Berlin

Gericht stoppt geplante Abschiebung israelfeindlicher Aktivistin aus Irland

Das Verwaltungsgericht in Berlin-Moabit Foto: picture alliance / Schoening

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einer irischen Aktivistin Recht gegeben, der nach israelfeindlichen Protesten das Freizügigkeitsrecht in Deutschland entzogen werden sollte. Damit erlitt das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) erneut eine Niederlage vor Gericht. Darüber berichtet der »Tagesspiegel«.

Die Frau war im Zusammenhang mit einer Aktion an der Freien Universität Berlin im Oktober 2024 festgenommen worden. Damals drangen rund 20 Aktivisten in das Präsidium der Hochschule ein, beschädigten Büros und technische Geräte und verletzten mindestens einen Mitarbeiter. Neben der Irin wurden damals auch ein weiterer irischer Staatsbürger, eine Polin und ein Student aus den USA festgesetzt.

Die Berliner Innenverwaltung unter Leitung von Iris Spranger (SPD) hatte daraufhin versucht, die vier Beteiligten direkt auszuweisen. Zur Begründung hieß es, von ihnen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit Deutschlands aus.

Parolen und Widerstand

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht in Eilverfahren zugunsten der Betroffenen entschieden und die Abschiebungen zunächst gestoppt. Nun fiel auch im Hauptverfahren im Fall der Irin eine Entscheidung gegen das Land Berlin.

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Nach Angaben des Gerichts konnten der Frau strafbare Handlungen im Zusammenhang mit der Besetzung der Universität nicht ausreichend nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft habe eine Beteiligung »nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen können«. Zudem seien sämtliche Ermittlungsverfahren gegen die Aktivistin eingestellt worden. Dabei ging es laut »Tagesspiegel« auch um Vorwürfe wie das Verwenden israelfeindlicher Parolen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass von der Frau keine ausreichend schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehe, die einen Entzug des Freizügigkeitsrechts als EU-Bürgerin rechtfertigen würde.

Allerdings ist das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen. Das Land Berlin kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung einer Berufung beantragen. im

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