Justiz

Hitlergruß ohne strafrechtliche Folgen

Tuvia Tenenbom Foto: imago

Der Hitlergruß von Schriftsteller Tuvia Tenenbom im Januar in Magdeburg bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Das Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Magdeburg am Dienstag. Der Verdacht einer Straftat habe sich nicht erhärten lassen. Zur Dauer und zum Umfang des Verfahrens würden keine Angaben gemacht.

Die Polizei hatte ihre Ermittlungsergebnisse zu dem Hitlergruß bereits im Februar an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. In Deutschland steht das Zeigen des sogenannten Hitlergrußes unter Strafe. Ermittelt wurde gegen den amerikanisch-israelischen Künstler wegen des Verdachts der Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen.

Dreharbeiten Tenenbom hatte eingeräumt, den Gruß gezeigt zu haben, als er mit einem Kamerateam am 12. Januar in Magdeburg bei einem Neonazi-Aufmarsch mit Rechten ins Gespräch kommen wollte. Er sprach von einer Performance. Die Ermittlungen gegen ihn nannte er absurd. Tenenbom, der unter anderem das Jewish Theatre in New York gegründet hat, war mit einem TV-Team zu Dreharbeiten im Zusammenhang mit seinem Buch Allein unter Deutschen unterwegs. epd

Rechtsterrorismus

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