Auch wer Sympathie für terroristische Organisationen äußert, sollte nach Ansicht des Antisemitismusbeauftragten des Bundes dafür strafrechtlich belangt werden können. Der entsprechende Paragraf 129a im Strafgesetzbuch müsse dringend erweitert werden, sagte Felix Klein den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
»Bisher ist nur das Werben für Mitglieder und die Unterstützung von Terrororganisationen im Ausland verboten. Unter Strafe gehört aber ganz generell die Sympathiewerbung für Organisationen wie die Hamas.«
Die Strafverfolgungsbehörden müssten den Kampf gegen Antisemitismus zudem transparenter machen, forderte Klein. »Es reicht nicht, die Betroffenen nur zu informieren, wenn ein Verfahren eingestellt wird. Die Strafverfolgungsbehörden müssen auch berichten, wenn ein Fall von Antisemitismus zur Anklage oder zu einem Urteil führt.« Dafür sei eine bessere Vernetzung unter den Behörden notwendig.
Mehr Sicherheit für Juden
Durch entsprechende Gesetzesänderungen könne jüdischen Menschen in Deutschland ein stärkeres Sicherheitsgefühl vermittelt werden, sagte der Bundesbeauftragte. In der vergangenen Woche meldete der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (Rias) in seinem Jahresbericht einen drastischen Anstieg um 77 Prozent antisemitisch motivierter Vorfälle im vergangenen Jahr.
»Die Hemmschwelle zu Gewalt gegen Jüdinnen und Juden sinkt«, sagte Klein den Funke-Zeitungen. »Deshalb gilt es, Antisemitismus noch stärker unter Strafe zu stellen.« kna