Restitution

Familie muss in der Nazizeit gekauftes Haus zurückgeben

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Leipziger Simsonplatz Foto: picture alliance/dpa

Eine Familie aus Brandenburg verliert nach rund 85 Jahren ihr in der Nazizeit erworbenes Wohnhaus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Rückübertragung an den Rechtsnachfolger der ursprünglichen Besitzerinnen sei rechtens, hieß es in der Begründung. Die Revision der 84 Jahre alten Klägerin und ihres Sohnes wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Damit findet ein jahrelanger Rechtsstreit sein Ende. Das Haus soll an die Jewish Claims Conference (JCC), einem Zusammenschluss von 23 jüdischen Organisationen, gehen. Es war einer der letzten Fälle von Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüchen in Brandenburg, die im Kontext der Wiedergutmachung von verfolgungsbedingten Vermögensverlusten zur NS-Zeit stehen. Die Claims Conference setzt sich seit 1951 für die Restitution der zu Unrecht von Profiteuren des Nationalsozialismus erlangten Güter ein.

Die jüdischen Eigentümer, Alice Donat und Helene Lindenbaum, hatten das Grundstück 1932 erworben und ein Feriendomizil für jüdische Kinder betrieben. Von den Nazis wurden sie schließlich zum Verkauf gezwungen. 1939 hatte eine Familie, deren Nachkommen jetzt noch dort wohnen, im Rahmen der sogenannten »Arisierung« das Grundstück von einem Makler gekauft.

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Nach der deutschen Einheit hatte die Bundesregierung das »Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen« erlassen, welches die Wieder­gutmachung von Vermögens­verlusten im Zweiten Weltkrieg und Rechtsnachfolgen klären sollte. In Fällen, in denen die Opfer selbst keine Ansprüche geltend machen konnten, wurde die Jewish Claims Conference als Rechtsnachfolgering eingesetzt.

Da die beiden einstigen jüdischen Besitzerinnen im Konzentrationslager Auschwitz ermordet wurden, ist das bei der Wandlitzer Immobilie zum Tragen gekommen.

Für sie breche eine Welt zusammen, sagte die Klägerin nach der Entscheidung. »Ich habe mein ganzes Leben in dem Haus verbracht und meine Eltern gepflegt.« Die Familie stehe vor dem Nichts, ergänzte ihr 61 Jahre alter Sohn. »Wir wissen nicht, wohin«.

Allerdings hat die Jewish Claims Conference Gabriele Lieske lebenslanges Wohnrecht angeboten. »Das lebenslange Wohnrecht im Einfamilienhaus, das die Claims Conference Gabriele Lieske, der Enkelin des Ariseurs, angeboten hat, bleibt auch nach der Rückübertragung weiterhin bestehen«, erklärt Rüdiger Mahlo, Repräsentant der Claims Conference in Deutschland. Sie habe das Angebot allerdings abgelehnt. dpa/ja

Ina Czyborra

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