Verfassungsschutz

»Flügel« ist rechtsextreme Vereinigung

Der Thüringer Fraktionsvorsitzende Björn Höcke bei einer AfD-Kundgebung in Erfurt am 3. März vor der Wahl des Ministerpräsidenten Foto: imago images/Karina Hessland

Der von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale »Flügel« ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Seine wichtigsten Vertreter, der Thüringer Fraktionsvorsitzende Björn Höcke und der Brandenburger Fraktionschef Andreas Kalbitz, seien »Rechtsextremisten«, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, am Donnerstag in Berlin.

Der Inlandsgeheimdienst sieht nach seinen Worten seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Zusammenschluss um eine rechtsextreme Bestrebung handele. »Wenn sich die Spielarten des Extremismus erweitern, dann erweitern auch wir unseren Beobachtungsradius«, erklärte Haldenwang. Nach Schätzungen des Verfassungsschutzes hat der »Flügel« rund 7000 Anhänger.

zentralrat Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hat die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz begrüßt: »Es ist höchste Zeit, diese extremistische Gruppierung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu beobachten. Auf dieser Grundlage müssen dann die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.«

Ihm sei längst klar, so Schuster, dass vom völkisch-nationalistischen »Flügel« eine massive Gefahr für die Demokratie sowie für die offene und pluralistische Gesellschaft ausgehe. Insbesondere nach den NSU-Morden und den Anschlägen von Kassel, Halle und Hanau müsse der Staat wachsam sein und den Rechtsextremismus mit aller Härte bekämpfen.

»Auch darf nicht unerkannt bleiben, welchen Einfluss der ›Flügel‹ auf die AfD hat. Eine Beobachtung der Gesamtpartei steht weiterhin im Raum«, betonte der Zentralratspräsident.

einschätzung Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes gibt es in Deutschland aktuell rund 32.000 Rechtsextremisten, etwa 13.000 von ihnen werden als gewaltbereit eingestuft.

Haldenwang hatte in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik im Bereich des Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus festgestellt.

Die AfD hatte am Vortag Stellungnahmen von Funktionären der Partei veröffentlicht, mit denen diese frühere Äußerungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber »klarstellen« wollten. Damit sollten Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden. Nicht alle diese Äußerungen stammten von Anhängern des »Flügels«.

observation Der Verfassungsschutz hatte den von Höcke gegründeten rechtsnationalen »Flügel« im Januar 2019 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, ebenso die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative. Bei einem Verdachtsfall ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa Observation erlaubt.

Das Internationale Auschwitz Komitee begrüßte die Entscheidung des Verfassungsschutzes. Dass dieser den »Flügel« unter Beobachtung stellt, mache deutlich, »dass die Demokratie diese aktuelle Bedrohung durch rechtsextreme Bedrohungen sehr ernst nimmt und ihr wehrhaft gegenübertritt«, heißt es in einer Erklärung der Vereinigung von Holocaust-Überlebenden.   dpa/ja/epd

Kommentar

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