Justiz

Hass in Zahlen

Anti-Israel-Demonstration in Berlin-Kreuzberg 2014 Foto: imago/Anton Thiem

Regelmäßig stellt Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) eine Anfrage an die Bundesregierung. Pau will wissen, wie viele antisemitische Straftaten es gegeben hat und wer die Täter waren. Ihre Anfrage vom 2. Februar wurde Ende vergangener Woche vom Bundesinnenministerium be­antwortet: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PSK) erfasste für das Jahr 2017 insgesamt 1453 antisemitische Straftaten.

So viele waren es 2016 auch, gegenüber 2015 gab es eine leichte Steigerung. 209 Propagandadelikte und 898 Volksverhetzungen wurden begangen, aber auch 28 Körperverletzungen. Vier Mal wurde die Totenruhe gestört. Die Täter waren zu über 90 Prozent Rechtsradikale. Unter den Rubriken »Ausländische Ideologien« und »Religiöse Ideologien« wurden zusammen nur 58 Taten gezählt.

Benjamin Steinitz, Leiter der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) in Berlin, hat an diesen Zahlen seine Zweifel: »Die Zahlen geben weder das Ausmaß antisemitischer Straftaten wieder, noch sind die Tätergruppen genau erfasst.« Viele Juden würden antisemitische Straftaten nicht anzeigen, weil sie resigniert haben. »Andere sagen: Wenn ich alles anzeige, was ich mitbekomme, wäre ich den ganzen Tag auf der Polizeiwache.«

staatsanwaltschaft Oft wird auch die mangelnde Information durch die Polizei kritisiert, sagt Steinitz: »Die Anzeigensteller hören monatelang gar nichts und bekommen dann einen Brief von der Staatsanwaltschaft, in dem steht, das kein Täter ermittelt werden konnte.«

Aber auch die Zuordnung der Delikte sei zweifelhaft: »Wir kennen Fälle, wo Israelis antisemitisch beschimpft wurden, die Tat aber in der PMK dem Unterthema ›Israel-Palästina-Konflikt‹ und nicht Antisemitismus zugeordnet wurde.« PMK ist die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität, in der all diese Fälle auftauchen. Steinitz nennt noch ein Beispiel zumindest fragwürdiger Zuordnung: »Hitlergrüße und ›Sieg Heil‹-Rufe auf einer Al-Quds-Demonstration in Berlin wurden als rechtsradikale Straftaten gewertet, obwohl der Hitlergruß ja auch bei der Hisbollah üblich ist.«

Damit eine antisemitische Straftat vom jeweiligen polizeilichen Staatsschutz als solche verfolgt wird, müssen die Polizeibeamten bei der Aufgabe der Anzeige das antisemitische Motiv erkennen. Diese Aufgabe ist anspruchsvoll, sagt Steinitz, »leider wird Antisemitismus als Motiv häufig nicht erkannt. Wir haben das Gefühl, dass polizeiliche Befragungen von Betroffenen sogar von Begriffen aus der Statistik beeinflusst sind. Wenn Israelis bei der Anzeigenstellung entgegnet wird, ihre Erfahrung sei kein Antisemitismus, sondern Gegenstand des ›Israel-Palästina-Konflikts‹, dann haben wir gleich auf mehreren Ebenen ein Problem.«

RIAS sind aus unterschiedlichen Bundesländern Vorfälle bekannt, bei denen die Zuordnung der Täter als »rechts« Fragen aufwirft, insbesondere dann, wenn sich diese Zuordnung von den ursprünglichen Angaben der Betroffenen unterscheidet.

rechte Doch Steinitz warnt davor, rechten Gruppen und Parteien wie der AfD zu glauben, die behaupten, ein Großteil der antisemitischen Straftaten hätte einen mus­limischen Hintergrund. »Wer das be­­hauptet, macht es sich viel zu einfach. Wenn zum Beispiel türkische Nationalisten wie die Grauen Wölfe antisemitische Straftaten begehen, hat das allemal einen rechtsradikalen Hintergrund.« Und mit Blick auf die alljährlichen Aufmärsche in Berlin und anderen Städten sagt er: »Im Zusammenhang mit der Hisbollah und dem Al-Quds-Tag muss man schauen, ob man Taten als ›religiöse Ideologie‹ oder als ›ausländische Ideologie‹ bewertet.« Zu­dem sei nicht jeder, der wie ein Türke oder Araber aussehe, auch gläubiger Muslim. »Auch deutsche Neonazis können schwarze Haare haben. So einfach ist das alles nicht.«

Das sieht der Grünen-Politiker Volker Beck, jetzt Lehrbeauftragter an der Universität Bochum, ebenfalls so: »Auch bei Propagandadelikten werden die meisten Täter Nazis sein. Aber ein Hakenkreuz kann beispielsweise auch von Islamisten geschmiert werden, die sich positiv auf die Nazizeit beziehen.«

Beck fordert, wie auch Steinitz, antisemitische Straftaten zum Objekt von Forschungsarbeiten zu machen: »Man müsste sich einmal alle Fälle in den Akten genau betrachten und genau analysieren, aufgrund welcher Indizien sie statistisch eingeordnet wurden. Was wir heute wissen, ist, dass die Zahlen der PSK mit Vorsicht zu genießen sind, auch wegen der hohen Dunkelziffer. Aber wie es tatsächlich genau aussieht, kann niemand sagen.«
Zumindest in Berlin ist die Polizei offen für Gespräche, sagt Steinitz: »Wir stehen im engen Kontakt mit dem Landeskriminalamt, und bei der guten Zusammenarbeit haben beide Seiten etwas gelernt.«

definition Gut sei, dass die Bundesregierung die Arbeitsdefinition Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in ihrer erweiterten Fassung übernommen und allen Sicherheitsbehörden zur Verwendung empfohlen hat. Etliche jüdische Institutionen, allen voran der Zentralrat der Juden in Deutschland, hatten dies schon lange gefordert.

»Nun haben wir eine einheitliche Antisemitismusdefinition, die auch den israelbezogenen und andere modernere Formen des Antisemitismus erfasst«, lobt RIAS-Leiter Benjamin Steinitz. Die Berliner Polizei etwa arbeitet mit der Definition. Allerdings müssten Polizeibeamte auch in Zukunft für weitere Spielarten des Antisemitismus sensibilisiert werden, wie sie zum Teil von Verschwörungsideologen oder auch von Linken verwendet werden.

Dass Antisemitismus von Polizei, Justiz und auch von der Öffentlichkeit nicht erkannt wird, bleibt das Haupthindernis bei der Bekämpfung von Judenhass.

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