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Benjamin Stein Foto: Chris Janik

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Bei der Verteidigung des Urheberrechts darf die Freiheit nicht eingeschränkt werden

von Benjamin Stein  14.05.2012 08:38 Uhr

»Wir sind die Urheber!«, rufen derzeit viele namhafte Autoren in den Raum. Damit haben sie zweifellos recht. Nur bringen uns Resolutionen heute in der Sache nicht weiter. Die Debatte scheint mir vor allem durch gegenseitiges mangelndes Verständnis der Positionen geprägt. Die Resolution legt nahe, es gäbe ernsthafte Bestrebungen, das Urheberrecht als »historische Errungenschaft bürgerlicher Freiheit gegen feudale Abhängigkeit« gänzlich abzuschaffen.

piraten Doch nicht einmal das Parteiprogramm der Piraten, die als Speerspitze der Urheberrechtsgegner betrachtet werden, gibt eine solche Lesart her. Was gefordert wird, ist eine Anpassung der Gesetze an die durch das Internet gesetzten neuen Gegebenheiten. Davor wird sich der Gesetzgeber nicht drücken können. Bevor jedoch gesetzgeberisch zur Tat geschritten wird, sollte erst einmal gewusst und verstanden (nicht nur gemutmaßt) werden, was das Benutzerverhalten der Online-Community bestimmt und welche Folgen ein reines Beharren auf dem derzeitigen Status quo nach sich ziehen würde.

Die Online-Community ist schon heute nahezu ein Querschnitt der Gesellschaft. Ihr per se weniger moralisches Verhalten zu unterstellen, also etwa ein gestörtes Verhältnis zum Eigentum anderer, ist fragwürdig. Das erfolgreiche Geschäft großer Vermarkter wie Amazon oder Apple mit ihren digitalen Musikangeboten belegt, dass letztlich die Qualität des Angebots darüber entscheidet, ob ein Interessent zum Kunden wird oder zum Dieb. Schnell und komfortabel verfügbar und auf der Höhe der technischen Entwicklung müssen die Angebote sein, und sie dürfen den Käufer nicht für seine Entscheidung zum legalen Erwerb bestrafen.

telefon Sind die Verwerter zu bequem, sich dieser Entwicklung anzupassen, und betreiben stattdessen lediglich Maßnahmen zur Besitzstandswahrung, ist dieses Beharren nur durch massive Eingriffe in die Freiheit der Netzkommunikation durchsetzbar. Als Teenager habe ich gern einer Freundin am Telefon Gedichte vorgelesen. Zu verhindern gewesen wäre das nur durch einen Lauschangriff. Dafür braucht es triftige Verdachtsmomente und einen richterlichen Beschluss. Diverse heute angeprangerte Urheberrechtsverstöße im Internet lassen sich nur wirksam durch einen flächendeckenden, wahllosen Lauschangriff verhindern, durch erweiterte Vorratsdatenspeicherung personenbezogener Daten und durch Netzsperren.

Wenn ich mich als Künstler entscheiden muss zwischen Aufgabe des GEMA-Cents und chinesischen Netzverhältnissen, ist meine Entscheidung klar.

Der Autor ist Schriftsteller in München, soeben erschien sein Roman »Replay«.

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