NS-Prozess

Früherer SS-Mann Gröning »vollzugstauglich«

Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte und verurteilte Oskar Gröning (l.) mit seinem Anwalt Hans Holtermann Foto: dpa

Das Oberlandesgericht Celle hält den vom Landgericht Lüneburg verurteilten früheren SS-Mann Oskar Gröning für »vollzugstauglich«. Eine Beschwerde des 96-Jährigen gegen die Ablehnung eines Haftaufschubs wies der Strafsenat zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Sein Strafverteidiger reagierte mit einer sogenannten Gehörsrüge. Die Staatsanwaltschaft Hannover kann indes noch keinen konkreten Termin für die Ladung zum Strafantritt nennen.

Der auch »Buchhalter von Auschwitz« genannte Gröning wurde im Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig. Gröning hatte vor dem Landgericht Lüneburg einen Antrag auf Haftaufschub gestellt, den das Landgericht im August 2017 ablehnte. Mit der Entscheidung des Strafsenats am Mittwoch ist Grönings Beschwerde dagegen erfolglos geblieben (Az: 3 Ws 491/17).

haft Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes verstößt es nicht gegen Grönings Grundrechte, ihn in die Haft aufzunehmen. Die besonderen Bedürfnisse des 96-Jährigen könnten in der Haft berücksichtigt werden. Es sei die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in staatliche Institutionen zu schützen.

Grönings Anwalt Hans Holtermann sagte auf epd-Anfrage, dass er bereits eine »Gehörsrüge« beim Oberlandesgericht Celle erhoben habe. Damit wolle er erreichen, dass das Gericht die Entscheidung an einer aus seiner Sicht strittigen Stelle erneut überprüft. Der Strafverteidiger hatte Grönings Gesundheit durch einen Gutachter überprüfen lassen. Die Unterlagen dieses Gutachtens habe das Gericht nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt, argumentierte Holtermann. Ein Amtsarzt habe seinen Mandanten nicht körperlich untersucht.

termin Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, sagte dem epd, es gebe noch keinen konkreten Termin, wann Gröning schriftlich zum Haftantritt geladen werde. Bislang seien die Akten noch nicht wieder zurück in Hannover. Sollte es bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle bleiben, werde die Vollstreckung aber wie bei jedem anderen rechtskräftig Verurteilten eingeleitet. Dies geschehe im Normalfall »zeitnah«.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit 1944 im früheren Konzentrationslager Auschwitz einen Beitrag zum hunderttausendfachen Mord. epd

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