Suizidbeihilfe getroffen.

Die Karlsruher Richter hatten mehr als ein Jahr zuvor, im Februar 2020, den erst 2015 vom Bundestag verabschiedeten Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs für verfassungswidrig und nichtig erklärt, weil nach ihrem Verständnis das Verbot der Suizidbeihilfe eine unangemessene Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende darstellt.

SELBSTBESTIMMUNG Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ergibt sich, so lautet die Begründung, aus den allgemeinen Persönlichkeitsrechten – und schließt ausdrücklich auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ein. Dieses Recht beinhaltet ebenso die Freiheit, Hilfe beim Suizid in Anspruch zu nehmen. Dies gelte sogar unabhängig von Alter oder Krankheit. Damit fällte das Bundesverfassungsgericht ein grundlegendes Urteil zur Sterbehilfe in Deutschland.

Die Beihilfe zur Selbsttötung ist seither wieder uneingeschränkt möglich, sieht man von den uneinheitlichen Vorgaben der Landesärztekammern ab, die aber ausschließlich für Ärzte gelten. Entsprechend gehen beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auch wieder Anträge ein, in denen nach einer Erlaubnis zum Kauf von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung gefragt wird.

Bislang ist keiner der mittlerweile über 200 Anträge bewilligt worden. Juristisch ist längst nicht geklärt, ob der Staat überhaupt verpflichtet werden kann, Antragstellern die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels zum Zwecke der Selbsttötung zu erteilen. Dass verbindliche Regelungen und Rechtssicherheit nun schon seit 14 Monaten fehlen, öffnet kommerziellen Sterbehilfeorganisationen wieder die Türen und fördert möglichen Missbrauch.

Suizidbeihilfe sollte nicht bloß mit Verweis auf die halachische Pflicht zum Leben verpönt werden.

Das Bundesverfassungsgericht machte in seiner ausführlichen Urteilsbegründung schließlich unmissverständlich klar, dass es den ursprünglichen Regelungszweck des Paragrafen 217 im Allgemeinen nicht beanstandet.

Die Richter zeigten deutlich ihr Unbehagen über eine Entwicklung, in der Sui­zidhilfe allzu leicht angeboten werden könnte. Mit dem Hinweis auf den durch die Verfassung auferlegten staatlichen Schutzauftrag forderten sie den Gesetzgeber auf, das Recht auf einen selbstbestimmten Tod innerhalb eines dargebotenen Normierungsspielraums legislativ neu abzusichern.

GESETZESENTWÜRFE Dem Bundestag liegen unterdessen zwei Gesetzesentwürfe vor, ein interfraktionelles Eckpunktepapier sowie ein wohl eher restriktiver Diskussionsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium. Alle stimmen darin überein, dass Rechtssicherheit für sämtliche Beteiligten geschaffen und Missbrauch verhindert werden muss. Und sie versuchen alle, eine Neuregelung zu finden, die sich eng an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientiert.

Auch der nächste Woche bevorstehende Deutsche Ärztetag wird die parlamentarische Debatte im Blick haben und sich am 4. und 5. Mai außer mit der Pandemie schwerpunktmäßig auch mit der Frage der ärztlichen Suizidassistenz und speziell mit der Rolle der Ärzteschaft in den Gesetzesentwürfen befassen.

Das im Paragrafen 16 der Musterberufsordnung der Ärzte strikt formulierte Verbot jeder Hilfe zur Selbsttötung, das wohl mit dazu beigetragen hatte, einen Bedarf an geschäftsmäßiger Sterbehilfe durch Vereine zu schaffen, steht zur Disposition. An seine Stelle könnte, so Ärztekammerpräsident Klaus Reinhardt, die weichere Formulierung treten, dass »Hilfe zur Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe« sei.

In der ersten Maiwoche beschäftigt sich der Deutsche Ärztetag mit dem schwierigen Thema.

Die Diskussion muss aber wieder offen und unbedingt über Bundestag und Ärztetag hinaus in der ganzen Gesellschaft geführt werden, um den Suizid weiter zu enttabuisieren und dafür zu sorgen, dass Suizidprävention zur Normalität unserer Gesellschaft und Suizidassistenz in ihr die absolute Ausnahme bleiben wird.

Gesetzliche Regelungen allein werden nicht ausreichen, den vulnerabelsten Menschen in Notlagen die Hilfe zukommen zu lassen, die sie wirklich brauchen und die sie sich authentisch wünschen: Hilfe zum Leben oder in Ausnahmefällen eben wirklich Hilfe zum Sterben.

KONTEXT Auch aus jüdischer Sicht müssen die Fragen aufs Neue diskutiert werden. Suizidbeihilfe sollte dabei aber nicht bloß mit dem Verweis auf die halachische Verpflichtung zum Leben verpönt werden oder ihr Hindernisse in den Weg gelegt werden. An erster Stelle muss immer und in jedem Kontext die Frage stehen, woher der Wunsch zu sterben denn kommt. Können sich in unserer hektischen und leistungsorientierten Gesellschaft alte, hinfällige und kranke Menschen wirklich sicher sein, stets und bis zum Ende uneingeschränkte Fürsorge, Begleitung und Unterstützung zu erhalten?

Wie viele denken an eine Lösung durch Suizid, weil sie nur niemandem zur Last fallen wollen, weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen, sich ein würdevolles Lebensende leisten zu können, weil sie den Verlust von Kontrolle nicht ertragen, weil sie verhindern wollen, dass zum Aufbringen immenser Pflegekosten das Erbe wegschmilzt, das sie ihren Kindern hinterlassen wollen, oder aus Einsamkeit?

All diese Überlegungen fragen danach, ob Sterbewünsche wirklich frei und ohne äußere Einflussnahme gebildet wurden. Die freie Willensbildung, Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Suizid-Ansinnens ist in allen Gesetzesentwürfen, über die das Parlament bald zu entscheiden hat, eine wesentliche Voraussetzung für eine legale Suizidassistenz.

BIKKUR-CHOLIM-GRUPPEN Die Erfahrungen aus Bikkur-Cholim-Gruppen, aus Hospizarbeit und Palliativversorgung zeigen, dass Sterbewünsche, die aus der Angst vor künftig drohenden Schmerzen oder anderem physischen Leid, vor unmenschlicher Apparatemedizin, vor Einsamkeit oder aus Sorge, anderen zur Last zu fallen, entstehen, dann schwinden können, wenn die betroffenen Menschen eine gelingende Fürsorge und Begleitung in ihrer Not und existenziellen Krise erfahren.

Die in der Diskussion so wichtigen und die Debatte oft beherrschenden Begriffe der Autonomie, der Selbstbestimmung und der Verwirklichung des freien Willens sind keine absoluten Größen. Die Freiverantwortlichkeit und autonome Bildung eines Sterbewunsches ist nicht immer zweifelsfrei festzustellen und überhaupt nur möglich, wenn die Betroffenen zur realistischen Einschätzung von Tragweite und Folgen ihrer Entscheidung fähig sind und mögliche Alternativen kennen und richtig einschätzen können.

Manche alten Menschen denken an ihren Tod, weil sie niemandem zur Last fallen wollen.

Es sind in der Regel nicht Kranke in qualvollen Krisen am Lebensende, die nach leicht zugänglichen Angeboten von Suizidbeihilfe suchen, sondern Menschen in Lebenskrisen sozialen oder psychischen Ursprungs oder solche, die in einer frühen Phase ihrer Erkrankung künftiges Leid antizipieren.

HOSPIZE Statt diesen Menschen vorschnell Suizidassistenz als einfache Lösung anzubieten, sollten wir unsere politische und gesellschaftliche Verantwortung erkennen und die Versorgung alter, hinfälliger und kranker Menschen verbessern, die Qualifikation und Zahl professioneller und ehrenamtlicher Akteure im Gesundheitswesen verstärken sowie die Möglichkeiten von Palliativ- und Hospizversorgung ausbauen.

Niemand darf sich einer gesellschaftlichen Erwartung ausgesetzt fühlen, am Lebensende und im Falle schwerer Pflegebedürftigkeit unnütz und bloß Belastung für Familie und Gesellschaft zu sein – und deswegen einen leichten Zugang zu Suizidhilfe in Anspruch nehmen zu müssen.

Der Autor ist leitender Oberarzt am Klinikum Bielefeld und Mitglied der
Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer.

Teheran

Trotz Angriffen: Iran mobilisiert zu Al‑Kuds‑Protesten

Zum Ende des Fastenmonats Ramadan findet im Iran immer eine staatlich-inszenierte Großdemonstration gegen Israel statt. Die Führung rief die Bevölkerung auf, es dem »Feind« zu zeigen

 13.03.2026

Andenes

Kanzler Merz sieht keinen Anlass für Militäreinsatz in Straße von Hormus

Der französische Präsident treibt die Idee eines Militäreinsatzes zum Schutz von Öltankern und Handelsschiffen in der Straße von Hormus voran. Kanzler Merz ist da deutlich zurückhaltender

 13.03.2026

Washington D.C.

»Schaut mal, was heute mit diesen geistesgestörten Drecksäcken passiert«

»Wir verfügen über beispiellose Feuerkraft, unbegrenzte Munition und viel Zeit«, schreibt der amerikanische Präsident auf seiner Plattform Truth Social

 13.03.2026

Maskat

Bericht: Tote und Verletzte durch Drohne im Oman

Woher die Drohnen kamen, war zunächst nicht bekannt. Trotz Vermittlungsbemühungen wurde der Oman mehrfach zum Ziel iranischer Angriffe

 13.03.2026

Meinung

Iran: Der Verrat des Westens

Die Islamische Republik ist angeschlagen, doch ihre Unterstützer im Westen sind nach wie vor aktiv

von Jacques Abramowicz  13.03.2026

Paris

Nationaler Widerstandsrat will Übergangsregierung im Iran stellen

Die Gruppe exilierter Iraner will nach dem Sturz der Mullahs innerhalb von sechs Monaten Wahlen durchführen. Der Widerstandsrat ist jedoch höchst umstritten

 13.03.2026

Nahost

US-Tankflugzeug bei Einsatz im Irak abgestürzt

Vier der fünf Crew-Mitglieder starben

 13.03.2026

Incirlik

Iranische Rakete auf NATO-Stützpunkt in der Türkei abgefeuert

Als Reaktion auf die wachsende Bedrohung verstärkt die Allianz ihre Luftverteidigung in der Region. Ankara droht derweil dem Regime in Teheran

 13.03.2026

Analyse

Der strategische Fehler Teherans – und die Chance auf eine neue Ordnung im Nahen Osten

Wie der Krieg gegen das iranische Regime die Machtverhältnisse der Region dauerhaft verändern könnte

von Sacha Stawski  13.03.2026