Einspruch

Gedenken gehört zur Gegenwart

Lukas Welz Foto: Uwe Steinert

Die Befreiung von Auschwitz am 27. Januar hat sich als zentraler Tag zum Gedenken an die Opfer der deutschen Verbrechen etabliert. Wir sollten dabei jedoch nicht vergessen, dass für viele Überlebende jeder einzelne Tag Erinnerungen an die erlebte Gewalt birgt. Denn auch 70 Jahre nach der Gründung Israels, das vielen Überlebenden eine sichere Heimat bietet, leiden viele von ihnen unter den traumatisierenden Erfahrungen der Vergangenheit.

Diese Traumata, die nicht einfach vergehen oder von alleine heilen, belasten den Alltag vieler Menschen. Zusätzlich wirken sich Faktoren wie weitere Gewalterfahrungen, Leugnung des Erlittenen, Antisemitismus, Debatten um eine erinnerungskulturelle Wende, Armut oder soziale Isolation auf den Erfolg der Aufarbeitung aus.

Traumata 2017 konnte die Hilfsorganisation AMCHA 20.657 Überlebende der Schoa und ihre Nachkommen in Israel darin unterstützen, trotz schwerer Traumata ein würdevolles Leben zu führen – ein neuer Höchststand und eine Verdoppelung seit 2007.

Die stetige Zunahme des psychologischen und sozialen Unterstützungsbedarfs erklärt sich unter anderem durch schwächer werdende soziale Netze und zu­nehmende Einsamkeit im Alter nach dem Tod von Partnern und Freunden. Etwa die Hälfte dieser Menschen sind Überlebende, die als Kinder befreit wurden und heute zwischen 73 und 89 Jahre alt sind. Das hohe Alter führt einerseits dazu, dass die Hilfe oft zu Hause, in Altenheimen oder Hospizen organisiert werden muss – ein hoher Mehraufwand für Organisationen wie AMCHA.

Angesichts der Lebenserwartung heißt das andererseits: Die Verarbeitung der Traumata ist eine Gegenwartsfrage und wird es bleiben, zumal diese innerhalb ihrer Familien oft über Generationen hinweg spürbar sein werden. Der Holocaust wirkt bis heute im Alltag vieler Überlebender und ihrer Nachkommen nach. Ihr Schicksal sollten wir bei allem Gedenken an die Vergangenheit nicht vergessen.

Der Autor ist Vorstandsvorsitzender der Hilfsorganisation AMCHA.

Kommentar

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