Der Deutsche Richterbund hat zum Schutz vor politischer Einflussnahme von Bund und Ländern »wetterfeste Justizgesetze« gefordert. Das Risiko gezielter politischer Eingriffe in die Richterauswahl und in die Strafverfolgung müsse minimiert werden, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd): »Hier sind die Gesetzgeber in Bund und Ländern gefordert, das Notwendige zum Schutz des Rechtsstaats zu tun.«
Allerdings lasse sich durch Rechtsänderungen allein die Justiz »nicht gegen jede Eventualität und gegen jedes mögliche Risiko absichern«, sagte er weiter: »Einen gesetzlichen Vollkaskoschutz kann es nicht geben.« Am Ende des Tages liege es auch an der Justiz selbst, den Rechtsstaat gegen seine Feinde zu verteidigen. Dabei komme es auf jede einzelne Richterin und jeden Richter, auf jede einzelne Staatsanwältin und jeden Staatsanwalt an: »Polen hat das auf bewundernswerte Weise gezeigt. Dort haben Kolleginnen und Kollegen die Courage gehabt, dem Rückbau des Rechtsstaats entgegenzutreten und der Politik Grenzen aufzuzeigen.«
Rechtsstaat in Deutschland unter Druck
Rebehn betonte, Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz seien in vielen Ländern der Welt zu beobachten. »Wir kritisieren das seit Jahren vehement und sehen es mit Sorge, dass der Rechtsstaat auch in Deutschland unter Druck geraten könnte.« Schaue man sich das Vorgehen und die Ziele rechtspopulistischer Parteien wie der AfD an, sei klar zu erkennen, »dass die Justiz als unabhängige Kontrollinstanz für sie ein Bremsklotz ist«. »Das destruktive Auftreten der AfD in Thüringen, wo sie gezielt die Neubesetzung der Wahlausschüsse für Richter und Staatsanwälte blockiert, lässt erkennen, wie wenig ihr an einer funktionsfähigen Justiz liegt«, sagte der Volljurist.
Dabei verwies Rebehn auf Möglichkeiten der politischen Einflussnahme: »Die Justizministerien haben in Deutschland ein Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften.« Neben allgemeinen Vorgaben, zum Beispiel welche Kriminalitätsfelder mit besonderer Priorität verfolgt werden sollen, könne eine Ministerin oder ein Minister auch in konkrete Strafverfahren hineinregieren: »Das kann bis zu Anweisungen an einzelne Ermittler reichen, doch mal in die eine oder andere Richtung zu ermitteln.« Das wäre das Ende einer objektiven Strafverfolgung, sagte der Fachmann.